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   BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79   

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https://dejure.org/1979,1364
BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
BGH, Entscheidung vom 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
BGH, Entscheidung vom 27. August 1979 - StbSt (R) 7/79 (https://dejure.org/1979,1364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen innerberuflichem und außerberuflichem Bereich - Ausrichtung nach der materiellen Berufsbezogenheit des Verhaltens - Außerberufliches Verhalten eines Privatmannes - Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 97
  • NJW 1980, 714
  • MDR 1980, 245
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 05.11.1968 - I D 19.68

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten - Verdacht

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der Senat befindet sich mit dieser Abgrenzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Problematik bei den Beamten (BVerwGE 33, 199, 201) und des Senats für Anwaltssachen bei den Rechtsanwälten (BGHSt 28, 150).
  • BGH, 16.10.1978 - AnwSt (R) 6/78

    Außerberufliches Verhalten eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der Senat befindet sich mit dieser Abgrenzung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur entsprechenden Problematik bei den Beamten (BVerwGE 33, 199, 201) und des Senats für Anwaltssachen bei den Rechtsanwälten (BGHSt 28, 150).
  • BGH, 17.07.1979 - 5 StR 410/79

    Zeitpunkt des Erfolges der Steuerverkürzung bei unterbliebener Steuerfestsetzung

    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Der inzwischen ergangene Beschluß des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 17.7.1979 - 5 StR 410/79 - kann nicht berücksichtigt werden, da das Revisionsgericht nur von dem Sachverhalt auszugehen hat, den der Tatrichter seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat.
  • OLG Frankfurt, 20.06.1977 - StO 1/77
    Auszug aus BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 7/79
    Das Oberlandesgericht vertritt zwar ebenso wie ein Teil der Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, daß dieses Verhalten zu den außerberuflichen Verfehlungen zähle, die nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 89 Abs. 2 StBerG geahndet werden könnten (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 1976 - StO 1/76; Mittelsteiner-Gehre, StBerG, 2. Aufl., § 57 Anm. 8; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Juni 1977 - StO 1/77).
  • KG, 07.02.2001 - 1 WiO 4/00

    Voraussetzungen eines Verstosses eines Wirtschaftsprüfers gegen seine

    Bei sog. Mischtatbeständen erfolgt die Zuordnung zum beruflichen Fehlverhalten (vgl. zu den entsprechenden Regelungen für Steuerberater (§§ 57 Abs. 1 und 2, 89 Abs. 1 und 2 StBerG) und Rechtsanwälte (§§ 43 Satz 2, 43 a Abs. 3, 113 Abs. 1 und 2 BRAO); BGHSt 29, 97 (98) und 28, 150 (154); Gehre, StBerG 4. Aufl., § 57 Rdn. 80 und § 89 Rdn. 6; Kuhls, StBerG, § 57 Rdn. 338; Späth in Bonner Handbuch der Steuerberatung, § 89 StBerG Rdn. B 1253.7 und 1258.2; Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl., § 113 Rdn. 15).

    Es handelt sich daher nicht um das Verhalten einer Privatperson ohne jeden beruflichen Bezug, das allein dem außerberuflichen Bereich zuzurechnen wäre (vgl. BGHSt 29, 97 (98); Kuhls a.a.O.).

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

    Nach diesen Grundsätzen ist ein innerberuflicher Verstoß dann anzunehmen, wenn der Berufsangehörige steuerliche Pflichten verletzt, die ihn als solchen treffen und auf beruflichen Vorgängen beruhen (BGHSt 29, 97, 98).
  • OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
    Zu den beruflichen Pflichtverletzungen zählen auch Verstöße des Steuerberaters bzw. Steuerbevollmächtigten gegen eigene steuerrechtliche Pflichten (vgl. BGH NJW 1980, 714; 1987, 2752, 2753); der für § 57 I und II 1 StBerG geforderte zumindest mittelbare Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (vgl. Gehre aaO, § 89 Rn 6) ist jedenfalls dann gewahrt, wenn - wie hier - Umsätze und Einkünfte aus der Tätigkeit als Steuerbevollmächtigter nicht erklärt worden sind.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 Ss 105/05

    Grundlagen der Strafbarkeit: Eingeschränkte Schuldfähigkeit bei

    Die Nichterörterung der §§ 20, 21 StGB stellt jedoch einen sachlichrechtlichen Fehler dar, wenn tatsächliche Umstände erkennbar geworden sind, die auch nur die Möglichkeit nahe legen, dass die Schuldfähigkeit des Täters ausgeschlossen oder vermindert gewesen sein könnte (vgl. OLG Köln MDR 1980, 245, 246).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 65/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles

    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (vgl. BGHSt 29, 97, 98 f; BGH GA 1986, 120; BGHR StGB vor 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 5; BGHR StGB 177 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 10.11.1999 - StbSt (B) 1/99

    Steuerberater - Berufsbezogene Steuerpflichten - Verstoß - Außerberufliches

    Nach BGHSt 29, 97 verstößt ein Steuerberater, der eigene berufsbezogene Steuerpflichten verletzt, gegen Pflichten im beruflichen Bereich (§§ 57 Abs. 1, 89 Abs. 1 StBerG).
  • OLG Köln, 31.03.1981 - 1 Ss 122/81
    Die Strafkammer wird daher der Unterstützung durch die Fachkunde eines in Drogensachen erfahrenen ärztlichen Sachverständigen bedürfen (vgl. SenE NJW 1976, 1801 ; ZblJR 1978, 487; MDR 1980, 161 [162]; Bay0bLG in OLGSt, S. 11 zu 51 StGB a.F.; SenE MDR 1980, 245 und vom 18.November 1988 - 1 Ss 957/80 - in NJW 1958, 1596).
  • OLG Köln, 18.11.1980 - 1 Ss 957/80

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Verstoßes

    Das Gericht bedarf in diesen Fällen weitgehend der Unterstützung durch die Fachkunde eines in Drogensachen erfahrenen ärztlichen Sachverständigen (vgl. SenE NJW 1976, 1801 m.w.Nachw.; ZBl.JR 1978, 487; MDR 1980, 161, 162; s.a. BGH NJW 1958, 1956; BayObLG OLGSt zu § 51 a.F., S. 11; SenE MDR 1980, 245; zu § 244 StPO ferner: BGHSt 3, 27, 28; BGH bei Holtz, MDR 1980, 982; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, 23. Aufl. § 244 StPO, Rdn. 55; Alsberg-Nüse, 2. Aufl., S. 254).
  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 4/84

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerberaters aus dem Beruf -

    Es hat geprüft, ob die Maßnahme der Ausschließung aus dem Beruf erforderlich ist (vgl. BGHSt 29, 97, 99).
  • BGH, 03.05.1983 - StbSt (R) 1/83

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Steuerbevollmächtigten von seinem Beruf

    Es hat geprüft, ob die Maßnahme der Ausschließung aus dem Beruf erforderlich ist (vgl. BGHSt 29, 97, 99).
  • OLG Köln, 24.11.1981 - 3 Ss 864/81
  • BGH, 01.02.1982 - StbSt (R) 5/81

    Ausschluss aus dem Beruf der Steuerbevollmächtigten - Verdacht der Untreue gegen

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