Rechtsprechung
BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 60 Nr. 2 StPO
Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei Beteiligungsverdacht - Wolters Kluwer
Vereidigung - Mauerschütze - DDR-Grenzsoldat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StPO § 60 Nr. 2
Vereidigungsverbot bei Vorgesetzten von DDR-Grenzsoldaten im Verfahren wegen Schußwaffengebrauchs gegenüber Flüchtenden
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 199
- NJW 1993, 1938
- MDR 1993, 672
- NStZ 1993, 445
- NJ 1993, 374
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).Der Verdacht braucht nicht hinreichend oder dringend zu sein; es genügt ein entfernter Verdacht (BGHSt 4, 255, 256;… BGHR aaO).
- BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Mauerschützen I
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat zur Rechtslage und im Hinblick auf die bisher zur Befehlslage gewonnenen Erkenntnisse auf seine Urteile vom 3. November 1992 (5 StR 370/92 = NJW 1993, 141) und vom 25. März 1993 (5 StR 418/92) hin. - BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92
Mauerschützen II
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat zur Rechtslage und im Hinblick auf die bisher zur Befehlslage gewonnenen Erkenntnisse auf seine Urteile vom 3. November 1992 (5 StR 370/92 = NJW 1993, 141) und vom 25. März 1993 (5 StR 418/92) hin.
- BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie …
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3). - BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90
Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs …
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3). - BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88
Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der …
Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
- BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93
Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR …
Dieses Regelungswerk war noch weniger als das Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 (GBl I S. 197; vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff.; 39, 168; zum Gesamtzusammenhang BGHSt 39, 199 und BGH NStZ 1993, 488) geeignet, vorsätzliches tödliches Schießen auf Flüchtlinge an den innerdeutschen Grenzen zu rechtfertigen. - BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94
Mauerschützen III
Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -). - BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94
Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der …
Das hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der besonderen Ausprägung dieser Grundsätze im Gebot sog. menschenrechtsfreundlicher Auslegung des DDR-Rechts in seiner Rechtsprechung zur Strafbarkeit von Tötungen durch DDR-Grenzsoldaten an der innerdeutschen Grenze eingehend dargelegt (vgl. BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; BGH, Beschl. v. 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 = NJW 1995, 1437;… Urt. v. 20. März 1995 - 5 StR 378/94 - jeweils zum Abdruck in BGHSt vorgesehen) und auch bei seinen Entscheidungen zur Rechtsbeugung durch DDR- Richter und DDR-Staatsanwälte berücksichtigt (vgl. BGHSt 40, 30; 40, 169).
- BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93
Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet …
Sie steht nicht etwa im Widerspruch zu der vom Landgericht im Rahmen der Erörterung etwaiger Rechtfertigung und bei der Strafzumessung angestellten Erwägung, der Angeklagte hätte zur Erreichung seiner Ziele mildere Mittel einsetzen können, da diese jedenfalls im Sinne der menschenrechtswidrigen Ziele der "Vergatterung" - unbedingte Verhinderung von Grenzverletzungen, sogar um den Preis der Vernichtung von Menschenleben (BGHSt 39, 1, 13 f.; 39, 168, 182 f.; 39, 199, 201) möglicherweise weniger wirksam gewesen wären. - BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94
Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch …
Vor dem Hintergrund wiederholter Erkenntnisse des Senats über die Übung stark verzögerter medizinischer Hilfe für schwerverletzte Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze (vgl. BGHSt 39, 1, 2; 39, 199, 201; Senatsurteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen -, NJW 1994, 2703) begegnet die Annahme, im vorliegenden Fall sei die Rettung des Flüchtlings eine Folge vom Motiv der Verschleierung der Fluchtvereitelung getragenen, routinegemäßen Verhaltens der Grenzsoldaten gewesen, durchgreifenden Bedenken. - BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung; …
Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten. - BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das …
Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.;… BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3). - BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00
Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie …
Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten. - BGH, 09.02.1994 - 5 StR 20/94
Vereidigungsverbot - Strafvereitelung - Hauptverhandlung - Verdacht - Zeuge - …
Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 39, 199 m.w.N.).