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   VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95   

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VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95 (https://dejure.org/1995,4878)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.1995 - 8 S 2436/95 (https://dejure.org/1995,4878)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 1995 - 8 S 2436/95 (https://dejure.org/1995,4878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Festsetzungen über die Zahl der Wohnungen im Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Übliche Festsetzungen in einem Bebbaungsplan, Zahl der Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 419 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 27
  • BRS 57 Nr. 63
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93

    Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Die Wohnungsdichte ist kein Element des Maßes der baulichen Nutzung (ebenso BVerwG, Beschluß v. 9.3.1993 - 4 B 38.93 -, NVwZ 1993, 1100 = BRS 55 Nr. 170).

    Dabei ist der Ortsgesetzgeber bodenrechtlich nicht gehindert, der entsprechenden planerischen Festsetzung drittschützende Wirkung beizulegen; er darf die Beschränkung aber auch ausschließlich objektiv-rechtlich ausgestalten (BVerwG, v. 9.3.1993 - 4 B 38.93 - NVwZ 1993, 1100 = BRS 55 Nr. 170).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 8 S 599/95

    Fristsetzung für die Vorlage bzw das Nachreichen der Vollmacht eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Die Baugrenzen werden mit Ausnahme unbedeutender Überschreitungen durch Balkone eingehalten; soweit ein Teil der Tiefgarage unterirdisch die Baugrenze nicht einhält, handelt es sicht nicht um eine nachbarschützende Festsetzung (vgl. die Senatsbeschlüsse v. 13.2.1995 - 8 S 47/95 - und 22.3.1995 - 8 S 599/95 -, VBlBW 1995, 317).

    Die Zufahrt ist, wie die von den Antragstellern vorgelegten Fotos belegen, ausreichend; die Möglichkeit zum Begegnungsverkehr muß nicht gewährleistet sein (vgl. auch den Senatsbeschluß v. 22.3.1995 - 8 S 599/95, VBlBW 1995, 317).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften sind eingehalten, so daß eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ausscheidet (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 110 sowie Senatsurteil v. 18.2.1994 - 8 S 678/93 -).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 4 C 3.94

    Werbetafel - Plakatwerbung - Bebauungsplan - Kerngebiet - Maß der baulichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung ist § 15 Abs. 1 S. 1 BauNVO ohnehin grundsätzlich nicht anwendbar (BVerwG, Urteil v. 16.3.1995 - 4 C 3.94 -, ZfBR 1995, 212).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Wenn die Gemeinde eine derartige Festsetzung getroffen hat, kann die Wohnungszahl, wie das Bundesverwaltungsgericht formuliert, "als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung" bodenrechtliche Relevanz haben (vgl. Urt. v. 26.9.1991, BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Festsetzungen eines Bebauungsplans können durch § 15 BauNVO aber nur ergänzt werden; dies darf nicht zur Korrektur ihres Ergebnisses führen (BVerwG, Beschl. v. 6.3.1989 - 4 NB 8.89 - NVwZ 1989, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Der beschließende Gerichtshof hat bereits in seinem Beschluß vom 25.2.1992 - 3 S 309/92 -, VBlBW 1992, 344 hervorgehoben, daß diese Kriterien im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB auch seit Geltung des Baugesetzbuchs keinen maßgeblichen bodenrechtlich relevanten Gesichtspunkt darstellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1994 - 8 S 678/93

    Schaffung von Wohnraum: Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen; zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften sind eingehalten, so daß eine Verletzung des drittschützenden Gebots der Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Belange ausreichender Belichtung, Besonnung und Belüftung ausscheidet (vgl. BVerwG, B. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 110 sowie Senatsurteil v. 18.2.1994 - 8 S 678/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.09.1995 - 8 S 2436/95
    Vielmehr kann eine Gemeinde eine derartige Festsetzung in einem Bebauungsplan treffen, wenn sie unerwünschte Umstrukturierungen der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets mit den Mitteln der Bauleitplanung verhindern will (vgl. hierzu auch den Normenkontrollbeschluß des Senats v. 30.9.1993 - 8 S 1676/92 -, VBlBW 1994, 61).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    Soweit schließlich auf eine auch sonst mögliche Konfliktlösung in einem nachgelagerten Verfahren nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO verwiesen wird, kommt eine solche hier bei einem bewussten Verzicht auf grundlegende planungsrechtliche Vorgaben nicht in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.2013 - 4 C 8.12 -, BVerwGE 147, 379; Beschl. v. 06.03.1989 - 4 NB 8.89 -, NVwZ 1989, 960; Senatsbeschl. v. 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, BRS 57 Nr. 63 zu § 15 Abs. 1 Satz 1 BauNVO).
  • VG Karlsruhe, 23.04.2001 - 11 K 569/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen baurechtlichen Befreiungsbescheid; Nachbarlicher

    Die Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden (Wohnungsdichte) gehört nicht zu den Kriterien, an die bei Prüfung des Gebots der Rücksichtnahme anzuknüpfen ist (wie VGH Bad-Württ, Beschl v 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, VBlBW 1996, 27).

    Die Wohnungsdichte ist kein Element des Maßes der baulichen Nutzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1993 - 4 B 38.93 -, NVwZ 1993, 1100; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.09.1995 - 8 S 2436/95 -, VBlBW 1996, 27).

    Daraus ergibt sich aber zugleich, dass Voraussetzung für die Geltung einer die Zahl der Wohneinheiten beschränkenden Klausel eine bewusste und ausdrückliche planerische Entscheidung des Ortsgesetzgebers ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.09.1995, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 20.09.2001 - 5 A 1025/00

    Nummernplan, Steilhang, Aussenbereich, Bebauungszusammenhang, Bekanntmachung,

    So bleibt es denn auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in vergleichbaren Fällen wie diesem immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls, ob sich aus einem bestimmten Geländeverlauf Rückschlüsse auf die Grenze des Bebauungszusammenhangs gewinnen lassen (BVerwG, Beschluss vom 4.1.1995 - 4 B 273/94 - BRS 57 Nr. 63).
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