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   BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83   

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BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,626)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1983 - 1 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,626)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1983 - 1 StR 178/83 (https://dejure.org/1983,626)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen uneidlicher Falschaussage - Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung - Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen einer uneidlichen Falschaussage und einer ihr inhaltlich widersprechenden falschen Verdächtigung - Selbstständige Taten im ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 146
  • NJW 1984, 2109
  • MDR 1984, 329
  • NStZ 1984, 260 (Ls.)
  • StV 1984, 98
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.06.1955 - 1 StR 107/55
    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1240; 1957, 1886; Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77) teilt es die Meinung des Landgerichts, zwischen den Vorwürfen der falschen Verdächtigung und der Falschaussage bestehe keine Identität im Sinne von § 264 StPO.

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß mehrere bei verschiedenen Gelegenheiten gemachte Aussagen eines Zeugen in der Regel zu verschiedenen geschichtlichen Vorgängen auch dann gehören, wenn sie in demselben Strafverfahren erstattet werden und denselben Lebenssachverhalt betreffen; dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - die verschiedenen Aussagen sich inhaltlich wesentlich voneinander unterscheiden (BGH NJW 1955, 1240; 1957, 1887).

    Der Senat teilt die Auffassung des vorlegenden Gerichts, die Erwähnung der Angaben der Angeklagten vor der Polizei in der Anklageschrift reiche nicht aus, diesen Sachverhalt als im Sinne der §§ 170 Abs. 1, 200 Abs. 1 StPO angeklagt anzusehen (vgl. BGH NJW 1955, 1240; BGH GA 1967, 184).

  • BGH, 22.03.1957 - 1 StR 405/56

    Zurückweisung eines Rechtsstreits bei Einleitung eines Verfahrens wegen falsche

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1240; 1957, 1886; Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77) teilt es die Meinung des Landgerichts, zwischen den Vorwürfen der falschen Verdächtigung und der Falschaussage bestehe keine Identität im Sinne von § 264 StPO.

    Es muß deshalb (entgegen BayObLG a.a.O. und Schmitt NJW 1957, 1886) hingenommen werden, daß ein Vorfall, den der Richter trotz wahldeutigen Zusammenhangs mit dem angeklagten Sachverhalt mangels Anklage und Tatidentität im prozessualen Sinne nicht aburteilen konnte, nach erfolgter Anklage zwar zu eindeutiger, nicht aber unter Einbeziehung des schon rechtskräftig beurteilten Sachverhalts zu wahldeutiger Verurteilung führen kann.

  • BGH, 20.01.1978 - 2 StR 479/77

    Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage wegen Falschaussage oder falscher

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1955, 1240; 1957, 1886; Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77) teilt es die Meinung des Landgerichts, zwischen den Vorwürfen der falschen Verdächtigung und der Falschaussage bestehe keine Identität im Sinne von § 264 StPO.

    Schließlich bejaht der Senat mit dem vorlegenden Gericht die Möglichkeit der Wahlfeststellung zwischen uneidlicher Falschaussage und falscher Verdächtigung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1978 - 2 StR 479/77; OLG Braunschweig NJW 1959, 1144 [OLG Braunschweig 24.02.1959 - Ws 186/58]; BayObLG JR 1978, 25; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg 23. Aufl. § 261 Rdn. 159; Herdegen in LK 10. Aufl. § 164 Rdn. 34).

  • BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Sie verknüpft den überkommenen verfahrensrechtlichen Tatbegriff (vgl. RGSt 56, 324, 325; BGHSt 13, 21, 26) mit Kriterien, die ihn auflösen.
  • BayObLG, 12.05.1965 - RReg. 1b St 501/64

    Wahldeutige Feststellung über eine Tat, wegen der keine Anklage erhoben wurde

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung gehindert durch das Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Mai 1965 - RReg I b St 501/64 (BayObLGSt 1965, 53 = NJW 1965, 2211).
  • OLG Celle, 19.06.1978 - 2 Ss 125/78

    Getrennte Aburteilung in verschiedenen Verfahren als unnatürliche Aufspaltung

    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Der vom Oberlandesgericht Celle vertretenen Meinung (NJW 1968, 2390 und 1979, 228; vgl. auch Schöneborn MDR 1974, 529, 535), Tatidentität im Sinne von § 264 StPO bestehe auch dann, wenn sich "zwei Vorwürfe auf denselben Lebenssachverhalt" beziehen und "infolge eines untrennbaren gedanklichen Zusammenhangs so miteinander verknüpft (sind), daß sie sich wechselseitig ausschließen", insbesondere gelte das für den "in der Anklage bezeichneten Sachverhalt und sein negatives Spiegelbild", vermag sich der Senat - jedenfalls für Fälle, die dem hier zu entscheidenden Fall entsprechen - nicht anzuschließen.
  • OLG Celle, 11.07.1968 - 1 Ss 166/68
    Auszug aus BGH, 03.11.1983 - 1 StR 178/83
    Der vom Oberlandesgericht Celle vertretenen Meinung (NJW 1968, 2390 und 1979, 228; vgl. auch Schöneborn MDR 1974, 529, 535), Tatidentität im Sinne von § 264 StPO bestehe auch dann, wenn sich "zwei Vorwürfe auf denselben Lebenssachverhalt" beziehen und "infolge eines untrennbaren gedanklichen Zusammenhangs so miteinander verknüpft (sind), daß sie sich wechselseitig ausschließen", insbesondere gelte das für den "in der Anklage bezeichneten Sachverhalt und sein negatives Spiegelbild", vermag sich der Senat - jedenfalls für Fälle, die dem hier zu entscheidenden Fall entsprechen - nicht anzuschließen.
  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Damit ist der Raub nicht förmlicher Gegenstand dieser Anklage (BGHSt 32, 146 [149]), aufgrund derer der Angeklagte rechtskräftig wegen Hehlerei (Einzelfreiheitsstrafe von sechs Monaten) und anderer Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden ist, die inzwischen vollstreckt wurde.

