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   BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66   

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https://dejure.org/1967,296
BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66 (https://dejure.org/1967,296)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1967 - V ZR 75/66 (https://dejure.org/1967,296)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66 (https://dejure.org/1967,296)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ansatz des Nutzungswertes eines Jahres als Gebührenwert bei Räumungsklagen - Nutzungsverhältnis nicht als Klagegrund, sondern als Einwendungsgrund des Beklagten - Auslegung der Gebührenwertvorschrift des § 12 GKG (Gerichtskostengesetz) - Charakter einer sozialen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 48, 177
  • NJW 1967, 2263
  • MDR 1967, 829
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1967 - V ZR 24/66

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
    Die weite Auslegung findet allerdings ihre Grenze dort, wo es an der dem § 12 GKG gedanklich zugrundeliegendem Unterschiedlichkeit im Grade der Berechtigung zwischen Kläger und Beklagtem fehlt, wie sie für das Verhältnis von Vermieter und Mieter typisch ist; der Senat hat deshalb die Anwendung des § 12 GKG bei solchen Nutzungsverhältnissen verneint, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Eigentumswohnung für die Übergangszeit bestehen (Beschluß vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66).
  • BGH, 12.07.1952 - V ZR 30/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
    Dem entsprach auch die bisherige Handhabung des Senats (Beschlüsse vom 12.7.1952, V ZR 30/51, LM ZPO § 8 Nr. 1 und vom 16.12.1952, IM GKG § 10 a.F. Nr. 6 = NJW 1953, 384).
  • BGH, 16.12.1952 - V ZR 54/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
    Dem entsprach auch die bisherige Handhabung des Senats (Beschlüsse vom 12.7.1952, V ZR 30/51, LM ZPO § 8 Nr. 1 und vom 16.12.1952, IM GKG § 10 a.F. Nr. 6 = NJW 1953, 384).
  • RG, 04.06.1894 - V 121/92

    Wert des Streitgegenstandes. ; Räumungsklage.

    Auszug aus BGH, 26.06.1967 - V ZR 75/66
    stütze (RGZ 33, 1).
  • BGH, 24.11.2008 - II ZR 116/08

    Schutzgemeinschaftsvertrag II

    Denn der Streit über die Wirksamkeit der Mehrheitsklausel betrifft die gesellschaftsvertraglichen Grundlagen der Schutzgemeinschaft und wäre deshalb selbst im Fall einer rechtsfähigen Personengesellschaft nicht auf dem Wege einer Feststellungsklage seitens der oder gegen die Gesellschaft (vertreten durch ihre Geschäftsführung), sondern zwischen den oder einzelnen streitenden Gesellschaftern auszutragen (vgl. BGHZ 48, 177; Baumbach/Hopt, HGB 33. Aufl. § 109 Rdn. 38-40 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.06.2016 - V ZR 192/15

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstücks

    a) § 41 Abs. 2 Satz 2 GKG findet entgegen dem zu engen Wortlaut der Vorschrift auch dann Anwendung, wenn die Räumungs- oder Herausgabeklage - wie hier - ausschließlich auf das Eigentum gestützt wird (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 179 zu dem inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 2 GKG aF; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu dem inhaltsgleichen § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG aF; BDPZ/Dörndorfer, GKG, 3. Aufl., § 41 Rn. 13).

    Die Regelung ist auf Fälle zugeschnitten, in denen sich zwei Parteien gegenüberstehen, die in unterschiedlichem Grade an dem Nutzungsgegenstand berechtigt sind und um ein bloßes Nutzungsrecht streiten (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 180; Beschluss vom 19. Mai 1967 - V ZR 24/66, NJW 1967, 1863 - jeweils zu § 12 GKG aF).

    Entsprechendes gilt, wenn sich ein Beklagter gegen eine auf das Eigentum des Klägers gestützte Herausgabeklage mit einem bloß schuldrechtlichen Benutzungsrecht aus Gesellschaftsrecht verteidigt (Senat, Beschluss vom 26. Juni 1967 - V ZR 75/66, BGHZ 48, 177, 189).

  • OLG Naumburg, 06.04.2000 - 13 W 14/00

    Streitwert bei Klage auf Herausgabe eines Grundstücks und nicht mietrechtlich

    Nach dem Prozessvortrag der Beklagten, der in diesem Zusammenhang ebenfalls zu berücksichtigen ist, vgl. BGH NJW 1967, 2263, sollte das unentgeltliche Wohnrecht, welches sie von den Großeltern des Beklagten zu 2) ableiteten, weiterhin bestehen.

    Jedoch hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlich gelagerten Fall darauf hingewiesen, das der jetzige § 16 GKG als soziale Schutzvorschrift weit auszulegen ist und es entscheidend darauf ankommt, ob eine Fallgestaltung vorliegt, auf welche dieser Schutzzweck zugeschnitten ist (BGH NJW 1967, 2263).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2008 - 10 W 6/08

