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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94   

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VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94 (https://dejure.org/1995,3496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.1995 - 3 S 1784/94 (https://dejure.org/1995,3496)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 1995 - 3 S 1784/94 (https://dejure.org/1995,3496)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Emissionsgrenzwerten; Entbehrlichkeit eines zusätzlichen Lärmimmissionsgutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine angemessene Entscheidung in einem Planungsverfahren; Notwendigkeit der Ergreifung von Lärmschutzmaßnahmen bei der Erweiterung einer Straße im Wohngebiet; Verlängerung einer Stichstraße für den Anliegerverkehr; Konflikt zwischen gewerblicher Nutzung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit der Festsetzung von Emissionshöchstwerten nach § 1 Abs. 4 BauNVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 193 (Ls.)
  • BRS 57 Nr. 17
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Die Festsetzung von Höchstwerten für die von einem Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen ist nach § 1 Abs. 4 S 1 Nr. 2 und S 2 BauNVO zulässig (wie BVerwG, Beschluß v 18.12.1990, NVwZ 1991, 881 = BRS 50 Nr. 25).

    § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gestattet deshalb nicht die (ausschließliche) Festsetzung von Schallpegelgrenzwerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.03.1994, NVwZ 1994, 1009 und Beschl. v. 18.12.1990, NVwZ 1991, 881 = BRS 50 Nr. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90

    Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Mit der Begrenzung der Emissionen auf bestimmte Höchstwerte lassen sich deshalb Konflikte innerhalb des Baugebietes und im Hinblick auf andere Baugebiete planerisch lösen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.4990, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231190-, NVwZ 1992, 802; Fickert/Fieseler, a.a.O., § 1 RdNr. 61.1 und 94ff.).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden, daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301; 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Erforderlich ist, daß eine sachgerechte Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge erheblichen Belange eingestellt werden, daß die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen den betroffenen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zu ihrer objektiven Gewichtigkeit nicht außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301; 45, 309).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil ist dann gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplanes als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden mußte, das also - anders ausgedrückt - im Rahmen von § 1 Abs. 6 BauGB zum notwendigen "Abwägungsmaterial" gehörte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.11.1979, BVerwGE 59, 87 = NJW 1980, 1061).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Die Zumutbarkeitsgrenze ist dabei im Einzelfall zu ermitteln, wobei als Kriterien insbesondere das Gewicht der Nutzung des Außenwohnbereiches nach der jeweiligen Gebietsstruktur und die konkrete tatsächliche Vorbelastung in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.1991, NVwZ-RR 1991, 601 und Urt. v. 11.11.1988, NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Sie sind zwar nicht Eigentümer eines Grundstückes im Plangebiet, für das der Bebauungsplan schon aus sich heraus unmittelbar eigentumsregelnde Wirkungen hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992, DÖV 1993, 391).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 11.87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    Die Zumutbarkeitsgrenze ist dabei im Einzelfall zu ermitteln, wobei als Kriterien insbesondere das Gewicht der Nutzung des Außenwohnbereiches nach der jeweiligen Gebietsstruktur und die konkrete tatsächliche Vorbelastung in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.1991, NVwZ-RR 1991, 601 und Urt. v. 11.11.1988, NVwZ 1989, 255).
  • BVerwG, 02.03.1994 - 4 NB 3.94

    Bauplanungsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 24 BBauG/BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94
    § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB gestattet deshalb nicht die (ausschließliche) Festsetzung von Schallpegelgrenzwerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.03.1994, NVwZ 1994, 1009 und Beschl. v. 18.12.1990, NVwZ 1991, 881 = BRS 50 Nr. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Der aus dem unmittelbaren Nebeneinander von gewerblicher Nutzung und Wohngebiet folgende Konflikt kann vielmehr auch auf andere Weise als durch räumliche Trennung gelöst werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.7.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802 u. Beschl. v. 6.2.1995 - 3 S 1784/94 -, BRS 57 Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2006 - 9 KN 34/03

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für einen Normenkontrollantrag bei wirksamen

    Nach dieser Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, enthält § 50 BImSchG kein generelles Verbot, Gewerbegebiete unmittelbar neben Wohngebieten festzusetzen (so auch OVG Koblenz, Urteil vom 14.09.2005 - 8 C 10317/05 und 8 C 10317/05 - zitiert nach juris; vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.1991 - 5 S 1231/90 - NVwZ 1992, 802 u. Beschluss vom 6.2.1995 - 3 S 1784/94 - BRS 57 Nr. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 5 S 113/00

    Normenkontrollverfahren zur Überprüfung eines Bebauungsplans wegen befürchteter

    Das Verfahren der Berechnung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln und ihre Festsetzung sind aus diesen Gründen auch in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg anerkannt (vgl. Urt. v. 6.2.1995  -  3 S 1784/94 -, UPR 1995, 317).

    Denn die Festsetzungen des Bebauungsplans, insbesondere die zurückversetzten Baugrenzen und die Bestimmung von flächenbezogenen Schallleistungspegeln, bewirken gerade, dass das Wohnen im Wohngebiet " Kälberweid " durch Lärm nicht weiter gestört wird, als dies nach den Richtwerten für ein reines Wohngebiet zumutbar ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1995 - 3 S 1784/94 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.1999 - 1 M 2579/99

    Einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO; Abwägungsgebot; Anordnung,

    Ein Anspruch auf einen "Schutzstreifen" von mindestens 20 m Breite läßt sich den von den Antragstellern zitierten Entscheidungen (Beschl. d. 6. Senates v. 28.6.1993 - 6 K 3147/91 -, MDR 1993, 758, und VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 6.2.1995 - 3 S 1784/94 -, UPR 1995, 317) nicht entnehmen.
  • VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

    Erforderlich ist vielmehr eine Sonderbeurteilung in Form der Einholung von Sachverständigengutachten hinsichtlich der zu erwartenden Immissionslage im Hinblick auf die Wohnnutzung (so im Ergebnis OVG Koblenz, Urteil vom 30.11.1988, NVwZ 1989, Seite 674, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.1995 - 3 S 1784/94 -, BRS 57 Nr. 17).
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