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   BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56   

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https://dejure.org/1957,507
BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56 (https://dejure.org/1957,507)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1957 - II ZR 57/56 (https://dejure.org/1957,507)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1957 - II ZR 57/56 (https://dejure.org/1957,507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 25, 124
  • NJW 1957, 1356
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.11.1897 - I 229/97

    Wette und Spiel

    Auszug aus BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56
    Da ein derartiger Auftrag nach der einhelligen Auffassung der Rechtsprechung unter die Regelung des § 762 BGB fällt, so erstreckt sie sich auch auf eine Klage auf das Interesse wegen Nichterfüllung eines solchen Auftrags (RGZ 40, 256; 51, 156; OLG Hamburg, OLG 14, 30 und 31).
  • RG, 03.04.1902 - I 422/01

    Auftrag zu Spiel oder Wette

    Auszug aus BGH, 08.07.1957 - II ZR 57/56
    Da ein derartiger Auftrag nach der einhelligen Auffassung der Rechtsprechung unter die Regelung des § 762 BGB fällt, so erstreckt sie sich auch auf eine Klage auf das Interesse wegen Nichterfüllung eines solchen Auftrags (RGZ 40, 256; 51, 156; OLG Hamburg, OLG 14, 30 und 31).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

    Hiervon ist auch der II. Zivilsenat in BGHZ 25, 124 ausgegangen; dort wird (auf S. 126) ausgeführt, daß § 656 sowohl Klagen auf Ehemäklerlohn als auch auf die "geschuldeten Dienste" des Ehemäklers ausschließe; das setzt aber voraus, daß § 656 BGB auch solche Verträge trifft, die eine Verpflichtung zur Leistung von Ehemäklerdiensten begründen.
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 75/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in einem

    Der Eheanbahnungsvertrag gewährt dem Kunden keinen klagbaren Erfüllungsanspruch; auch einen Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann dieser nicht geltend machen (BGHZ 25, 124, 126; 87; 309, 313 ff.).
  • BayObLG, 16.03.1972 - BReg. 2 Z 128/71

    Ehevermittlung als gewerbliche Betätigung

    Berücksichtigt man außerdem, daß der Ehemakler zum Tätigwerden nicht verpflichtet ist, der Kunde also weder einen Anspruch auf Erfüllung des Auftrags noch einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung hat (BGHZ 25, 124, 126), so entbehrt die Betätigung als Ehemakler in dem für einen Kaufmann maßgeblichen Bereich, nämlich in dem von Leistung und Gegenleistung, jener Rechtsverbindlichkeit, die der Betrieb eines Handelsgewerbes im Sinne des § 1 Abs. 1 HGB erfordert.
  • LG Hamburg, 12.07.2006 - 318 S 146/05

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des

    Sofern man hier eine analoge Anwendung von § 656 BGB auf den Vertrag befürworten würde, stünde der Klägerin schon deswegen ein Schadensersatzanspruch nach § 281 BGB (wegen Nichterfüllung) nicht zu (BGHZ 25, 124).
  • OLG Stuttgart, 28.02.1974 - 2 U 133/73

    Berechtigung eines Verbraucherverbandes zur gerichtlichen Geltendmachung eines

    Die Besonderheiten zeigen sich z.B. bei der Frage, ob dem Auftraggeber gegen den Ehemakler ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zusteht, ob und unter welchen Voraussetzungen der Ehemakler aus positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig ist und ob und unter welchen Voraussetzungen der vorausbezahlte Maklerlohn bei Untätigkeit des Maklers zurückgefordert werden kann (vgl. BGHZ 25, 124 ff; NJW 64, 546; Erdsieck NJW 62, 2240).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 197/81

    Nichtigkeit eines Ehevermittlungsvertrages wegen Wucher - Unterschiede bei der

    Hiervon ist auch der II. Zivilsenat in BGHZ 25, 124 ausgegangen; dort wird (auf S. 126) ausgeführt, daß § 656 sowohl Klagen auf Ehemäklerlohn als auch auf die "geschuldeten Dienste" des Ehemäklers ausschließe; das setzt aber voraus, daß § 656 BGB auch solche Verträge trifft, die eine Verpflichtung zur Leistung von Ehemäklerdiensten begründen.
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