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   BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67   

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BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67 (https://dejure.org/1968,1478)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1968 - 3 RK 66/67 (https://dejure.org/1968,1478)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1968 - 3 RK 66/67 (https://dejure.org/1968,1478)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfügungsmöglichkeit über einen künftigen Rentenanspruch ( Altersruhegeld) - Rangfolge bei gesetzlichem ( Legalzesion) und rechtsgeschäftlichem (Abtretung) Forderungsübergang nach der Reichsversicherungsordnung ( RVO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 255
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 47/55
    Auszug aus BSG, 15.10.1968 - 3 RK 66/67
    Das Ruhen des Krankengeldanspruchs hat nur zur Folge, daß dieser Anspruch zeitweilig wegen Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts nicht zu erfüllen ist; es läßt den Anspruch als solchen aber bestehen (BSG 2, 142, 147 ).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Zwar ist nach herrschender Meinung auch die Übertragung erst künftig entstehender Forderungen im voraus zulässig (sog Vorausabtretung; BGHZ 7, 365, 367; BGHZ 88, 205, 206; Palandt/Heinrichs, aaO, § 398 Anm 4c; BSGE 28, 255, 257 = SozR Nr 36 zu § 183 RVO; BSGE 57, 211, 213 = SozR 1200 Art 2 § 18 Nr 1; BSG Urteil vom 27. November 1991 - 4 RA 80/90 - , zur Veröffentlichung vorgesehen; Seewald in Kasseler Kommentar, Stand: Oktober 1991, - Kass-Komm - § 53 SGB I RdNr 8), wobei zur Begründung dieser Ansicht auf § 185 Abs. 2 BGB verwiesen werden kann (Soergel/Zeiss, BGB 12. Aufl 1990, § 398 RdNr 7; Flume NJW 1959, 913, 916; Palandt/Heinrichs, aaO, § 398 Anm 4c; RGZ 149, 19, 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 KR 872/02

    Rangfolge zwischen Erstattungsanspruch nach § 103 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

    Im Kern sei der Vorrang des Erstattungsanspruchs gemäß § 103 SGB X gegenüber der Abtretung auch höchstrichterlich festgestellt, wie das in einem vergleichbaren Fall ergangene Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (3 RK 66/67 = BSGE 28, 255) zeige.

    Bei diesem Sachverhalt sei nach dem Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (a.a.O.) der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber einer Abtretung vorrangig.

    Soweit die Beigeladen zu 2) sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf das Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (a.a.O.) bezogen hat, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung noch zu der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung des § 183 Abs. 3 RVO ergangen ist, wobei die darin normierte Legalzession bei rückwirkender Rentengewährung gerade nicht in das Sozialgesetzbuch übernommen wurde.

  • BSG, 14.11.1984 - 4 RJ 57/84

    Erstattungspflichtigkeit einer Landesversicherungsanstalt (LVA) gegenüber dem

    Die Entscheidung BSGE 28, 255 sei durch die Rechtsneuordnung insbesondere im Dritten Kapitel von SGB 10 überholt.

    Er bringt zur Begründung vor, das BSG habe in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1968 in BSGE 28, 255 ausgeführt, daß ein gesetzlicher Forderungsübergang einer Abtretung vorgehe.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.03.2004 - L 4 RA 872/02

    Kein Vorrang des Erstattungsanspruchs vor abgetretenem Sozialleistungsanspruch,

    Im Kern sei der Vorrang des Erstattungsanspruchs gemäß § 103 SGB X gegenüber der Abtretung auch höchstrichterlich festgestellt, wie das in einem vergleichbaren Fall ergangene Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (3 RK 66/67 = BSGE 28, 255) zeige.

    Bei diesem Sachverhalt sei nach dem Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (a.a.O.) der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber einer Abtretung vorrangig.