    Die bloße Alternativität von Handlungsvorgängen - wenn also ein Vorgang tatsächlich oder rechtlich einen anderen ausschließt - führt aber, wenn nur einer der Vorgänge Gegenstand der zugelassenen Anklage war, nicht stets zum Verbrauch der Strafklage für den anderen Vorgang (BGHSt 32, 146 [149]).

  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Neben diesen Alternativen scheidet ein anderer möglicher Geschehensablauf nach den Urteilsgründen aus (vgl. zu diesen Anforderungen: BGHSt 32, 146; BayObLG …
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Sie wird nicht allein dadurch begründet, dass eine Handlung, etwa zum besseren Verständnis der gesamten Umstände, in der Anklageschrift erwähnt wird (BGHSt 32, 146; 41, 292; BGH NStZ 1996, 563; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 264, Rn. 3).
  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 506/91

    Unzulässige Verbindung eines Berufungsverfahrens vor dem Landgericht mit einem

    Jede der beiden Alternativtaten ist eine selbständige Tat im Sinne des § 264 StPO; unabhängig davon, ob eine eindeutige Verurteilung wegen einer dieser Taten oder eine mehrdeutige Verurteilung im Wege einer - hier zulässigen - Wahlfeststellung erfolgen soll, bedarf es einer Anklage hinsichtlich beider Alternativtaten (BGHSt 32, 146).
  • AG Duisburg-Hamborn, 28.03.2017 - 29 Ds 78/16

    Wahlfeststellung, psychologische Gleichartigkeit der Delikte

    Die rechtsethische und psychologische Gleichartigkeit von falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage schien zu den anerkannten Fällen in der Rechtsprechung zu gehören, mehrfach von Oberlandesgerichten (zuletzt wohl Bayrisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 24.01.1991 - RReg 3 St 178/90) festgestellt und mehrfach von BGH (zuletzt wohl BGH NJW 1984, 2109) bejaht.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Da eine Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage (Wahlfeststellung) nur zulässig ist, wenn beide Tatalternativen, die in Frage kommen, Gegenstand des Verfahrens sind (vgl. BGHSt 32, 146), hat das Landgericht das Verfahren insoweit zu Recht gemäß § 260 Abs. 3 StPO eingestellt, weil ein möglicherweise behebbares (s. Nr. 100 RiVASt; BGH StV 1998, 324, 325) Verfahrenshindernis (Spezialität) besteht (vgl. BGHSt 22, 307).
  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

    Wahlfeststellung zwischen einer angeklagten und einer nicht angeklagten verfahrensrechtlich selbständigen Tat ist nicht zulässig (BGHSt 32, 146).

    Mangelt es somit der Anklage schon an der Darstellung des Sachverhalts zu einem der beiden alternativ in Frage kommenden Delikte, nämlich hier an der Erfassung der Hehlerei, und ist dieses vom Eröffnungsbeschluss nicht umfasst ist, so besteht ein Verfahrenshindernis und eine wahlweise Verurteilung hätte nicht erfolgen dürfen (BGHSt 32, 146).

  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    Der Begriff der Tat orientiert sich am prozessualen Tatbegriff des § 264 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1983 - 1 StR 178/83, BGHSt 32, 146, 150; Dürig/Herzog/ Scholz/Remmert, GG, 96. EL, Art. 103 Abs. 3 Rn. 50; SSW-StPO/Rosenau/ Dorneck, 4. Aufl., § 264 Rn. 3).
  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 613/12

    Wahlfeststellung (Umfang der angeklagten Tat; Zulässigkeit der Wahlfeststellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage prozessual zulässig, wenn beide in Frage kommenden Tatalternativen von dem durch Anklage und Eröffnungsbeschluss umgrenzten Verfahrensgegenstand erfasst sind (BGH, Urteil vom 11. März 1999 - 4 StR 526/98, NStZ 1999, 363, 364; siehe auch BGH, Beschluss vom 3. November 1983 - 1 StR 178/83, BGHSt 32, 146).
  • BGH, 28.06.2022 - 2 StR 229/21

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Revision: Beschwer, auf der

    a) Kommen verschiedene Lebenssachverhalte wahlweise in Betracht, kann eine Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage nur erfolgen, wenn zu allen Varianten eine zugelassene Anklageschrift vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1983 - 1 StR 178/83, BGHSt 32, 146, 150) und die in exklusiver Alternativität möglichen Sachverhaltsvarianten sämtlich eine Strafbarkeit des Angeklagten ergeben.
  • BGH, 24.01.2002 - 3 StR 360/01

    Verfahrenseinstellung; wirksame Anklage; Nachtragsanklage; prozessuale Tat

  • BGH, 23.02.1989 - 4 StR 628/88

    Verurteilung wegen "Betruges oder Hehlerei" - Abgrenzung zwischen Betrug und

  • BGH, 25.07.1989 - KRB 1/89

    Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung im verwaltungsrechtlichen bzw. gerichtlichen

  • OLG Hamm, 02.09.2004 - 3 Ss 301/04

    Wahlfeststellung; Diebstahl; Hehlerei; Anklage; rechtlicher Hinweis

  • BayObLG, 25.07.1984 - RReg. 1 St 75/84

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Unfallort; Entfernen; Strafvereitelung ;

  • OLG Schleswig, 22.11.1990 - 2 Ws 462/90
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