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   BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94   

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BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1994 - 1 StR 33/94 (https://dejure.org/1994,687)
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Geldübergaben

§ 24 StGB, Rücktritt vom unbeendeten Versuch, fehlgeschlagener Versuch, Gesamtbetrachtungslehre, fortgesetzte Handlung (Hinweis: die Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hat der BGH grds. aufgegeben in «Kassenarzt»)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt StGB
    Rücktritt vom fortgesetzten unbeendeten Versuch (einheitlicher Lebensvorgang)

  • lexetius.com

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

  • Wolters Kluwer

    Ansetzen zur Tat - Unbeendeter Versuch - Erfolg - Einheitlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 24 Abs. 1 S. 1 1. Alt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 40, 75
  • NJW 1994, 1670
  • MDR 1994, 703
  • NStZ 1994, 534
  • NStZ 1994, 535
  • StV 1994, 367
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67

    Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).

    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).

    Dagegen kann der erkennende Senat - entgegen dem 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (aaO) - der Ansicht nicht beitreten, auch beim Rücktritt von einem - wie das Landgericht jeweils angenommen hat - fortgesetzten Versuch mache das freiwillige Aufgeben das gesamte Verhalten straflos (so BGHSt 21, 319, 321), denn die fortgesetzte Handlung ist kein geeignetes Kriterium zur Beurteilung der Identität mehrerer auf das gleiche Ziel gerichteter Versuche.

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 541/87

    Nackenstich - § 24 StGB, Rücktrittshorizont, fester Tatplan

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Auch auf dieser Grundlage sind jedoch noch nicht alle Kriterien geklärt, die insoweit das einheitliche Tatgeschehen - "die Rücktrittseinheit" - ausmachen (vgl. Rengier JZ 1988, 931, 932).

    Daher ist grundsätzlich Voraussetzung für die Annahme eines unbeendeten Versuchs, daß die vorausgegangenen, erfolglos gebliebenen Teilakte mit dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, einen einheitlichen Lebensvorgang bilden, wobei der Wechsel des Angriffsmittels nicht von entscheidender Bedeutung ist (vgl. auch Rengier JZ 1988, 931; aA Ranft Jura 1987, 527, 534).

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Ob mit dieser Beurteilung die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Handlungseinheit bei versuchter Steuerhinterziehung übereinstimmt (BGHSt 36, 105, 115), kann dahinstehen, denn diese Entscheidung ist wesentlich auch mit den Besonderheiten des Besteuerungsverfahrens begründet worden.
  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BGH, 11.06.1968 - 5 StR 192/68

    Rücktritt vom versuchten Mord - Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 565/56

    Einheitliche Handlung im natürlichen Sinn durch die gesamte auf Diebstahl

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Von einer Handlung, bei der die einzelnen Betätigungsakte auf Grund ihres räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs objektiv erkennbar derart zusammengehören, daß sie nach der Auffassung des Lebens eine Handlung bilden (vgl. BGHSt 10, 230, 231), kann daher nicht die Rede sein.
  • BGH, 20.12.1956 - 4 StR 447/56
    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Demgegenüber hat der Bundesgerichtshof jedoch in ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der Identität einzelnen Versuchshandlungen die Gesamtbetrachtung vertreten (u.a. BGHSt 10, 129, 130; 21, 319, 321; 22, 176, 177; 34, 53, 57 mit Anmerkung Rengier JZ 1986, 964).
  • BAG, 19.01.1956 - 2 AZR 80/54

    Wirksame Kündigung - Wortwahl - Maßgebliches Verhalten - Deklaratorische Äußerung

    Auszug aus BGH, 01.03.1994 - 1 StR 33/94
    Der Bundesgerichtshof hat in einigen Entscheidungen zur Frage, ob mehrere rechtlich voneinander getrennte Versuchshandlungen gegeben sind und daher die Frage des Rücktritts für jede selbständig zu entscheiden ist oder ob ein einheitliches Geschehen anzunehmen ist, das als eine Tat insgesamt von dem sie beendenden Rücktritt erfaßt wird, auf das Vorliegen einer natürlichen Handlungseinheit abgehoben; in einer darüber hinausgehenden Entscheidung hat er es entgegen früherer Rechtsprechung (BGH bei Dallinger MDR 1956, 394) für den Rücktritt genügen lassen, daß die einzelnen Versuche des Täters eine fortgesetzte Handlung bildeten (BGHSt 21, 319, 321).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Die Frage nach der Reichweite der Tat im materiellen Sinne in Fällen der vorliegenden Art ist jedoch weitgehend geklärt, soweit es darum geht, wie weit ein möglicher Rücktritt des Täters sich auf vorangegangene Einzelakte erstreckt (BGHSt 40, 75).

    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

  • BGH, 25.11.2004 - 4 StR 326/04

    Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch beim Rücktritt (korrigierter

    Auch für die Beurteilung einzelner Versuchshandlungen als eine natürliche Handlungseinheit ist eine solche Gesamtbetrachtung vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHSt 40, 75, 76).

