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   BSG, 16.12.1975 - 11 RA 26/75   

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BSG, 16.12.1975 - 11 RA 26/75 (https://dejure.org/1975,9128)
BSG, Entscheidung vom 16.12.1975 - 11 RA 26/75 (https://dejure.org/1975,9128)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 26/75 (https://dejure.org/1975,9128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 93
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.12.1975 - 11 RA 200/74

    Anspruch auf Beitragserstattung - Zeitpunkt der Entstehung - Stellung des Antrags

    Auszug aus BSG, 16.12.1975 - 11 RA 26/75
    Da im Zeitpunkt der Antragstellung, erst recht aber bei Ablauf der 2-Jahresfrist für die Geltendmachung des Anspruchs (5 82 Abs. 1 Satz 5 AVG) @ 10 AVG schon idF des EEG galt (Art. 6 5 8 Abs. 2 REG), ist für die Ver$icherungsberechtiguhg @ 10 AVG in dieser Fassung maßgebend (Urteile des Senats vom selben Tage - 11 RA 200/74 und 64/75 -').
  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze -

    Die frühere Rechtsprechung, die gerade für Zwecke der Beitragserstattung auch solche Personen iS des § 7 Abs. 2 S 1 SGB VI aF als versicherungsbefreit ansah, die - ohne aktuell eine versicherungspflichtige Tätigkeit auszuüben - in einer früheren Beschäftigung auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit worden waren (BSG vom 16.12.1975 - BSGE 41, 93, 94 f = SozR 2400 § 10 Nr. 1 S 1 f; BSG vom 4.5.1976 - 1 RA 93/75 - Juris RdNr 9 f; beide noch zur Rechtslage nach dem AVG) , ist überholt.

    Insbesondere verdeutlicht die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum RRG 1992, dass das Recht der Beitragserstattung im SGB VI gegenüber dem Rechtszustand der RVO bzw dem AVG (s hierzu BSGE 41, 93 = SozR 2400 § 10 Nr. 1; ebenso Urteil vom 4.5.1976 - 1 RA 93/75 - Juris) partiell neu geregelt werden sollte.

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Die ältere Rechtsprechung, wonach die Befreiung von der Versicherungspflicht auch für die Dauer einer sich an die Pflichtmitgliedschaft anschließenden freiwilligen Mitgliedschaft in der Versorgungseinrichtung galt, erklärt sich vor dem Hintergrund der damaligen Gesetzeslage und hatte außerdem teilweise andere Sach- und Rechtsfragen zum Inhalt (BSG Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 202/62 - BSGE 20, 37 = SozR Nr. 3 zu § 7 AVG; BSG Urteil vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 26/75 - BSGE 41, 93 = SozR 2400 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Schließlich steht auch das Urteil des BSG vom 16. Dezember 1963 (BSGE 41, 93 = SozR 2400 § 10 Nr. 1) dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 945/95

    Übertragung von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein

    Der Beschwerdeführer kann jedoch entgegen der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BSGE 41, 93 ; Gürtner in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, § 7 SGB VI Rn. 7 ) durch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wenigstens die allgemeine Wartezeit des § 50 SGB VI erfüllen und so sicher stellen, dass mit der Erfüllung dieser Voraussetzung eine rechtlich verfestigte Anwartschaft entstehen kann.
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 20/96

    Fortbestand einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - Beendigung der

    Schließlich steht auch das Urteil des BSG vom 16. Dezember 1975 (BSGE 41, 93 = SozR 2400 § 10 Nr. 1) dem hier gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • BSG, 04.05.1976 - 1 RA 93/75
    Das BSG hat bereits mit Urteil vom 16. Dezember 1975 - 11 RA 26/75 - entschieden, daß @ 10 Abs. 1 & AVG für die gemäß 5 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht befreiten Personen auch während der Zeit gilt, in der sie - wie der Kläger seit Dezember 1971 - keine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben.

    vom 16. Dezember 1975 aaO die Auffassung vertreten, daß eine derartige Doppelversicherung zugunsten eines bestimmten Personenkreises den Absichten des Gesetzgebers widersprechen würde.

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 49/83

    Berufsständisches Versorgungswerk - Einbeziehung in die Beitragspflicht - Verstoß

    Hinzu kommen diejenigen, die von der Antragspflichtversicherung Gebrauch gemacht oder durch freiwillige Weiterversicherung die Voraussetzungen des Rentenbezuges geschaffen haben, was auch neben der Versicherung beim Versorgungswerk möglich war (s dazu BSG SozR 2400 § 10 Nr. 1 sowie § 7 Nrn 2 und 4).
  • BSG, 23.02.1977 - 1 RA 43/76

    Verfassungsmäßigkeit - Entrichtung von Nachversicherungsbeiträge - Beschränkung

    Er weist insoweit darauf hin, daß unter Beachtung der Entscheidung des erkennenden Senats vom 4. Mai 1976 - 1 RA 93/75 - die Mehrzahl der nach @ 7 Abs. 2 AVG von der Versicherungspflicht befreiten Ärzte auch während der Zeit, in der sie keine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit ausüben, gemäß 5 10 Abs. 1 a AVG von der Berechtigung zur freiwilligen Versicherung ausgeschlossen seien (ebenso bereits BSG-Urteil vom 16.12.1975 - 11 RA 26/75 - in SozR 2400 5 10 Nr. 1).
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