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   BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53   

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https://dejure.org/1954,615
BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53 (https://dejure.org/1954,615)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1954 - 3 StR 87/53 (https://dejure.org/1954,615)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1954 - 3 StR 87/53 (https://dejure.org/1954,615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiskraft eines Blutgruppengutachtens bei Ausschluss der Vaterschaft aufgrund der Feststellung von bestimmten Blutmerkmalen - Möglichkeit einer Infragestellung der unbedingten Geltung der allgemein anerkannten Naturgesetze durch eine einzelne von einem Sachverständigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 6, 70
  • NJW 1954, 1336
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 151/50

    Blutgruppenvergleich. Erbbiologische Untersuchung

    Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53
    Diese beruht auf den in der Wissenschaft als sicher anerkannten Sätzen (Naturgesetzen) von der Vererbung und der Unveränderlichkeit der Blutmerkmale M und N (im Anschluß an BGHZ 2, 6).

    In der Rechtsprechung ist schon seit Jahren als Erfahrungssatz der Wissenschaft anerkannt, daß einem Blutgruppengutachten, nach welchem auf Grund einer Bestimmung der Blutmerkmale M und N die Vaterschaft eines Cannes ausgeschlossen ist, bei dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis unter der Voraussetzung fehlerfreier Bestimmung der Merkmale eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Beweismitteln grundsätzlich ausschliessende Beweiskraft zukommt (BGHZ 2, 6 [11]; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmteUrteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 159/52 -).

    Zweifel an dem absoluten Beweiswert eines auf die Feststellung der Merkmale M und N sich gründenden Blutgruppengutachtens können dagegen, wie der Bundesgerichtshof bereits in dem auch vom Landgericht mehrfach erwähnten Urteil BGHZ 2, 6 [11] ausgeführt hat, in der Richtung bestehen, ob die Blutgruppen im Einzelfalle richtig bestimmt sind.

  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 159/52

    Ausschluß der Vaterschaft. Blutgruppen A1, A2

    Auszug aus BGH, 18.03.1954 - 3 StR 87/53
    In der Rechtsprechung ist schon seit Jahren als Erfahrungssatz der Wissenschaft anerkannt, daß einem Blutgruppengutachten, nach welchem auf Grund einer Bestimmung der Blutmerkmale M und N die Vaterschaft eines Cannes ausgeschlossen ist, bei dem heutigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis unter der Voraussetzung fehlerfreier Bestimmung der Merkmale eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Beweismitteln grundsätzlich ausschliessende Beweiskraft zukommt (BGHZ 2, 6 [11]; ferner das zum Abdruck in der amtlichen Sammlung bestimmteUrteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 159/52 -).
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Mit dieser Auslegung des § 261 StPO steht durchaus im Einklang, daß der Bundesgerichtshof in anderem Zusammenhang wiederholt ausgesprochen hat, es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukomme, und der Tatrichter müsse solche allgemein als gesichert geltende Erkenntnisse als richtig hinnehmen, selbst wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen könne (vgl BGHSt 5, 34; 6, 70).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Das hätte es nicht, wenn es sich mit den Erfahrungen des Lebens, mit den Gesetzen der Wissenschaft und der Logik, insbesondere mit der Zeugenpsychologie in Widerspruch gesetzt oder die sich hieraus ergebenden Gesichtspunkte unberücksichtigt gelassen hätte (vgl. BGHSt 6, 70).
  • BVerfG, 27.06.1994 - 2 BvR 1269/94

    Verfassungsmäßigkeit der 1,1 %-Grenze für die Tatbestandsverwirklichung des § 316

    Demgemäß ist der Tatrichter bei der Beweiswürdigung an allgemeine Erfahrungssätze gebunden (vgl BGHSt 5, 34 [36]; 6, 70 [72]; 10, 208 [211]; 25, 246 [248]; 29, 18 [20 f]; 31, 86 [89]; Kleinknecht/Meyer-Großner, StPO , 41. Aufl, § 337 Rdn. 31 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Die Aufgabe des gerichtlichen Sachverständigen besteht vornehmlich darin, aus seinem eigenen besonderen Fachwissen dem Richter die zur Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts erforderlichen Erfahrungssätze, die dieser nicht selbst kennt, zu vermitteln (BGHSt 3, 27, 28; 9, 292, 293; Eb. Schmidt, a.a.O. Vorbem. 7 vor § 72); dabei ist der Tatrichter den Gesetzen des Denkens und der Erfahrung unterstellt; es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse, denen eine unbedingte, jeden Gegenbeweis mit anderen Mitteln ausschließende Beweiskraft zukommt und die der Tatrichter als richtig hinnehmen muß, auch wenn er ihre Grundlagen im einzelnen nicht selbst erschöpfend nachprüfen kann (BGHSt 10, 208, 211; 6, 70; 5, 34; vgl. auch BGHSt 21, 157, 159).
  • OLG Celle, 07.04.2003 - 21 Ss 17/03

    Anforderungen an den Vorsatz des Arbeitgebers zur Beihilfe zum unerlaubten

    Dies ist der Fall, wenn ihr Inhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zutrifft und keine Ausnahme zulässt (BGHSt 6, 70; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 337 m. w. N.).
  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 149/08

    Erfahrungssatz und Erfahrung, die Wahrscheinlichkeitsbewertung ermöglicht

    Bei dem in Frage stehenden rechtsmedizinischen Erklärungswissen handelt es sich offensichtlich nicht um einen Erfahrungssatz (vgl. BGHSt 6, 70; Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. § 337 Rdn. 31), sondern um auf Erfahrung beruhende Einsichten, die nur Wahrscheinlichkeitsbewertungen ermöglichen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445).
  • BGH, 24.02.1977 - 1 StR 18/77

    Erschöpfende Beweiswürdigung sowie Beachtung von wissenschaftlichen

    Auch über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf sich der Richter nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 10, 208, 211; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 03.05.1977 - 1 StR 148/77

    Absehen von einer Vereidigung bei Vorliegen eines Verdachts der Strafvereitelung

    Die Gesetze des Denkens gelten auch für den Richter; über gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse darf er sich nicht hinwegsetzen (BGHSt 6, 70, 72, 74; 17, 382, 385; 21, 157, 159).
  • BGH, 29.07.1954 - 4 StR 270/54

    Rechtsmittel

    Das gilt nicht nur für den bürgerlichen Rechtsstreit (BGHZ 2, 6), sondern auch für das Strafverfahren (BGH 3 StR 87/53 vom 18. März 1954, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 525/54

    Rechtsmittel

    Einen solchen Beweiswert hat auch die Blutgruppenbestimmung nach dem jetzigen Stande der wissenschaftlichen Erkenntnis, Dies gilt nicht nur für den Vaterschaftsausschluß auf Grund der Merkmale M und N (BGH 3 StR 1059/51 vom 1. Februar 1952; 1 StR 493/53 vom 12. Januar 1954; BGHSt 6, 70 ff), sondern auch für die Untergruppen A1 und A2 (BGH IV ZR 195/52 und 159/52 vom 17. Dezember 1953 = BGHZ 12, 22 ff).
  • BGH, 12.09.1956 - 2 StR 312/56

    Rechtsmittel

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