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   BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56   

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https://dejure.org/1958,647
BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56 (https://dejure.org/1958,647)
BSG, Entscheidung vom 17.01.1958 - 10 RV 102/56 (https://dejure.org/1958,647)
BSG, Entscheidung vom 17. Januar 1958 - 10 RV 102/56 (https://dejure.org/1958,647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel bei gerichtlichem Hinweggehen über die Beurteilung durch einen ärztlichen Sachverständigen in medizinischen Fragen; Maßgeblichkeit der ärztlichen Schätzungen des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit für das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen bei Feststellung der MdE stellt die Überschreitung des Rechts zur freien Beweiswürdigung dar

Papierfundstellen

  • BSGE 6, 267
  • NJW 1958, 517
 
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Wird zitiert von ... (140)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Entscheidend ist nicht der Gesundheitsschaden als solcher, sondern vielmehr der Funktionsverlust unter medizinischen, juristischen, sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (BSGE 6, 267, 268 = SozR Nr. 25 zu § 128 SGG; SozR 2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Die Entscheidung der Frage, in welchem Grad die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267; 13, 227, 228; BSG SozSich 1981, 156).

    Die Tatsache, daß das LSG bei der Feststellung des Grades der MdE, des Klägers ab 1. August 1981 nicht den Schätzungen der medizinischen Sachverständigen Dr. A. (Gutachten vom 23. Juni 1982) und Prof. Dr. R. (Gutachten vom 26. August 1985) gefolgt ist, die beide den beim Kläger bestehenden Verlust des Daumenendgliedes und des Zeigefingermittel- und Endgliedes an der linken Hand mit einer MdE von 20 vH bewertet haben, läßt für sich allein nicht den Schluß zu, daß das LSG die gesetzlichen Grenzen, seines Rechts zur freien Beweiswürdigung überschritten hat (BSGE 6, 267, 268).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 U 2729/22
    Dabei ist die Entscheidung der Frage, in welchem Grade die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 S. 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (vgl. BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268).
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