Rechtsprechung
BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Versicherungsnehmerbenachteiligung - Unwirksamkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AGBG § 9; VHB 84 § 14 Nr. 1 c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlust des Versicherungsschutzes in der Hausratversicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 111, 278
- NJW 1990, 2388
- NJW-RR 1990, 1178 (Ls.)
- MDR 1991, 135
- ZMR 1991, 21
- VersR 1990, 896
- BB 1990, 1445
- JR 1991, 197
- JR 1991, 198
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80
Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn
Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer (vgl. BGHZ 84, 268, 273) ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse ist klar, was der Versicherer von ihm als Sicherungsmaßnahmen erwartet, um die Gefahr eines Einbruchdiebstahls zu vermindern. - BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 176/82
Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei Obliegenheitsverletzungen
Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Jede, auch im Wege der Auslegung erstrebte Rückführung dieser Klausel auf einen mit den Maßstäben des AGBG in Einklang stehenden Inhalt würde auf eine geltungserhaltende Reduktion hinauslaufen, die sich auch bei der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen verbietet (Senatsurteile vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 176/82 - VersR 1984, 830 unter 3; vom 14. November 1984 - IVa ZR 60/83 - VersR 1985, 129 unter I 1;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl. Anhang §§ 9 - 11 Rdn. 854). - BGH, 14.11.1984 - IVa ZR 60/83
Formularmäßige Herabsetzung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung …
Auszug aus BGH, 16.05.1990 - IV ZR 137/89
Jede, auch im Wege der Auslegung erstrebte Rückführung dieser Klausel auf einen mit den Maßstäben des AGBG in Einklang stehenden Inhalt würde auf eine geltungserhaltende Reduktion hinauslaufen, die sich auch bei der Inhaltskontrolle von Allgemeinen Versicherungsbedingungen verbietet (Senatsurteile vom 9. Mai 1984 - IVa ZR 176/82 - VersR 1984, 830 unter 3; vom 14. November 1984 - IVa ZR 60/83 - VersR 1985, 129 unter I 1;… Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG 6. Aufl. Anhang §§ 9 - 11 Rdn. 854).
- BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00
BGH beanstandet Entgeltklausel einer Bank
Selbst wenn insoweit ein Verstoß gegen § 9 AGBG nicht vorläge, könnte die inhaltlich und ihrer sprachlichen Fassung nach nicht teilbare Preisklausel der Beklagten nicht teilweise aufrechterhalten werden; dem stünde das in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannte Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (vgl. BGHZ 91, 375, 384; 108, 1, 10; 111, 278, 279 f.; 127, 35, 47; 143, 104, 118 f.) entgegen. - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Das hat der Senat mit seinem Urteil vom 16. Mai 1990 - IV ZR 137/89 - (VersR 1990, 896) entschieden. - OLG Saarbrücken, 28.01.2009 - 5 U 278/08
Wirksamkeit der Begrenzung der Entschädigungsleistung auf den Nettobetrag in der …
Auszugehen ist dabei vom Wortlaut der Klausel (BGH, Urt.v. 16.05.1990 - IV ZR 137/89 - NJW 1990, 2388).
