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   BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97   

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https://dejure.org/1998,15703
BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97 (https://dejure.org/1998,15703)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97 (https://dejure.org/1998,15703)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 71/97 (https://dejure.org/1998,15703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines allgemeinen Vertreters - Vorlage eines Behinderungsfalles bei der auswärtigen Beratung von Mandanten - Zulässigkeit eines hilfsweise gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrages

  • BRAK-Mitteilungen

    Bestellung eines allgemeinen Vertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 359
  • BRAK-Mitt. 1998, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • Drs-Bund, 08.01.1958 - BT-Drs III/120
    Auszug aus BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97
    Die amtliche Begründung verweist auf die entsprechende Regelung in der Bundesnotarordnung und führt lediglich als praktischen Anwendungsfall eine Abgeordnetentätigkeit des Rechtsanwalts an (BT-Drucks. III/ 120 zu § 65).
  • BGH, 26.05.1986 - AnwZ (B) 5/86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97
    Der Senat hat solche in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehenen Anträge für zulässig erachtet, wenn anderenfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde oder wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage zu klären hilft, die sich für den Rechtsanwalt bei künftiger Gelegenheit ebenso stellen wird (Senatsentscheidungen vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86 und vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 7/91

    Umfang der Zulassung einer sofortigen Beschwerde - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1998 - AnwZ (B) 71/97
    Der Senat hat solche in der gesetzlichen Regelung nicht vorgesehenen Anträge für zulässig erachtet, wenn anderenfalls die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG leerlaufen würde oder wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage zu klären hilft, die sich für den Rechtsanwalt bei künftiger Gelegenheit ebenso stellen wird (Senatsentscheidungen vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 5/86 und vom 27. Mai 1991 - AnwZ (B) 7/91).
  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 2/23

    Angemessene Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO a.F.;

    Es ist offensichtlich, dass die hoheitliche Heranziehung von Angestellten zu Aufgaben, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 71/97, NJW-RR 1999, 359 zu den Interessen der Rechtspflege, denen mit der Vertreterbestellung Rechnung getragen werden soll), auch jenseits des dem Angestellten zu zahlenden Gehalts wirtschaftliche Nachteile für dessen Arbeitgeber haben kann, sei es in Gestalt des Ausfalls des durch die Arbeit des Angestellten zu erzielenden Gewinns, sei es durch die vergebliche Vorhaltung sachlicher und personeller Mittel zur Ermöglichung dieser Arbeit.
  • BGH, 22.10.2001 - AnwZ (B) 54/00

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Anwaltsgerichtshofs

    Verwaltungsentscheidungen, die die Vertreterbestellung nach § 53 BRAO betreffen, sind allein nach § 223 BRAO anfechtbar (Feuerich/Braun, BRAO 5. Aufl., § 53 Rdn. 49; Henssler/Prütting, BRAO § 53 Rdn. 34; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. Februar 1998 - AnwZ (B) 71/97, BRAK-Mitt. 1998, 199).
  • AGH Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 2 AGH 17/06

    Bearbeitungsdauer für Verleihung des Fachanwaltstitels

    Dies setzt aber voraus, dass der Antragsteller anderenfalls ohne effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) bliebe, obwohl er in seinen Rechten beeinträchtigt ist und die begehrte Feststellung eine Rechtsfrage klären hilft, die sich der Rechtsanwaltskammer bei künftigen Anträgen des Antragsstellers ebenso stellen wird (ständige Rechtsprechung: BGHZ 137, 200; BGH, Beschl. v. 21. Februar 2007, Anwz (B) 88/05; BGH NJW 2001, 1572; NJW-RR 1999, 359; Feuerich/Weyland a.a.O. Rdnr. 20).
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