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   BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92   

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https://dejure.org/1993,1614
BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1614)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1993 - 5 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1614)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1993 - 5 StR 602/92 (https://dejure.org/1993,1614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • HRR Strafrecht

    § 60 Nr. 2 StPO
    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei Beteiligungsverdacht

  • Wolters Kluwer

    Vereidigung - Mauerschütze - DDR-Grenzsoldat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StPO § 60 Nr. 2
    Vereidigungsverbot bei Vorgesetzten von DDR-Grenzsoldaten im Verfahren wegen Schußwaffengebrauchs gegenüber Flüchtenden

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 199
  • NJW 1993, 1938
  • MDR 1993, 672
  • NStZ 1993, 445
  • NJ 1993, 374
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).

    Der Verdacht braucht nicht hinreichend oder dringend zu sein; es genügt ein entfernter Verdacht (BGHSt 4, 255, 256; BGHR aaO).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat zur Rechtslage und im Hinblick auf die bisher zur Befehlslage gewonnenen Erkenntnisse auf seine Urteile vom 3. November 1992 (5 StR 370/92 = NJW 1993, 141) und vom 25. März 1993 (5 StR 418/92) hin.
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist der Senat zur Rechtslage und im Hinblick auf die bisher zur Befehlslage gewonnenen Erkenntnisse auf seine Urteile vom 3. November 1992 (5 StR 370/92 = NJW 1993, 141) und vom 25. März 1993 (5 StR 418/92) hin.
  • BGH, 04.12.1984 - 1 StR 430/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Betrugs, wegen Urkundenfälschung sowie

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 18.09.1990 - 5 StR 396/90

    Beanstandung der Vereidigung eines Zeugen - Enge Auslegung des Begriffs

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 29.12.1988 - 1 StR 705/88

    Entscheidung über die strafbare Beteiligung eines Zeugen an der Tat als Teil der

    Auszug aus BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 4, 255; BGH NJW 1985, 638; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 3).
  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Sie steht nicht etwa im Widerspruch zu der vom Landgericht im Rahmen der Erörterung etwaiger Rechtfertigung und bei der Strafzumessung angestellten Erwägung, der Angeklagte hätte zur Erreichung seiner Ziele mildere Mittel einsetzen können, da diese jedenfalls im Sinne der menschenrechtswidrigen Ziele der "Vergatterung" - unbedingte Verhinderung von Grenzverletzungen, sogar um den Preis der Vernichtung von Menschenleben (BGHSt 39, 1, 13 f.; 39, 168, 182 f.; 39, 199, 201) möglicherweise weniger wirksam gewesen wären.
  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

    Vor dem Hintergrund wiederholter Erkenntnisse des Senats über die Übung stark verzögerter medizinischer Hilfe für schwerverletzte Flüchtlinge an der innerdeutschen Grenze (vgl. BGHSt 39, 1, 2; 39, 199, 201; Senatsurteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen -, NJW 1994, 2703) begegnet die Annahme, im vorliegenden Fall sei die Rettung des Flüchtlings eine Folge vom Motiv der Verschleierung der Fluchtvereitelung getragenen, routinegemäßen Verhaltens der Grenzsoldaten gewesen, durchgreifenden Bedenken.
  • BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00

    Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung;

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97

    Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das

    Es kann dahinstehen, ob die Strafkammer bei der Vereidigung des Zeugen den ihr im Rahmen des § 60 Nr. 2 StPO zuzugestehenden Ermessensspielraum, was die Beurteilung des Teilnahmeverdachts angeht, überschritten hat und die fehlende Erörterung der betreffenden Umstände ausnahmsweise einen revisionsrechtlich beachtlichen Fehler darstellt (vgl. BGHSt 39, 199, 200; 42, 86, 87 f.; BGHR StPO § 60 Nr. 2 Tatbeteiligung 1, 2, 3).
  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

    Der dem Tatrichter zuzugestehende Ermessensspielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten.
  • BGH, 09.02.1994 - 5 StR 20/94

    Vereidigungsverbot - Strafvereitelung - Hauptverhandlung - Verdacht - Zeuge -

    Wenn aber die Gesamtumstände eine Erörterung dieser Frage nahelegen, kann aus dem Fehlen jeglicher Begründung geschlossen werden, daß der Tatrichter die Frage eines Vereidigungsverbotes nach § 60 Nr. 2 StPO nicht erwogen oder den Rechtsbegriff des Verdachts der Tatbeteiligung zu eng ausgelegt hat (BGHSt 39, 199 m.w.N.).
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