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93
Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten …
Eine teilweise Aufrechterhaltung bedeutete eine geltungserhaltende Reduktion, die der Bundesgerichtshof seit Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 1. April 1977 in ständiger Rechtsprechung abgelehnt hat (vgl. BGHZ 111, 278f. [BGH 16.05.1990 - IV ZR 137/89]). - BGH, 16.09.2009 - IV ZR 246/08
Voraussetzungen einer Obliegenheitsverletzung in der Marktwert-Versicherung für …
Daran ändern der gemäß § 5 II Nr. 6 VB i.V. mit § 6 Abs. 3 VVG a.F. vorbehaltene Entschuldigungsbeweis und der Kausalitätsgegenbeweis nichts (BGHZ 111, 278, 281) . - OLG Celle, 15.06.2006 - 8 U 26/06
Wirksamkeit einer Regelung, die dem Versicherer eine Änderung der Allgemeinen …
Auch darf die Anwendung dieser Bestimmung nicht dazu führen, dass durch eine Änderung/Anpassung (möglicherweise) unwirksamer oder unklarer Versicherungsbestimmungen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vgl. BGHZ 127, 35, 47; 111, 278, 279) unterlaufen wird. - OLG Nürnberg, 07.03.1996 - 8 U 3803/95
Grob fahrlässiger Sorgfaltsverstoß in der Hausratversicherung
Vom Versicherungsnehmer kann nicht bei jeder Abwesenheit erwartet werden, daß er die Türe zu seiner Wohnung auch verschließt (vgl. BGH VersR 1990, 896 ). - OLG Schleswig, 04.03.2010 - 16 U 44/09
Anforderungen an den Nachweis eines bedingungsgemäßen Einbruchsdiebstahls in der …
Eine solche Regelung wäre zulässig; zu beachten wäre allein, dass eine Regelung, die solche Pflichten auch bei kürzestfristigem Verlassen des Hauses (etwa beim Gang zum Postkasten, zum Entleeren des Mülleimers oder in den Garten) statuierte, unverhältnismäßig und daher unwirksam wäre (vgl. BGHZ 111, 278). - OLG Nürnberg, 09.03.2000 - 8 U 3929/99
Formularmäßige Vereinbarung einer Wartefrist für die Zahlung einer …
Eine Auslegung, die diese Grundsätze nicht beachten würde, würde wesentliche Rechte des Versicherungsnehmers, wie sie sich aus der konkreten Natur des Vertrages ergeben, so einschränken, daß die Erreichung des Versicherungszwe Eine AGB-Klausel, die über diese Grenzen hinausgeht, ist deshalb gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG unwirksam (vgl. zum Grundsatz: BGH NJW 90, 2388).Eine einheitliche Regelung für alle Fallgruppen ist dann unangemessen, wenn die erforderliche Differenzierung unterlassen wird und deshalb eine Fallgruppe nicht mehr interessengerecht geregelt ist (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 92, 444; BGH NJW 85, 320; 90, 2388;… Wolf in Wolf, Lindacher Horn, a.a.O., RZ 152 zu § 9 AGBG).
- OLG Saarbrücken, 21.06.2006 - 5 U 720/05
Auslegung einer Allgemeinen Versicherungsbedingung
Auszugehen ist dabei vom Wortlaut der Klausel; der unmissverständliche Wortlaut bildet zugleich die Grenze der Auslegung (BGH, Urteil vom 16.05.1990 - IV ZR 137/89 -, NJW 1990, 2388). - BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93
Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht- …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 227/93
Formularmäßige Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrages um zehn Jahre
- OLG Oldenburg, 01.10.1997 - 2 U 185/97
Inhaltskontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen; Voraussetzungen für die …
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 220/93
Formularmäßige Verlängerung eines Unfallversicherungsvertrages um zehn Jahre
- BGH, 13.07.1994 - IV ZR 183/93
Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der Verbandsklage - Klage auf …
- LG Frankfurt/Main, 04.11.2016 - 8 O 164/15
Einbruchsdiebstahl - Obliegenheitsverletzung bei Hausratversicherung bei Fenster …
- OLG Hamm, 12.06.1991 - 20 U 305/90
Leistungsfreiheit des Versicherers; Endgültige Versagung des …
- OLG Köln, 06.02.1995 - 16 U 92/94
Verstoß gegen Transparentgebot für Abrechnung des Lasingvertrages
- OLG Köln, 25.02.1994 - 20 U 87/93
Eingeschränkte Konzession als Mangel der gepachteten Gaststätte
- LG Dortmund, 22.07.2009 - 2 O 322/08
Betriebshaftplichtversicherung, Ausschluss, Intransparenz
- OLG Köln, 13.01.2005 - 9 U 200/04
Entwendung eines mit einem Bügelschloss am Pfosten eines Carports befestigten …
- OLG Hamm, 07.09.1994 - 20 U 73/94
Obliegenheitsverletzung bei verspäteter Erstellung und Übersendung einer …
- KG, 30.10.1992 - 6 U 6763/91
Voraussetzungen für die Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger …