Rechtsprechung
   BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,43
BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
BGH, Entscheidung vom 08.11.1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
BGH, Entscheidung vom 08. November 1976 - NotZ 1/76 (https://dejure.org/1976,43)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,43) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem gerichtlichen Verfahren betreffend die BNotO (Bundesnotarordnung) - Zulassung einer Beschwerde zum Bundesgerichtshof hinsichtlich der Kostenentscheidung eines Oberlandesgerichts - Zulässigkeit eines Feststellungsantrags in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 67, 343
  • NJW 1977, 436
  • NJW 1977, 536
  • MDR 1977, 399
  • DNotZ 1977, 187
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (128)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.03.1963 - NotZ 15/62

    Bestellung eines Notariatsverwesers

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Gegen Kostenentscheidungen eines Notarsenats des Oberlandesgerichts, die in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO ergangen sind, nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist die sofortige Beschwerde an den Bundesgerichtshof nicht statthaft (im Anschluß an BGHZ 39, 162, 166-169).

    Aus dem Gesamtzusammenhang des § 111 BNotO ist zu schließen, daß die Beschwerde auf die Anfechtung der instanzbeendenden Gerichtsentscheidung in der Hauptsache beschränkt sein soll (Beschluß des Senats vom 11.3.1963 - NotZ 15/62 = BGHZ 39, 162, 167/8; Seybold/Hornig, BNotO 5. Aufl. § 111 Rdn. 53).

    Selbst bei Zulassung eines Feststellungsantrags nach eingetretener Erledigung kann der Rechtsschutz des Betroffenen aber noch unzureichend sein, wenn im gerichtlichen Verfahren von der Möglichkeit, durch einstweilige Anordnung die Vollziehung der angefochtenen Maßnahme auszusetzen (vgl. Senetsbeschluß in BGHZ 39, 162), in einer mit dem Anliegen von Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbarenden Weise Gebrauch gemacht wird.

  • BGH, 29.10.1973 - NotZ 3/73

    Ablehnung der Bestellung zum Notar - Verweisung des abschlägig beschiedenen

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG DÖV 1955, 388).

    Eine Ausnahme sei nur zuzulassen, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 17.12.1962 - NotZ 7/62 = DNotZ 1963, 357, vom 2.12.1963 - NotZ 4/63 = DNotZ 1964, 187 und vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108; Beschluß des Anwaltssenats in BGHZ 34, 244).

    Der Senat hat dazu u.a. ausgeführt, der Antragsteller könne in einem solchen Fall auch durch einen Feststellungsantrag sein Rechtsschutzziel nicht mehr erreichen; andererseits könnten für eine erneute Bewerbung dieses Antragstellers ganz andere Verhältnisse maßgebend sein, so daß mit einer Feststellung für künftige Fälle praktisch nichts gewonnen wäre (Beschluß vom 29.10.1973 a.a.O.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts trotz eingeleiteten gerichtlichen Verfahrens bedarf es daher eines besonderen öffentlichen Interesses, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (BVerfGE 35, 382, 401/2).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Diese Grundsätze gelten auch für den - hier interessierenden - Bereich des Verpflichtungs antrags, wenn ohne gerichtlich zu bewirkende Verschiebung der den Antragsteller beeinträchtigenden Verwaltungsentscheidung ein effektiver Rechtsschutz hinfällig würde, weil der Betroffene letzten Endes gegen vollendete Tatsachen angehen müßte (so zur Zulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen vorbeugenden Unterlassungsklage BVerwG DVBl 1971, 746, 747).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 142.59

    Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG aufgrund zu kurzer Fristsetzung für ein

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Dabei ist zu beachten, daß auch die Sicherstellung eines effektiven Rechtsschutzes im öffentlichen Interesse liegt (BVerwGE 16, 289, 292).
  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Eine Ausnahme sei nur zuzulassen, wenn andernfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde (Senatsbeschlüsse vom 17.12.1962 - NotZ 7/62 = DNotZ 1963, 357, vom 2.12.1963 - NotZ 4/63 = DNotZ 1964, 187 und vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108; Beschluß des Anwaltssenats in BGHZ 34, 244).
  • BGH, 18.02.1954 - III ZR 208/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG DÖV 1955, 388).
  • BGH, 05.10.1961 - II ZR 10/59

    Betriebshaftpflichtversicherung. Verjährung

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    (Soweit dem Senatsbeschluß vom 29.10.1973 - NotZ 3/73 = NJW 1974, 108 eine solche Auffassung zu entnehmen sein sollte, hält der Senat daran nicht fest.) Die Erfolgsaussicht des Hauptbegehrens wird nämlich im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO nur summarisch überprüft; der Richter kann grundsätzlich davon absehen, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen abzuhandeln (vgl. BGHZ 36, 24, 28; BGH NJW 1954, 1038; BayObLGZ 1963, 183, 190; 1961, 183; KG NJW 1965, 1538, 1540; zu § 161 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwG DÖV 1955, 388).
  • BGH, 05.12.1966 - NotZ 2/66

    Entscheidung über die Gerichstkosten nach billigem Ermessen - Eignung des

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Die Kostenentscheidung, die das Oberlandesgericht im gerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO trifft, nachdem die Beklagten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache , mag auch bei den anzustellenden Billigkeitserwägungen wesentlich mit darauf abzustellen sein, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.12.1966 - NotZ 2/66 = DNotZ 1967, 331 und vom 15.7.1969 - NotZ 1-2/69 = DNotZ 1970, 56).
  • BGH, 15.07.1969 - NotZ 1/69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76
    Die Kostenentscheidung, die das Oberlandesgericht im gerichtlichen Verfahren in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO trifft, nachdem die Beklagten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist keine instanzbeendende Entscheidung in der Hauptsache , mag auch bei den anzustellenden Billigkeitserwägungen wesentlich mit darauf abzustellen sein, ob das Begehren in der Hauptsache ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses Erfolg gehabt hätte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5.12.1966 - NotZ 2/66 = DNotZ 1967, 331 und vom 15.7.1969 - NotZ 1-2/69 = DNotZ 1970, 56).
  • BVerwG, 30.03.1955 - V C 241.54

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 09.07.1963 - BReg. 1 Z 25/63

    Rechtsgeschäft; Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung; Ersetzung; Zustimmung;

  • BGH, 02.12.1963 - NotZ 4/63

    Bindungswirkung eines verwaltungsgerichtlichen Feststellungsverfahrens im

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; BVerfG NJW 1993, 1060, 1061; Zöller/Vollkommer ZPO 25. Aufl. § 91 a Rdn. 24).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 137/05

    Zulässigkeit der Werbung mit Pauschalgebühren bei Erstberatung durch einen

    Der Senat kann sich deshalb auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken und darauf verzichten, alle für den Ausgang des Rechtsstreits bedeutsamen Rechtsfragen zu überprüfen (BGHZ 67, 343, 345; 163, 195, 197 m.w.N.).
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 279/08

    Vergangenes Rechtsverhältnis - Feststellungsinteresse - Teilerledigungserklärung

    Die Kostenlast kann gleichmäßig auf beide Parteien verteilt werden (vgl. für die st. Rspr. BAG 23. August 1999 - 4 AZR 686/98 - zu II 2 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 53 Nr. 1 = EzA ZPO § 91a Nr. 6; 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - zu II der Gründe, AP ZPO § 91a Nr. 12 mit abl. Anm. Wieczorek; BGH 8. November 1976 - NotZ 1/76 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 67, 343; siehe auch Müller-Glöge in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 6. Aufl. § 74 Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht