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   BSG, 15.12.1977 - 11 RA 74/77   

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https://dejure.org/1977,6359
BSG, 15.12.1977 - 11 RA 74/77 (https://dejure.org/1977,6359)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1977 - 11 RA 74/77 (https://dejure.org/1977,6359)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 74/77 (https://dejure.org/1977,6359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentum - Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Anspruch auf Rückzahlung - Inhaltsbestimmung - Ausschluß der Rückforderung - Regelleistung - Konkrete Auswirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 251
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 15.12.1977 - 11 RA 74/77
    gegolten, als der Kläger die beanstandeten Beiträge entrichtet hat; der Gesetzgeber hat also die Rechtsposition des Klägers nicht nachträglich umgestaltet (vgl dazu BVerfGE 40, 65, 85 f).
  • BSG, 29.01.1998 - B 12 KR 11/97 R

    Ausschluß der Erstattung von zu Unrecht entrichteten Rentenversicherungsbeiträgen

    Dabei sei es unerheblich, wie sich der einzelne Beitrag auf die rechtliche Grundlage des Heilverfahrens konkret ausgewirkt habe (BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

    Das BSG hat deshalb an seiner Auslegung des § 146 Abs. 3 AVG (§ 1424 Abs. 3 RVO) festgehalten, als § 26 Abs. 1 SGB IV (jetzt § 26 Abs. 2 SGB IV) in Kraft getreten war (BSGE 45, 251, 252 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

  • BSG, 07.11.1995 - 12 RK 19/94

    Verfall des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen auf Abfindungen durch

    Dieses steht in Einklang mit der Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251, 252 f = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 S 9/10) zum früheren Recht, in der eine dem Beitragszahler gegenüber bestehende Pflicht der Rentenversicherungsträger verneint worden ist, vor der Leistungsbewilligung die Beiträge auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen, um einem Verfall von Erstattungsansprüchen vorzubeugen.

    Das BSG hat schon früher entschieden, daß der Verfall von Erstattungsansprüchen durch Leistungsgewährung das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) nicht verletzt (BSGE 45, 251, 253 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 S 10/11).

  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 31/03

    Antragsrecht des Versorgungsträgers im Änderungsverfahren; Rechtsfolgen der

    Anders als im Falle des § 210 SGB VI stellt die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge keine Sozialleistung dar, sondern § 26 Abs. 2 SGB IV normiert einen besonderen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, der dem zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch angenähert ist (vgl. BSGE 45, 251, 253).
  • BSG, 25.04.1991 - 1 RA 65/89

    Erstattung zu Unrecht entrichteter Höherversicherungsbeiträge

    Die von der Beklagten herangezogenen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) in SozR 2200 § 1424 Nr. 2 und in BSGE 45, 251 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7 seien zum früheren Recht ergangen und beträfen andere Sachverhalte.

    Das BSG hat die frühere Verfallklausel jedoch auch nach einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation aus der Rentenversicherung angewandt (Urteile vom 5. Februar 1976 in SozR 2200 § 1424 Nr. 2 und vom 15. Dezember 1977 in BSGE 45, 251 = SozR 2200 § 1424 Nr. 7).

  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 74/80

    Regelleistung - Gesamtumfang - Herstellungsanspruch - Verhütung

    Wie der Senat in BSGE 45, 251, 254 zur Rückforderung von Beiträgen (§ 146 Abs. 3 AVG aF) bereits dargelegt hat, ist es weder sachwidrig noch unverhältnismäßig, nach einem Heilverfahren alle Beiträge von der Rückgewähr auszuschließen, die diese Leistung mitgetragen haben.

    In ähnlichem Sinne hat der Senat in BSGE 45, 251, 253 schon zu den versicherungsmäßigen Voraussetzungen für die Leistung entschieden, daß Feststellungen dieser Art ausschließlich im Interesse der Versichertengemeinschaft geboten sind, um sie nicht mit ungerechtfertigten Leistungen zu belasten.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2008 - L 24 B 182/08

    Streitwert; Feststellung von Versicherungspflicht zur Rentenversicherung;

    Der Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG), weil er unter anderem überwiegend auf eigener Leistung beruht (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 15. Dezember 1977 - 11 RA 74/77, abgedruckt in SozR 2200 § 1424 Nr. 7 = BSGE 45, 251).
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RA 51/93

    Angestelltenversicherung - Rentenanwartschaften - Bestandsschutz

    Der Bestimmung liegt der im Sozialversicherungsrecht geltende Schutzgedanke zugrunde, daß im Interesse der Übersichtlichkeit und Klarheit rückwirkende Veränderungen grundsätzlich dann unbeachtlich sind, wenn bereits aus dem "Versicherungsverhältnis" Leistungen gewährt worden sind (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 381 Nr. 50; BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 2; BSGE 45, 251 ff; BSG SozR 2200 § 1424 Nr. 7; BSG SozR 2100 § 26 Nr. 9; BSG SozR 3-2100 § 26 Nr. 4; BSG 66, 144 ff = BSG SozR 4100 § 155 Nr. 1).
  • LSG Thüringen, 17.10.2003 - L 6 KR 652/03

    Verpflichtung zur Aushändigung einer Krankenversichertenkarte (Chipkarte) im

    Es reicht aus, dass im gesamten Zeitraum nur geringfügige Sachleistungen erbracht wurden (vgl. BSGE 45, 251).
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