Rechtsprechung
   BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,684
BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81 (https://dejure.org/1981,684)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81 (https://dejure.org/1981,684)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81 (https://dejure.org/1981,684)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,684) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 333
  • NJW 1982, 1399
  • MDR 1982, 404
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 21/70

    Keine Simultanzulassung beim Kammergericht vor Ablauf der 5-Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81
    In den Ländern, in denen der Grundsatz der gleichzeitigen Zulassung beim Landgericht und Oberlandesgericht gut, kann ein Bewerber auch dann nicht vorzeitig beim Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn er für diesen Fall auf seine Rechte aus der Zulassung beim Landgericht verzichtet (im Anschluß an BGHZ 56, 381 und 62, 160).

    Der Antragsteller wendet sich nicht dagegen, daß er nicht gleichzeitig beim Oberlandesgericht zugelassen worden ist; einer solchen Zulassung stünde entgegen, daß er erst drei Jahre lang als Rechtsanwalt beim Landgericht tätig gewesen ist (BGHZ 56, 381).

    Die Praxis ist früher zum Teil ersichtlich so verfahren, wie die Sachverhalte zeigen, die den Senatsentscheidungen BGHZ 56, 381 (383 f, 388) und BGHZ 62, 160 zugrunde liegen.

    Sie ist im Anschluß an BGHZ 56, 381 und 62, 160 in Übereinstimmung mit dem Antragsgegner und dem Ehrengerichtshof zu verneinen.

    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers, die dem § 226 Abs. 2 BRAO zugrunde liegt, sollen beim Oberlandesgericht nur Anwälte tätig werden, welche durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Berufsausübung bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt haben (BGHZ 56, 381, 385 und Senatsbeschl. vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 21/79).

    Deshalb muß dort unter Umständen auf andere Bewerber zurückgegriffen werden, die noch nicht solange Rechtsanwalt gewesen sind (vgl. BGHZ 56, 381, 385 f).

  • BGH, 11.02.1974 - AnwZ (B) 9/73

    Simultanzulassung des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81
    In den Ländern, in denen der Grundsatz der gleichzeitigen Zulassung beim Landgericht und Oberlandesgericht gut, kann ein Bewerber auch dann nicht vorzeitig beim Oberlandesgericht zugelassen werden, wenn er für diesen Fall auf seine Rechte aus der Zulassung beim Landgericht verzichtet (im Anschluß an BGHZ 56, 381 und 62, 160).

    Die Praxis ist früher zum Teil ersichtlich so verfahren, wie die Sachverhalte zeigen, die den Senatsentscheidungen BGHZ 56, 381 (383 f, 388) und BGHZ 62, 160 zugrunde liegen.

    Der Senat hat die Frage in BGHZ 62, 160 (164) offengelassen.

    Sie ist im Anschluß an BGHZ 56, 381 und 62, 160 in Übereinstimmung mit dem Antragsgegner und dem Ehrengerichtshof zu verneinen.

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 62, 160, an denen der Senat festhält, ist es nämlich nicht zu rechtfertigen, einem Bewerber, welcher über genügend berufliche Erfahrung verfügt, um vorzeitig als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht zugelassen zu werden, die Zulassung beim Landgericht und Amtsgericht erst nach Ablauf einer weiteren Wartezeit zu erteilen.

  • BGH, 03.03.1980 - AnwZ (B) 21/79

    Geltung der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in Berlin - Bestehen einer

    Auszug aus BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers, die dem § 226 Abs. 2 BRAO zugrunde liegt, sollen beim Oberlandesgericht nur Anwälte tätig werden, welche durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Berufsausübung bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt haben (BGHZ 56, 381, 385 und Senatsbeschl. vom 3. März 1980 - AnwZ (B) 21/79).
  • BGH, 07.05.1979 - AnwZ (B) 2/79

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Geschäftswertsfestsetzung

    Auszug aus BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81
    Ein gesondertes Rechtsmittel steht ihm insoweit nicht zu (§ 42 BRAO; BGH, Beschluß vom 7. Mai 1979 - AnwZ (B) 2/79).
  • BGH, 04.03.1985 - AnwZ (B) 37/84

    Bemessung der 5 Jahresfrist des § 226 Abs. 2 BRAO

    Dem Ehrengerichtshof ist darin zuzustimmen, daß sich diese Frist, deren Ablauf unabdingbare Voraussetzung der Simultanzulassung ist (vgl. BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81], unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalls nur nach der Dauer der Zulassung des Bewerbers bei einem untergeordneten Gericht bemißt (vgl. BGHZ 56, 381, 385).

    Auch die Entstehungsgeschichte des § 226 Abs. 2 BRAO n.F., auf die der Senat bereits in BGHZ 82, 333 (337) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] hingewiesen hat, spricht wegen der Streichung des § 226 Abs. 3 BRAO a.F. für die Auslegung des Gesetzes nach einem eindeutigen Wortlaut.

    In diesem Sinne sind auch Ausführungen über die Berufsausübung in der einschlägigen Rechtsprechung des Senats zu verstehen, auf die sich der Antragsgegner vergebens zur Stützung seiner hier abgelehnten Rechtsansicht beruft (vgl. BGHZ 37, 247, 249, 252 f zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO; BGHZ 56, 381, 385; 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

    Dem Ausdruck "können" in § 226 Abs. 2 BRAO kommt somit lediglich die Bedeutung zu, auf die gesetzlichen Ablehnungsgründe des § 20 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BRAO hinzuweisen, die - anders als dessen Nr. 4 (BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81] - auch in diesem Bereich gelten (vgl. Isele BRAO § 226 III F 2, S. 1906).

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht bei

    Für die alte Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO, die seit dem 1. August 2001 mit demselben Wortlaut als Nr. 2 fortgilt, war anerkannt, daß sie nur in Bundesländern mit Singularzulassung galt, also in solchen, in denen die Zulassung beim Oberlandesgericht gemäß § 25 BRAO den Verlust der Zulassung beim Amts- und Landgericht nach sich zog (BGHZ 82, 333, 334; BGH, Beschl. v. 18. September 1989 - AnwZ (B) 28/89, BRAK-Mitt. 1990, 51, 52; v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).

    Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers, wie sie § 226 Abs. 2 BRAO und - mit der beschriebenen Einschränkung, für die aber nunmehr die sachliche Anknüpfung entfallen ist - auch § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO zugrunde liegen, sollen zum Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung beim Oberlandesgericht nur Rechtsanwälte tätig werden, die durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Tätigkeit bereits eine gewisse Berufserfahrung gesammelt haben (BGHZ 82, 333, 336).

  • BGH, 25.01.1999 - AnwZ (B) 56/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung bei einem Oberlandesgericht

    In den Bundesländern mit Simultanzulassung besteht für eine entsprechende Regelung kein Bedürfnis, weil die Rechtsanwälte dort ihre bisherige Zulassung beim Amts- und Landgericht behalten (BGHZ 82, 333, 336).

    Der Gesetzgeber hat dort die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO bewußt ausgeschlossen, was sich schon daraus ergibt, daß § 226 Abs. 2 BRAO - im Gegensatz zu dem durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) aufgehobenen früheren § 226 Abs. 3 BRAO - einen Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht enthält (BGHZ 82, 333, 337).

  • BGH, 12.04.1999 - AnwZ (B) 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der Wartefrist für die Zulassung beim Oberlandesgericht

    In den Bundesländern mit Simultanzulassung besteht für eine entsprechende Regelung kein Bedürfnis, weil die Rechtsanwälte hier ihre bisherige auf das Amts- und Landgericht eingestellte Praxis behalten (BGHZ 82, 333, 336).

    Das folgt schon daraus, daß § 226 Abs. 2 BRAO - im Gegensatz zu dem durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) aufgehobenen früheren § 226 Abs. 3 BRAO - einen Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht enthält (BGHZ 82, 333, 337).

  • BGH, 06.07.1998 - AnwZ (B) 14/98

    Gleichzeitige Zulassung eines beim Landgericht zugelassenen Rechtsanwalts beim

    In den Bundesländern mit Simultanzulassung besteht für eine entsprechende Regelung kein Bedürfnis, weil die Rechtsanwälte dort ihre bisherige Praxis beim Amts- und Landgericht behalten (BGHZ 82, 333, 336) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

    Der Gesetzgeber hat dort die Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO bewußt ausgeschlossen, was sich schon daraus ergibt, daß § 226 Abs. 2 BRAO - im Gegensatz zu dem durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 24. Oktober 1972 (BGBl. 1972 I S. 2013) aufgehobenen früheren § 226 Abs. 3 BRAO - einen Verweis auf § 20 Abs. 1 Nr. 4 BRAO nicht enthält (BGHZ 82, 333, 337) [BGH 07.12.1981 - AnwZ B 15/81].

  • AGH Schleswig-Holstein, 15.05.2003 - 2 AGH 10/02

    5-jährige Wartefrist für OLG-Rechtsanwaltszulassung auch für ehemalige Richter

    Es hat vielmehr bei der bisherigen Auslegung des § 226 Abs. 2 BRAO zu verbleiben, wonach vor Wegfall der Singularzulassung galt, dass die dort vorgeschriebene fünfjährige Wartefrist für die gleichzeitige Zulassung beim Landgericht und dem übergeordneten Oberlandesgericht eine generelle und abschließende Regelung war und Ausnahmen von der Wartefrist nicht zulässig waren (BGH BRAK-Mitt. 1999, 186; BGH NJW-RR 1999, 640; BGH AnwBl. 1998, 663; BGHZ 82, 333).

    Was das Verhältnis von § 226 Abs. 2 BRAO zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 (ehemals § 20 Abs. 1 Nr. 4) BRAO anbelangt, so hat der Bundesgerichtshof (in BGHZ 82, 333 ff.) ausgeführt, dass nach der Vorstellung des Gesetzgebers, die dem § 226 Abs. 2 BRAO zugrunde liege, beim Oberlandesgericht nur Anwälte tätig werden sollen, welche durch eine mindestens fünfjährige anwaltliche Berufserfahrung bereits eine gewisse Erfahrung gesammelt hätten.

  • BGH, 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03

    Voraussetzungen der Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem Oberlandesgericht

    Die Regelung, daß der beim Oberlandesgericht zugelassene Rechtsanwalt bereits über anwaltliche Erfahrungen verfügen muß und daß hierfür regelmäßig eine fünfjährige Berufsausübung bei den unteren Instanzen vorausgesetzt wird, betrifft lediglich die Berufsausübung; als solche hält sie sich in dem durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG vorgegebenen Rahmen (BGHZ 82, 333, 336; BGH, Beschl. v. 25. Januar 1999 - AnwZ (B) 56/98, BRAK-Mitt. 1999, 142 - gebilligt durch BVerfG NJW 2001, 1561).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 04.03.2003 - 1 AGH 1/03

    Zulassung - vorzeitige Zulassung zum OLG

    Worauf die RAK in ihrem zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Bescheid bereits zutreffend hingewiesen hat, ist die Vorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 2 BRAO, die der Justizverwaltung ein Ermessen einräumt, im Bereich des § 226 Abs. 2 BRAO unanwendbar (BGHZ 82, 333; BGH, BRAK-Mitt. 1990, 51; EGH München, BRAK-Mitt. 1982, 33).

    Denn während der durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes v. 24.10.1972 (BGBl. I, 2013) aufgehobene Abs. 3 die Ermessensvorschrift des § 20 Abs. 2 Nr. 4 a.F. BRAO ausdrücklich für entsprechend anwendbar erklärte, fehlte und fehlt eine solche Verweisung in § 226 Abs. 2 BRAO (vgl. hierzu BHZ in NJW 1982, 1399).

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88

    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Die Festsetzung des Geschäftswertes ist ein in § 42 BRAO nicht erwähnter Ausspruch, so daß er mit der sofortigen Beschwerde nicht angefochten werden kann (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1983 - Anwz (B) 40/82 - und vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81 -, insoweit in BGHZ 82, 333 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 12/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Zulassung als Rechtsanwalt -

    Ein gesondertes Rechtsmittel ist insoweit nach § 42 BRAO nicht statthaft (Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 40/82 und vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81).
  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 28/89

    Voraussetzungen für die Doppelzulassung eines Anwalts - Rechtmäßigkeit der

  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 35/84

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit der

  • BGH, 25.04.1988 - AnwZ (B) 56/87

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.05.1990 - AnwZ (B) 5/90

    Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen nach Erledigung der Hauptsache -

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 40/82

    Beschwerde gegen die Höhe einer Geschäftswertsfestsetzung - Zulassung zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht