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   BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81   

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https://dejure.org/1983,201
BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81 (https://dejure.org/1983,201)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1983 - IVa ZR 150/81 (https://dejure.org/1983,201)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - IVa ZR 150/81 (https://dejure.org/1983,201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Apruch auf Auskünfte über auf eine Lebensversicherung entfallende Gewinnbeteiligung - Anspruch auf Rechenschaftslegung oder Auskunft gegen einen Lebensversicherer - Gewinnermittlung bei Versicherungsunternehmen - Auskunftspflichten eines Versicherungsunternehmens - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VAG § 55; VAG § 56 a; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 346
  • NJW 1984, 55
  • MDR 1983, 917
  • VersR 1983, 746
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.05.1980 - VIII ZR 120/79
    Auszug aus BGH, 08.06.1983 - IVa ZR 150/81
    Einen Anspruch des Klägers auf zusätzliche Auskünfte über die Höhe des Gewinns der Beklagten und die Art seiner Ermittlung hat das Berufungsgericht mit Recht verneint, Ein solcher Anspruch ergäbe sich nur dann aus § 242 BGB, wenn der Kläger andernfalls Ansprüche auf Gewinnbeteiligung nicht oder nur unzumutbar schwer durchsetzen könnte, weil er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen, die Beklagte aber in der Lage wäre, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 7.5.1980 - VIII ZR 120/79 LM BGB § 260 Nr. 22 m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2018 - IV ZR 353/16

    Bereicherungsmindernde Anrechnung erheblicher oder vollständiger Fondsverluste

    Dies wäre unvereinbar mit dem für das Versicherungsrecht typischen Grundgedanken einer Risikogemeinschaft und damit des Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen aller Versicherungsnehmer (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 322 [juris Rn. 60]; BVerfGE 114, 73, 102 f.; vgl. auch Senatsurteile vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07, BGHZ 185, 83 Rn. 22 und IV ZR 69/08, VersR 2010, 801 Rn. 20; vom 8. Juni 1983 - IVa ZR 150/81, BGHZ 87, 346, 357 [juris Rn. 32]).
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Der Bundesgerichtshof hat schon in seinem Urteil vom 8. Juni 1983 (BGHZ 87, 346) , dem ein Rechtsstreit des Klägers gegen einen anderen Versicherer zugrunde lag, ausgeführt, die Beklagte jenes Rechtsstreits brauche dem Kläger keine Auskünfte über die Art der Ermittlung des Gewinns zu geben.

    Deshalb ist allein auf den Überschuß abzustellen, der sich aus dem Rechnungsabschluß und den Jahresberichten des Beklagten ergibt (so schon BGHZ 87, 346, 351).

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 1317/96

    Zur Berechnung des Rückkaufswertes einer kapitalbildenden Lebensversicherung bei

    Es verneinte einen Auskunftsanspruch unter Hinweis auf die Übertragung von Kontrollfunktionen auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen sowie unter Bezugnahme auf die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl. BGHZ 87, 346 ; BGH, VersR 1995, S. 77 ).
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