Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 35, 179
- NJW 1988, 2962
- MDR 1988, 429
- NStZ 1988, 462
- StV 1988, 107
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96
Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA, …
Dabei hat er sich von den Grundsätzen leiten lassen, die sich bei der Grenzwertbestimmung für andere Betäubungsmittel bewährt haben (vgl. BGHSt 32, 162 für Heroin; BGHSt 33, 8 und BGHSt 42, 1 für Cannabisprodukte; BGHSt 33, 133 für Kokain; BGHSt 33, 169 für Amphetamin; BGHSt 35, 43 für Lysergid/LSD und BGHSt 35, 179 für Morphin). - BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur …
Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit bei der Grenzwertbestimmung einen solchen Wirkstoffvergleich herangezogen (vgl. BGHSt 35, 179, 182; 49, 306, 312 ff.; BGH NJW 2001, 3641, 3642).Für Zubereitungen von Morphin hat der Senat entschieden, dass die nicht geringe Menge bei 4, 5 g Morphin-Hydrochlorid beginnt (BGHSt 35, 179).
- BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95
Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei …
Die auf einer Vielzahl von Konsumeinheiten beruhende Gewichtsangabe eines Wirkstoffs als Grenzwert für einen gesetzlich nicht genau umschriebenen Mengenbegriff ist zwangsläufig nicht "sachlich-rechnerisch überprüfbar" (so wohl die Forderung des vorlegenden Oberlandesgerichts) zu begründen, sondern notwendig "dezisionistisch" (vgl. für andere Betäubungsmittel BGHSt 32, 162; 33, 169; 35, 43; 35, 179).
- LG Köln, 17.03.1993 - 108-86/92
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 …
Die Kammer konnte die vom BGH in seinem Urteil vom 22.12.1987 vertretene Auffassung, daß bei Morphinzubereitungen die nicht geringe Menge i.S.d. §§ 30 Abs. 1 Nr. 4 und 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 BtMG bei 4, 5 g Morphinhydrochlorid beginnt (BGHSt 35, 179ff.), nicht auf Opium übertragen.Da aber der BGH für die Festsetzung der 4.5 g Morphinhydrochlorid als Untergrenze der nicht geringen Menge bei Morphinzubereitungen die letal wirkende Dosis von intravenös injiziertem Morphinhydrochlorid zum Anknüpfungspunkt seiner Überlegungen gemacht hat (BGHSt 35, 179 [183]), jedoch für die Konsumart des Rauchens von Opium eine letal wirkende sog. äußerst gefährliche Dosis unbekannt ist (vgl. Peter L. Tresz, Leitfaden Rauschgiftbekämpfung, Wiesbaden 1988, 47), kommt eine Übertragung des Grenzwerts von 4, 5 g Morphinhydrochlorid bereits wegen fehlender Vergleichbarkeit auch in der Applikationsform - einerseits Injektion, andererseits Rauchen - nicht in Betracht.
Allerdings ist zu beachten, daß wegen der stärkeren Wirkungsweise von Heroin im Vergleich mit Morphin (…E. Logemann/J. Werp, aaO., S. 762; BGHSt 35, 179 [182]) die Suchtgefährlichkeit von Opium ähnlich wie die von Morphin graduell geringer als Heroin einzustufen ist.
- BGH, 12.03.2008 - 2 StR 628/07
Morphin; Diacetylmorphin; Heroin; nicht geringe Menge; Anrechnung in den …
Die Strafkammer ist davon ausgegangen, dass "hinsichtlich des Betäubungsmittels Diacetyl-Morphin die 'nicht geringe Menge' im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 4, 5 g Morphinhydrochlorid beginne und nicht schon bereits bei 1, 5 g wie bei Heroinhydrochlorid (BGHSt 35, 179).".Da die Strafkammer unzutreffend von Morphinhydrochlorid statt von Diacetylmorphin-Hydrochlorid ausgegangen ist, hat sie die "nicht geringe Menge" bei 4, 5 g beginnen lassen (vgl. BGHSt 35, 179) statt wie für Heroinhydrochlorid geboten bei 1, 5 g (vgl. BGHSt 32, 162).
- BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 29a Abs. …
Daneben wird bei der neuen Strafzumessung auch zu berücksichtigen sein, daß der Grenzwert für die nicht geringe Menge einer Morphinzubereitung nicht, wie vom Landgericht angenommen, bei 3 g, sondern bei 4, 5 g Morphinhydrochlorid liegt (BGHSt 35, 179 ). - BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Zwar kann der Senat den Urteilsgründen angesichts des festgestellten Verbrauchs von "etwa 8 Gramm pro Tag" (UA 4; "8 - 10 Gramm" UA 15) und der etwa in Monatsabständen erfolgten Erwerbsgeschäfte entnehmen, daß die verbleibenden, zur gewinnbringenden Weiterveräußerung zur Verfügung stehenden Mengen die Grenze der nicht geringen Menge (BGHSt 35, 179) jeweils bei weitem überschritten haben. - OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
Auch im Vergleich zu den von der Rechtsprechung bei den übrigen Betäubungsmitteln festgesetzten Werten für eine nicht geringe Menge im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes erscheint die Festsetzung von 500 durchschnittlichen Konsumeinheiten bei Cannabisprodukten angemessen (vgl. hierzu: BGH, 2. Strafsenat, Urteil vom 1. Februar 1985 in BGHSt 33, 133 = NStZ 1985, 366 = StV 1985, 189 = NJW 1985, 2771 = MDR 1985, 514 für Kokainzubereitungen: 5g Kokainhydrochlorid ; BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 11. April 1985 in BGHSt 33, 169 = NStZ 1986, 33 mit Anm. Eberth - StV 1985, 280 - NJW 1985, 2773 - MDR 1985, 687 für Amphetamin-Zubereitungen: 10 g reines Amphetamin ; BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 22. Dezember 1987 in BGHSt 35, 179 = NStZ 1988, 462 mit Anm. Rübsamen = StV 1988, 107 = MDR 1988, 429 für Morphin-Zubereitungen: 45 äußerst gefährliche Dosen zu je 100 mg oder 150 Konsumeinheiten zu je 30 mg Morphinhydrochlorid ; BGH, 1. Strafsenat, Urteil vom 1. September 1987 in NStZ 1988, 28 m StV 1987, 485 = MDR 1988, 720 für LSD-Zubereitungen: 300 "LSD-Trips" ). - OLG Karlsruhe, 25.05.1994 - 1 Ss 103/93
BtMG §§ 29, 30
Polamidon ist nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen deutlich schwächer als Heroin (ca. halbe Wirksamkeit) und liegt in der pharmakologischen Wirkung zwischen Heroin (Grenzwert 1, 5 g Heroinhydrochlorid; BGHSt 32, 162 ) und Morphin (Grenzwert 4, 5 g Morphinhydrochlorid; BGHSt 35, 179 ). - BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00
Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft
Ohne Rechtsfehler ist die Strafkammer auch davon ausgegangen, daß die beim Angeklagten aufgefundenen Opiumrauchrückstände mit einem Anteil von 7, 2 g Morphinhydrochlorid eine nicht geringe Menge i.S. von § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG darstellen (vgl. BGH StV 1988, 107). - LG Freiburg, 18.01.2010 - 7 Ns 610 Js 13070/09
Vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- LG Freiburg, 22.11.2004 - 7 Ns 61 Js 31637/02
Unerlaubtes Sichverschaffen bzw. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: …
- LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11
Spice, nicht geringe Menge
