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   OVG Saarland, 27.05.1988 - 2 R 513/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1906
OVG Saarland, 27.05.1988 - 2 R 513/85 (https://dejure.org/1988,1906)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.05.1988 - 2 R 513/85 (https://dejure.org/1988,1906)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Mai 1988 - 2 R 513/85 (https://dejure.org/1988,1906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begrenzung; Grundstück; Garten; Außenbereich; Einfügen; Wohnhaus; Vorbildwirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 34 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1989, 56
  • BRS 48 Nr. 51
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres;

    Jedenfalls dadurch bringt das Vorhaben der Beigeladenen die derzeitige, planungsrechtlich vorgegebene Situation in Bewegung und stiftet eine Unruhe, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (BVerwG, Urteil vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369, 387; Urteil vom 21.11.1980, BRS 36 Nr. 56, S. 127; OVG Saarlouis, Urteil vom 27.5.1988, Baurecht 1989, 56, 59).
  • BGH, 17.02.2022 - III ZR 46/20

    Baulandumlegung, Nachverdichtung im Blockinnenbereich, unbeplanter Innenbereich,

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die typische wohnakzessorische Nutzung bebauter Grundstücke, insbesondere ein angemessener Hausgarten, regelmäßig noch zum Innenbereich gehört (BVerwG, NVwZ 2015, 298, 301 Rn. 25 f mwN; OVG Saarlouis, BauR 1989, 56 f; OVG Bautzen, LKV 1999, 325, 328; OVG Schleswig, NVwZ-RR 2002, 485, 486; OVG Magdeburg, Beschluss vom 8. September 2006 - 4 L 288/06, juris Rn. 4; Dürr aaO Rn. 27, 29; Seckel, NJW-Spezial 2021, 108; Spannowsky, ZfBR 2014, 738, 742).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2020 - 2 A 1585/20
    Gegenteiliges lasse sich auch nicht dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1988 (4 B 175.88) [vorhergehend OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 1988 - 2 R 513/85] entnehmen, da es dort nicht - wie hier - um ein Grundstück "zwischen zwei die Erschließung ermöglichenden Straßen" gegangen sei.

    Stellt man eine Betrachtung vom M.-------------weg (als - aus Sicht der Kläger - in Betracht kommende Erschließungsstraße) aus an, so ist das Vorhaben an seinem Standort ebenfalls mangels Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung unzulässig, weil es von dieser Straße aus betrachtet straßennah kein - für die Prägung der näheren Umgebung allein maßgebliches - Gebäude der Hauptnutzung gibt und das Vorhaben damit im o. g. Sinne nach seiner räumlichen Lage, vgl. hierzu auch den vom Verwaltungsgericht genannten Beschluss des BVerwG vom 28. September 1988 - 4 B 175/88 -, BRS 48 Nr. 50 = juris Rn. 4 [vorhergehend OVG des Saarlandes, Urteil vom 27. Mai 1988 - 2 R 513/85 -, juris, auf das sich die Zulassungsbegründung beruft], innerhalb der vorhandenen Bebauung den Rahmen überschreitet.

    Aus dem genannten Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Mai 1988, - 2 R 513/85 -, auf das die Zulassungsbegründung abstellen will, lässt sich Gegenteiliges nicht herleiten, da es - wie vom Zulassungsantrag selbst herausgestellt - eine gänzlich andere Grundstückssituation betrifft, ohne abweichende allgemeinverbindliche Aussagen zu einer Konstellation, wie sie hier zur Entscheidung steht, zu treffen.

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