    Dabei begründet der Wechsel eines Angriffsmittels nicht ohne weiteres eine die Annahme einer Handlungseinheit ausschließende Zäsur (vgl. BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369).

  • BGH, 22.04.1999 - 4 StR 76/99

    Erpresserischer Menschenraub; Freiwilligkeit; Rücktritt; Fehlgeschlagener

    Dieses Erfordernis kann beim Tatbestand der Erpressung auch dann erfüllt sein, wenn durch die Einzelakte, mittels derer auf die Willensentschließung des Opfers eingewirkt werden soll, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77; 41, 368, 369; BGH JR 1998, 516 mit Anm. Satzger).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 635/96

    Vorliegen einer rechtlich selbständigen Handlung bei versuchter Anstiftung und

    Der Bundesgerichtshof sieht zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels durch denselben Täter eine tatbestandliche Handlungseinheit, nimmt aber an, daß der Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.; BGH, Urt. vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/97 - für BGHSt vorgesehen).
  • BGH, 10.10.2013 - 2 StR 64/13

    Schwere Brandstiftung (konkrete Gesundheitsgefahr für einen Menschen); Rücktritt

    Dabei ist ein räumlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Versuchshandlungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - 4 StR 168/13, insoweit in NJW 2013, 3383 nicht abgedruckt; Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, NJW 1996, 936, 937; Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Fischer aaO § 24 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Dieses Erfordernis besteht bei Erpressung auch dann, wenn durch die Einzelakte, die auf die Willensentschließung des Opfers einwirken sollen, letztlich nur die ursprüngliche Drohung durchgehalten wird (BGHSt 40, 75, 77).

    Durch die einzelnen Besuche in der ersten Dezemberhälfte 1997 ist lediglich die ursprüngliche Drohung durchgehalten und intensiviert worden (vgl. BGHSt 40, 75, 77), die schließlich durch die Zahlung der "Jahresspende" zu dem von Anfang an beabsichtigten ersten Handlungserfolg gelangte.

  • BGH, 27.11.2002 - 1 StR 462/02

    Freiwilliger Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Rücktrittshorizont);

    Entscheidend ist, ob es sich bei dem gescheiterten Anlauf zur Verwirklichung der Tat und dem neuen Anlauf, auf den der Täter schließlich verzichtet hat, um einen einheitlichen Lebensvorgang handeln würde (vgl. BGHSt 40, 75; zusammenfassend zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Eser in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 24 Rdn. 17c m. zahlr.N.).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Er möchte insoweit neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgen, die zwar in einem mehraktigen Geschehen mit gleicher Angriffsrichtung auch bei Wechsel des Angriffsmittels eine tatbestandliche Handlungseinheit sieht, aber annimmt, daß ein Fehlschlag eines Versuchs eine Zäsur bildet (BGHSt 40, 75 ff.; 41, 368, 369 mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 f. und mit Anm. Puppe JR 1996, 513 ff.).
  • BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07

    Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage;

    Trotz des gewissen zeitlichen Abstands zu der geplanten Fortsetzung des Tatgeschehens liegt deshalb bei wertender Betrachtung ein insgesamt einheitlicher Lebensvorgang und damit ein unbeendeter Versuch vor (vgl. BGHSt 40, 75, 77), von dem die Angeklagten durch freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB zurücktreten konnten.
  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Für die Erpressung ist anerkannt, dass mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat im Rechtsinne zu werten sind, wenn dabei die anfängliche Drohung lediglich den Umständen angepasst und aktualisiert (BGH, Urteil vom 1. März 1994 - 1 StR 33/94, BGHSt 40, 75, 77; Beschluss vom 3. April 2008 - 4 StR 81/08, NStZ-RR 2008, 239; vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 3 StR 415/97, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 4), im Übrigen aber nach wie vor dieselbe Leistung gefordert wird (vgl. Puppe JR 1996, 513, 514).
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

  • BGH, 27.09.1995 - 4 StR 488/95

    Verlesung der Vernehmungsniederschrift - Aussageverweigerungsrecht des Zeugen -

  • BGH, 23.12.1998 - 2 StR 597/98

    Räuberische Erpressung; Bereicherungsabsicht

  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 329/20

    Erpressung (Konkurrenzen: mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des

  • BGH, 30.09.1997 - 4 StR 335/97

    Eintreiben einer Forderung - Erzwingen des Abschlusses einer

  • BGH, 28.02.1997 - 2 StR 587/96

    Bewertung zweier Vorfälle trotz Wechsels des Angriffsmittels als einheitlichen

  • BGH, 10.01.1996 - 2 StR 606/95

    Voraussetzungen für die Annahme eines tateinheitlichen Geschehensablaufs -

  • BGH, 18.02.1997 - 1 StR 675/96

    Fehlen des erforderlichen zeitlichen Zusammenhang für die Annahme einer

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