    Miet- und Pachtverhältnis: Gebührenvorschrift des § 41 GKG lex specialis

    Im Hinblick auf ihren sozialen Schutzgedanken, Mietstreitigkeiten zu verbilligen, ist diese Vorschrift weit auszulegen und auch auf den Fall anzuwenden, dass sich der Beklagte - wie hier der Beklagte zu 2) - gegenüber der auf Eigentum gestützten Räumungsklage auf ein vom Kläger bestrittenes Mietverhältnis beruft; denn auch in diesem Fall muss das Gericht über das Bestehen eines Mietverhältnisses entscheiden (vgl. BGHZ 48, 177 zu § 12 GKG a.F.; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 625 zu § 16 GKG a.F.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, § 41 RdNr. 13 m.w.N.; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 41 GKG, RdNr. 28; Meyer GKG, 9. Aufl., § 41, Rdnr. 11).
  • BGH, 03.12.1998 - IX ZR 253/98

    Beschwer einer Räumungsklage des Erwerbers in der Zwangsversteigerung

    Sie findet auch dann Anwendung, wenn eine Partei sich gegenüber dem dinglichen Herausgabeanspruch mit der Berufung auf ein angebliches Mietverhältnis verteidigt (BGHZ 48, 177) und selbst Klage, z. B. eine Feststellungsklage oder eine Vollstreckungsabwehrklage (BGH, Beschl. v. 29. Mai 1991 - XII ZR 22/91, n. v.) erhoben hat.
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2004 - 19 W 9/04

    Streitwertfestsetzung für Räumungsklage gegen Ehepartner des Mieters

    Ist das Räumungsverlangen auf die Beendigung des unstreitigen Nutzungsverhältnisses gestützt, greift § 16 Abs. 2 Satz 2 GKG ein (BGHZ 48, 177).
  • OLG Köln, 10.03.1997 - 19 W 3/97

    Gebührenwert für Klage auf Herausgabe von Wohnräumen

    Das Vorliegen eines solchen Streits ist nicht nur dann zu bejahen, wenn ihn bereits der Kläger in der Klageschrift (als Klagegrund oder als vom Beklagten zu erwartende Einwendung) vorträgt, sondern - wovon das Landgericht zutreffend ausgeht - auch dann, wenn er erstmals vom Beklagten im Rahmen seiner Verteidigung eingewandt wird (BGHZ 48, 177 ff. = NJW 1967, 2263; weitere Nachweise bei Anders/Gehle, Handbuch des Streitwertes, 2. Aufl., "Miete und Pacht" Rn. 20).
  • LG Bayreuth, 21.07.1977 - 3 T 66/77
    Jedenfalls dadurch haben schon die Kläger auch den Streit über ein Mietverhältnis zumindest in einem weiteren Sinne zum Klagegrund gemacht (BGH, LM Nr. 1 zu § 8 ZPO ; BGHZ 48, 177, 179).

    Angesichts dieser besonderen Bedeutung des § 16 GKG ist es unerheblich, dass der Streitwert im allgemeinen nur nach dem Vorbringen des Klägers zu bestimmen ist (vgl. BGHZ 48, 177, 180; Beschluss des OLG Bamberg vom 22.06.1977 - 3 U 136/76 -, = 2.0.- 101/76 - LG Bayreuth; Schneider, Streitwert, 3. Aufl., Stichwort "Mietstreitigkeiten", Rdn. I 10; Lauterbach-Hartmann, Kostengesetze, 18. Aufl., § 16 GKG Rdn. 2).

  • OLG Brandenburg, 08.09.2004 - 3 U 110/03

    Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe eines Grundstücks, das von einer

    § 16 Abs. 2 Satz 1 GKG a.F. ist anwendbar, wenn der Kläger die Räumung zwar nur aufgrund seines Eigentums verlangt, der Beklagte jedoch das Bestehen eines Nutzungsverhältnisses einwendet, weil in einem solchen Fall das Gericht auch die Frage der Beendigung des Nutzungsverhältnisses klären muss (Hartmann, Kostengesetze, 31. Aufl., § 16 GKG Rz. 28; BGHZ 48, 177 ff.).
  • BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96

    Beschwer: (Kleingarten-) Grundstück - Herausgabe

    Da der Wortlaut des § 8 ZPO nicht auf den Klageantrag, sondern auf den im Hintergrund stehenden Streit der Parteien abstellt, spricht vieles dafür, die Bestimmung auch dann anzuwenden, wenn sich das Vorliegen eines solchen Streits erstmals (und nur) aus dem Vorbringen des Beklagten ergibt (vgl. BGHZ 48, 177, 179 f zu § 12 GKG a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2018 - 8 U 143/15

    Gemeinschaft: Gemeinschaftliches Recht von Anliegern zur Regelung des Parkens auf

  • LAG Nürnberg, 21.07.1988 - 1 Ta 6/88

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung

  • OLG Frankfurt, 21.02.1983 - 17 W 6/83

    Streitwert für Herausgabeklage des Wohnungseigentümers

  • OLG Köln, 01.02.1989 - 24 U 250/88

    Voraussetzungen für die wirksame Ausschließung eines Kommanditisten aus dem

  • OLG Köln, 14.12.1988 - 24 U 250/88
  • OLG Bamberg, 09.03.1992 - 3 W 18/92

    Streitwertfestsetzung bei einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks

  • OLG Hamburg, 08.01.1993 - 4 W 73/92

    Gegenstandswert für Räumungsbegehren

  • OLG Frankfurt, 23.02.1981 - 22 W 30/80

    Streitwert: Grundstück - Herausgabe - Wertermittlung

  • LG Berlin, 24.04.2003 - 62 T 46/03

    Bemessung des Bestands eines Mietverhältnisses mit dem Jahresmietwert

  • BGH, 05.02.1968 - III ZR 206/64

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

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