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   BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55   

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https://dejure.org/1956,124
BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55 (https://dejure.org/1956,124)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1956 - IV ZR 202/55 (https://dejure.org/1956,124)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - IV ZR 202/55 (https://dejure.org/1956,124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrags - Verfügungsbefugter Unterhaltsberechtigter - Träger der Sozialhilfe - Unterhaltsverzicht - Übergeleiteter Unterhaltsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1585c
    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

Papierfundstellen

  • BGHZ 20, 127
  • NJW 1956, 790
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Insoweit steht der Anspruchsübergang lediglich unter der aufschiebenden Bedingung, daß die Sozialhilfebehörde tatsächlich Leistungen in entsprechender Höhe erbringt (vgl. BGHZ 20, 127, 131 zu § 21a FürspflVO; Senatsurteil vom 13. Januar 1988 - IVb ZR 15/87 - FamRZ 1988, 375, 376).

    Der Unterhaltsverpflichtete kann im übrigen ungeachtet einer Überleitung nach § 90 BSHG an den Unterhaltsberechtigten befreiend zahlen (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1981 aaO; BGHZ 20, 127, 133).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 271/94

    Gesetzlicher Übergang des Schadensersatzanspruchs wegen vermehrter Bedürfnisse

    (b) Dieser Regelung ist nach Ansicht des erkennenden Senats freilich nicht zu entnehmen, daß so, wie es die Rechtsprechung bei der Überleitung eines Unterhaltsanspruchs nach §§ 90, 91 BSHG a.F. angenommen hat (vgl. BGHZ 20, 127, 131 f; BGH, Urteile vom 7. Oktober 1981 - IV b ZR 598/80 - FamRZ 1982, 23, 25; vom 18. März 1992 - XII ZR 1/91 - FamRZ 1992, 797, 799 und vom 14. Juni 1995 - XII ZR 171/94 - FamRZ 1995, 1131, 1133) und wie es zum Teil auch nach der Einführung der Legalzession in § 91 Abs. 1 BSHG n.F. auf der Grundlage des § 91 Abs. 3 S. 2 BSHG für Unterhaltsansprüche weiterhin vertreten wird (Brudermüller, FuR 1995, 17, 19; s. auch Künkel, FamRZ 1994, 540, 548; Seetzen, NJW 1994, 2505), auch ein Schadensersatzanspruch nach § 116 Abs. 1 SGB X lediglich aufschiebend bedingt durch die tatsächliche Erbringung von Sozialhilfeleistungen auf den SHT übergeht.
  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 318/97

    Rechte des Geschädigten nach Beendigung der Mitgliedschaft der gesetzlichen

    Der in dem Abfindungsvergleich liegende Erlaß (Senatsurteil vom 24. September 1996 - VI ZR 315/95 - VersR 1996, 1548, 1549), bei dem es sich um eine Verfügung im Sinne des § 161 BGB handelt (vgl. BGHZ 20, 127, 133), hatte daher zur Folge, daß er gegenüber dem Kläger unwirksam war und deshalb einem Rückfall der Rechte auf den Kläger bei dessen Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse nicht entgegenstand.
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