Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1952 - 4 StR 41/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1278
BGH, 25.09.1952 - 4 StR 41/52 (https://dejure.org/1952,1278)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1952 - 4 StR 41/52 (https://dejure.org/1952,1278)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1952 - 4 StR 41/52 (https://dejure.org/1952,1278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 19.07.1973 - 4 StR 284/73

    Überfahrener Radfahrer - § 221 StGB, Garantenstellung, Ingerenz,

    In BGHSt 3, 203, 205 heißt es zwar zunächst, daß auch ein rechtmäßiges Tun, durch das eine Gefahrenlage geschaffen werde, zu weiteren Eingriffen verpflichten könne; dann wird jedoch dargelegt, daß der rechtmäßig Handelnde für Schäden, die durch rechtswidriges Verhalten Dritter herbeigeführt würden, nicht einzustehen brauche.
  • BGH, 20.12.1983 - 1 StR 746/83

    Zumutbarkeit der unterlasseen Handlung bei unechten Unterlassungsdelikten -

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, daß die Strafbarkeit der Begehung sogenannter unechter Unterlassungsdelikte unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der unterlassenen Handlung steht (BGHSt 3, 203, 206 [BGH 25.09.1952 - 4 StR 41/52]; 4, 20, 23 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 6, 46, 57 [BGH 17.02.1954 - GSSt - 3/53]; 11, 135, 138 [BGH 14.11.1957 - 4 StR 532/57]; BGH GA 1963, 16; BGH NJW 1964, 732 [BGH 29.11.1963 - 4 StR 390/63]; BGH bei Dallinger JR 1968, 6 ff.; BGH Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 45/76; OLG Bremen NJW 1957, 72 [OLG Bremen 18.04.1956 - Ss 24/55]; OLG Köln NJW 1973, 861; OLG Karlsruhe MDR 1975, 771 [OLG Karlsruhe 26.03.1975 - 1 Ss 56/75]; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 13 Rdn. 155 f.; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 13 Rdn. 15 f.; Rudolphi in SK vor § 13 Rdn. 31 ff.; Lackner, StGB 15. Aufl. § 13 Anm. 4; a.A. Jeschek LK vor § 13 Rdn. 91).

    In Rechtsprechung und Schrifttum besteht weitgehend Einigkeit, daß die Strafbarkeit der Begehung sogenannter unechter Unterlassungsdelikte unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit der unterlassenen Handlung steht (BGHSt 3, 203, 206 [BGH 25.09.1952 - 4 StR 41/52]; 4, 20, 23 [BGH 22.01.1953 - 4 StR 417/52]; 6, 46, 57 [BGH 17.02.1954 - GSSt - 3/53]; 11, 135, 138 [BGH 14.11.1957 - 4 StR 532/57]; BGH GA 1963, 16; BGH NJW 1964, 732 [BGH 29.11.1963 - 4 StR 390/63]; BGH bei Dallinger JR 1968, 6 ff.; BGH Urteil vom 13. April 1976 - 1 StR 45/76; OLG Bremen NJW 1957, 72 [OLG Bremen 18.04.1956 - Ss 24/55]; OLG Köln NJW 1973, 861; OLG Karlsruhe MDR 1975, 771 [OLG Karlsruhe 26.03.1975 - 1 Ss 56/75]; Stree in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. vor § 13 Rdn. 155 f.; Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 13 Rdn. 15 f.; Rudolphi in SK vor § 13 Rdn. 31 ff.; Lackner, StGB 15. Aufl. § 13 Anm. 4; a.A. Jeschek LK vor § 13 Rdn. 91).

  • LG Coburg, 21.07.2021 - 1 KLs 318 Js 7693/20

    Verurteilung u.a. wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von

    Dies wäre ihr auch zumutbar gewesen (vgl. BGHSt 3, 203, 206).
  • OLG Stuttgart, 21.11.1996 - 1 Ws 166/96

    Voraussetzungen einer fahrlässigen Tötung; Verantwortlichkeit für zurückgelassene

    Der rechtmäßig Handelnde braucht jedoch nicht damit zu rechnen, daß aufgrund der von ihm befugtermaßen geschaffenen Lage das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten Dritter eine Gefahr oder gar eine Rechtsgutsverletzung herbeiführen könnte; wollte man ihm dies zumuten, würde damit entgegen dem auf dem Schuldprinzip beruhenden geltenden Strafrecht (vgl. § 46 Abs. 1 StGB ) systemwidrig eine strafrechtliche Verantwortung für fremde Schuld eingeführt werden (vgl. BGHSt 3, 203).
  • BGH, 16.01.1968 - VI ZR 134/66

    Obhutspflicht - Aufsichtsbereich der Eltern - Minderjähriger - Gefährliche

    Dadurch schaffte sie für die Klägerin eine besondere Gefahrenlage; denn es entspricht durchaus der Lebenserfahrung, daß sich die Klägerin, zumal in Gemeinschaft mit den beiden von der Beklagten ebenfalls mit genommenen 7-jährigon Spielgefährtinnen, auch auf dem Friedhof ihrem kindlichen Spieltrieb hingab, wobei die Grabsteine in das Spiel einbezogen und dadurch zu einer nicht unerheblichen Gefahrenquelle wurden, Wer aber für andere eine Gefahr schafft, dem erwächst daraus die Hechtspflicht, im Rahmen des Möglichen und Zumut baren einen Schadenserfolg abzuwenden (vgl, RGSt 64, 273, 276; BGHSt 2, 129, 133; 3, 18; 3, 203; 4, 20; 4, 327; 14, 229; R&Z 75, 251; Senatsurteil vom 13# Dezem.

    Nach der festen, vom Schrifttum gebilligten Rechtsprechung setzt diese Rechtspflicht zur Schadensabwendung (Garantenpflicht) nicht voraus, daß die Gefahrenlage rechtswidrig oder schuldhaft herbeigeführt worden ist (vgl. insbesondere BGHSt 3, 203, wo dies ausdrücklich ausgesprochen wird; ebenso Schwarz-Dreher und Schönke-Schröder a.a.O.).Es kommt im vorliegenden Falle daher nicht darauf an, ob die Mutter der Klägerin mit deren Mitnahme auf den Friedhof einverstanden war oder nicht.

  • OLG Hamm, 29.01.1992 - 3 Ss 1128/91
    jedoch wird sie im Falle vorangegangenen rechtmäßigen Tuns - wie hier - erst dann begründet, wenn dadurch eine besondere Gefahrenlage geschaffen worden ist; denn dann gebietet dieses sozial inadäquate Verhalten die Rechtspflicht zum Eingreifen (vgl. BGHSt 3, 203 [205]; 17, 321 [323] = NJW 1962, 1306; BGHSt 19, 152 [155] = NJW 1964, 412; BGHSt 26, 35 [38] = NJW 1975, 1175; OLG Braunschweig, GA 1977, 240 [242]; Dreher-Tröndle, StGB, 45. Aufl., § 13 Rdnr. 11; Lackner, StGB, 19. Aufl., § 13 Rdnr. 11; vgl. jetzt auch BGH, NStZ 1992, 31; a. M. Stree, in: Schönke-Schröder, StGB, 24. Aufl., § 13 Rdnr. 37 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Nach einem anerkannten Rechtssatze ist nun der, der durch sein - wenn auch schuldloses - Handeln die Gefahr einer Straftat geschaffen hat, verpflichtet, den aus dieser Gefahr drohenden schädlichen Erfolg abzuwenden (vgl. RGSt 46, 337, 343; 58, 130, 132; 72, 20, 23; OGHSt 3, 1, 3; BGHSt 2, 283; 3, 203).
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 505/71

    Intravenöse Injektion von 2 Kubikzentimeter Penthrane innerhalb einer Minute bei

    Damit wird nicht, wie die Revision meint, der Maßstab für die zu fordernde Sorgfalt in der Weise überspannt, daß der auf die Mitarbeit eines Kollegen angewiesene Arzt schlechthin für die dem Kollegen unterlaufenden Fehler strafrechtlich verantwortlich wäre; denn die Annahme der Garantenpflicht kann nicht dazu führen, daß dem rechtmäßig Handelnden eine Haftung für fremde Schuld zugemutet würde (BGHSt 3, 203, 205) [BGH 25.09.1952 - 4 StR 41/52].
  • BGH, 30.04.1957 - VI ZR 298/55

    Rechtsmittel

    Es entspricht nämlich einem seit jeher in der Rechtsprechung anerkannten Gewohnheitsrechtssatz, daß auch rechtmäßiges Tun, durch das die Gefahr eines rechtsverletzenden Erfolges herbeigeführt wird, zum Eingreifen zwecks Abwendung dieses Erfolges verpflichtat (vgl. RGSt 46, 343; 58, 132; 64, 276; RGZ 102, 43; RG SeuffA 85 Nr. 6; BGHSt 3, 204 f [BGH 25.09.1952 - 4 StR 41/52]), - ein Rechtssatz, der seine Auswirkung im zivilrechtlichen Bereich vor allem in der Verkehrssicherungspflicht findet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht