Rechtsprechung
BSG, 08.07.1965 - 12/4 RJ 130/60 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ansprüche des Sozialhilfeträgers - Ansprüche gegen Rentenversicherungsträger - Zulässigkeit der Sprungsrevision - Einwilligung des Versicherten
Papierfundstellen
- BSGE 23, 168
Wird zitiert von ... (9)
- BSG, 05.08.2021 - B 4 AS 58/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt in einer …
Das streitige Rechtsverhältnis kann beiden gegenüber nur einheitlich festgestellt werden (vgl BSG vom 8.7.1965 - 12/4 RJ 130/60 - BSGE 23, 168 = SozR Nr. 19 zu § 161 SGG; vgl zur prozessualen Stellung des Beigeladenen etwa Bayerischer VGH vom 13.5.2008 - 12 B 06.3207 - juris RdNr 19;… Armbrüster in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB XII, 3. Aufl 2020, § 95 RdNr 106 f) . - BSG, 19.12.1991 - 12 RK 24/90
Erklärung des Beitritts eines Sozialhilfeempfängers zur freiwilligen …
Diese Auslegung des § 1538 Reichsversicherungsordnung (RVO) ist ständige Rechtspr des BSG geworden (…vgl BSGE 16, 44, 46, 47 = SozR Nr. 2 zu § 1538 RVO; BSGE 23, 168, 169 = SozR Nr. 19 zu § 161 SGG;… BSGE 36, 267, 270 = SozR Nr. 18 zu § 1290 RVO). - GemSOGB, 16.03.1976 - GmS-OGB 1/75
Zulässigkeit einer Sprungrevision; Erfordernis einer Zustimmung (Einwilligung) …
Der 6. Senat sah sich jedoch gehindert, teilweise in der Sache selbst zu entscheiden, weil der 12. Senat des Bundessozialgerichts die Einwilligung des Beigeladenen zur Sprungrevision schon dann für erforderlich erklärt hat, wenn das Urteil des Sozialgerichts zu seinen Gunsten ergangen war (BSGE 23, 168).Wegen der beabsichtigten Abweichung von BSGE 23, 168 rief der 6. Senat des Bundessozialgerichts den Großen Senat dieses Gerichts an.
Nachdem der 12. Senat des Bundessozialgerichts erklärt hatte, er halte an der Entscheidung BSGE 23, 168 fest, verhandelte der Große Senat dieses Gerichts zur Vorlegungsfrage.
- LSG Sachsen, 17.10.2019 - L 3 AS 330/17 Weil ein Prozessstandschafter aber nur "im eigenen Namen einen fremden Anspruch" geltend machen kann, bleibt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte weiterhin der Anspruchsinhaber (so zu § 1538 RVO: BSG, Beschluss vom 8. Juli 1965 - 12/4 RJ 130/60 - BSGE 23, 168 = SozR Nr. 19 zu § 161 SGG = juris Rdnr. 3;… vgl. auch Lange, a. a. O.).
- BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97
Voraussetzungen für die gesetzliche Prozeßstandschaft im sozialgerichtlichen …
Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180). - LSG Sachsen, 06.11.1995 - L 3 Kg 4/94
Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag unabhängig von der Feststellung des …
Er handelt insoweit treuhänderisch bzw. - prozessual - in einer Art Prozeßstandschaft (…Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, Rdnr. 15 zu § 91a, 14. Aufl. 1993 S. 492 mit Hinweis auf BSGE 16, 44; 23, 168). - LSG Sachsen, 17.01.1996 - L 3 Kg 5/94
Hilfe in besonderen Lebenslagen als erweiterte Hilfe; Erforderlichkeit einer …
Er handelt insoweit treuhänderisch bzw. - prozessual - in einer Art Prozeßstandschaft (…Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, Rdnr. 15 zu § 91a, 14. Aufl. 1993 S. 492 mit Hinweis auf BSGE 16, 44; 23, 168). - LSG Hamburg, 31.05.2023 - L 2 AL 13/21
Persönliche Arbeitslosmeldung des Antragstellers als Voraussetzung des Anspruchs …
Das Jobcenter tritt in dieser Situation als Prozessstandschafter auf und macht deshalb fremde Rechte im eigenen Namen geltend (vgl. BSG, Beschluss vom 08. Juli 1965 - 12/4 RJ 130/60, juris). - BSG, 30.11.1965 - 3 RK 7/63 Der Senat hat schließlich geprüft, ob er von einer Entscheidung eines anderen Senats des Gerichts abweicht° Der 120 Senat hat zwar in den Beschluß vom 80 Juli 1965 » 12/4 RJ 130/60 - (BSG 233 169) die Einwilligungserklärung eines notwendigen Beigeladenen für erforderlich gehalteno Da es sich im vorliegenden Fall auch um notwendig Beigeladene handelt (BSG 159 118)" hätte aber auch der 120 Senat hier das Erfordernis der' Einwilligungserklärungen bejaht9 so daß es der Anrufung des Großen Senats nicht bedurfte°.