    Soweit die Beigeladen zu 2) sich zur Stützung ihrer Rechtsauffassung auf das Urteil des BSG vom 15. Oktober 1968 (a.a.O.) bezogen hat, ist darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung noch zu der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Regelung des § 183 Abs. 3 RVO ergangen ist, wobei die darin normierte Legalzession bei rückwirkender Rentengewährung gerade nicht in das Sozialgesetzbuch übernommen wurde.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2012 - L 18 R 334/11

    Rentenversicherung

    Ein solcher systemimmanenter Vorrang bestand bereits vor der Geltung des § 53 SGB I (BSGE 28, 255ff = SozR Nr. 36 zu § 183 RVO; BSG SGb 1971, 9).
  • BSG, 11.11.1975 - 3 RK 63/74

    Krankenkasse - Sachleistung - Ärztliche Behandlung - Zahnprothetische Versorgung

    Als unterstützende Erwägung dafür, daß die defektprothetische Versorgung im vorliegenden Fall nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des Gesamtbehandlungsvorgangs beurteilt werden dar", ist schließlich darauf hinzuweisen, daß auch eine "Vorleistunv" ohne die die vom Träger der Krankenversicherung geschuldetc Leistung nicht erbracht werden könnte (vgl. BSG SozR Nr. 15 zu 5 184 RVG; Nr. 8 Zu 5 49 BVG; BSG 28, 255, 294; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II/1, Anm. 6 a zu 5 482 EVO, 8.17/290), wie die Hauptleistung uneingeschränkt zu gewähren ist.

    Was schon für die ihrer Natur nach deutlich vor der Hauptleistung der ärztlichen Behandlung oder Krankenhaus" pflege zu unterscheidende "Vor- oder Nebenleistung" (BSG 28, 255) gilt, muß erst recht auf eine Leistung wie die defoitn prothetische Versorgung Anwendung finden, die ihrem Wesen nach von dem ihr innewohnenden Element der zahnärztlichen Behandlung geprägt und deshalb ein wesensgleicher Teil der Gesantbehandlung ist.

  • BSG, 10.10.1978 - 3 RK 75/77

    Transport eines Versicherten - Urlaubsort im Ausland - Wohnort im Inland -

    Damit ist die Übernahme von Reisekosten, die bis dahin mangels entsprechender gesetzlicher Bestimmungen als unselbständige Nebenleistungen der jeweiligen Hauptleistung behandelt wurden (Vgl BSGE 28, 255, 254; 52, 225, 226 sowie BSG in SozR Nr. 45 zu 5 484 RVG und Nr. 8 zu EUR 49 BVG), erstmals gesetzlich geregelt worden.
  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 83/73

    Knappschaftsruhegeld - Zuerkennung - Arbeitslosengeld - Ruhen des Anspruchs

    Daß es auch inhaltlich ein echtes Altersruhegeld darstellt, hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach ausgesprochen (BSG 28, 255, 235; 56, 52, 54).

    Zu Unrecht bezieht sich das SG"für seine gegenteilige Auffassung auf das o.a. Urteil des 5- Sénets (BSG 28, 255), Die Gründe, die es gestatten, den Empfängern des Knappschaftsruhegeldes nach 5"48 ..9-.

  • BSG, 13.05.1982 - 8 RK 34/81
    Dieser Vorrang kommt zwar nur in einer Reihe von hier nicht einschlägigen Vorschriften zum Ausdruck (vgl 5 185 Abs. 2, 5185b Abs. 2 Satz 3, 5 185c RVO), ist aber in ständiger Rechtsprechung unwidersprochen auch in anderen Fällen bei vergleichbarer Interessenlage angewendet werden (vgl BSGE 28, 255.25A - selbstverantwortliche Eigenleistung der Familie bei Nebenleistungen der Krankenhilfe - SozR 2200 5 187 Nr. 3 - Badhelferfall, Hilfe der Angehörigen; BSGE #4, 139, 141; 45, 130,.
  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 58/75
    Im übrigen besteht aber auch hier die Möglichkeit, durch Weiterarbeit, wenn zwar keine Steigerung der bereits zuerkannten Rente, so doch einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung zu erreichen (vgl. BSGE 28, 255, 255).
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 104/75
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 2/76
  • BSG, 22.10.1980 - 3 RK 65/79

    Satzung eines Krankenversicherungsträgers - Mehrleistung - Badekur -

  • BSG, 25.09.1979 - 3 RK 22/79
  • LSG Hessen, 22.03.1978 - L 8 KR 476/77
  • BSG, 16.08.1973 - 3 RK 96/71

    Bemessung der Dauer der Krankengeldzahlung

  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 65/68

    Offene Sozialversicherungsbeiträge - Aufrechnung gegen Rentenansprüche - Vorrang

  • BSG, 24.04.1979 - 3 RK 25/78
  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 29/68
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