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   VGH Hessen, 13.08.1982 - III TG 24/82   

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https://dejure.org/1982,3589
VGH Hessen, 13.08.1982 - III TG 24/82 (https://dejure.org/1982,3589)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13.08.1982 - III TG 24/82 (https://dejure.org/1982,3589)
VGH Hessen, Entscheidung vom 13. August 1982 - III TG 24/82 (https://dejure.org/1982,3589)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Eigenart des Baugebiets i.S. von § 15 Abs. 1 BauNVO , Ausschöpfung des Maßes der baulichen Nutzung

Papierfundstellen

  • BRS 39 Nr. 53
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Hat die bisher im Baugebiet vorhandene Bebauung die Maßfestsetzungen nicht voll ausgeschöpft, so verstößt ein Bauvorhaben, welches das festgesetzte Maß ausnutzt, nicht gegen § 15 BauNVO (so auch Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 15 Rn. 8; Rist, BauNVO 1990, 2. Aufl. 1991, § 15 Anm. 1; Upmeier, in: Hoppenberg, Handbuch des öffentlichen Baurechts, 1994, Teil A Rn. 412; Hess. VGH, Beschluß vom 13. August 1982 - III TG 24/82 - BRS 39 Nr. 53).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2006 - 1 MB 25/06

    Baugenehmigung, Bebauungsplan, Doppelhaus, Genehmigungsfreistellung, Maß der

    Auch eine - von der Beschwerdeführerin kritisierte - "volle" Ausnutzung der Vorgaben des Bebauungsplans (die nach den Berechnungen der Architekten nicht vorliegt) begründet keine Rücksichtslosigkeit (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 13.08.1982, III TG 24/82, BRS 39 Nr. 53).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Hat die bisher in einem Baugebiet vorhandene Bebauung die Festsetzungen eines Bebauungsplanes nicht voll ausgeschöpft, sondern ist sie dahinter zurückgeblieben, verstößt ein Bauvorhaben, welches das im Plan zugelassene und den Planzielen entsprechende Nutzungsmaß ausnutzt, nicht deshalb gegen das Gebot der Rücksichtnahme, weil das Maß der baulichen Nutzung höher ist als bei der Bebauung auf den Nachbargrundstücken (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 03.02.1998 - 2 Bs 38/98 -, Juris; HessVGH, Beschl. v. 13.08.1982 - III TG 24/82 -, BRS 39 Nr. 53 ; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl., § 15 RdNr. 8).
  • VGH Hessen, 15.05.1991 - 3 UE 275/86

    Stellplätze; Reduzierung der zur Bebauung vorgesehenen Grundfläche bei

    Während der Errichtung des Gebäudes blieb ein Baustopbegehren der Grundstückseigentümer des südwestlich gelegenen Flurstücks 307 im einstweiligen Anordnungsverfahren in beiden Rechtszügen erfolglos (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 13.08.1982 -- III TG 24/82 --).
  • VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 3480/86

    Gebäudeabbruch; Rechtsnachfolger des Bauherrn und Abwendungsbefugnis

    Die Übereinstimmung mit den durch die Vorschriften der Baunutzungsverordnung inhaltlich ausgefüllten Planfestsetzungen hat Vorrang vor der tatsächlichen im Baugebiet vorhandenen Bebauung (Hess. VGH, B. v. 13.08.1982 -- III TG 24/82 -- = BRS 39 Nr. 53).
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