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| BSG, 28.11.1990 - 5 RJ 87/89 |
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Kindererziehungszeiten im Ausland
Zeitschriftenfundstellen
- BSGE 68, 24
Wird zitiert von ... (15)
- BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91
AVG § 2 Abs. 1 Nr. 10, § 2 a Abs. 5 S. 1, S. 2, § 28 a Abs. 3; SGB VI § 56 Abs. …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91
Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung …
Demgegenüber wendet der 5. Senat des BSG (Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 87/89, SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11) bei Prüfung des Ausstrahlungstatbestandes die heutige gesetzliche Regelung des § 4 des Sozialgesetzbuchs - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - ( SGB IV ) auch für die Zeit vor ihrem Inkrafttreten (1. Juli 1977) an, weil sie die bis zu diesem Zeitpunkt entwickelten Grundsätze über die Versicherungspflicht bei Beschäftigungen kodifiziere.Die im HEZG für die Anerkennung von Kindererziehungszeiten getroffene Unterscheidung zwischen Erziehungszeiten im Inland und im Ausland (für die Arbeiterrentenversicherung § 1227a Abs. 1 und 5 RVO ) überschreitet diese Grenze nicht, wie das BSG bereits mehrfach entschieden hat (…4. Senat, Urteile vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87, BSGE 63, 282, 289 ff = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 - und vom 25. April 1990 - 4 RA 48/89, nicht veröffentlicht - und 5. Senat, Urteil vom 28. November 1990 - 5 RJ 87/89, SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11).
- LSG Hessen, 18.08.1992 - L 2 An 683/90
Kindererziehungszeit - Auslandserziehung - Ausstrahlung - Entsendung - …
Ob insoweit eine Gesetzeslücke vorliegt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. November 1990, Az.: 5 RJ 87/89 S. 7) kann hier offenbleiben, denn während seiner Beschäftigung in Brasilien wäre der Ehemann der Klägerin auch dann nicht versicherungspflichtig gewesen, wenn sein Einkommen unter der geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenze des § 5 AVG a.F. gelegen hätte.Sie setzt eine Entsendung im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereiches voraus, wobei die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im voraus zeitlich begrenzt sein muß (BSG, Urteil vom 28. November 1990, Az.: 5 RJ 87/89 S. 9).
Damit fehlt es an einer Entsendung im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches bestehenden Beschäftigungsverhältnisses im Sinne von § 4 SGB IV (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28. November 1990, Az.: 5 RJ 87/89, S. 9).
- BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94
Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt
Eine Divergenz (§ 41 Abs. 2 SGG ) zu einer vorherigen Entscheidung des Senats (vom 28. November 1990, BSGE 68, 24 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11) sah der 4. Senat nicht: Im Fall des 5. Senats sei eine zeitliche Begrenzung des ausländischen Beschäftigungsverhältnisses nicht vorgesehen gewesen.Die im Falle des Klägers vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich deutlich von solchen Fällen, in denen das BSG angenommen hat, daß dem Auslandsaufenthalt eines deutschen Arbeitnehmers keine von vornherein vereinbarte zeitliche Begrenzung zugrunde lag, wie etwa in dem vom Senat am 28. November 1990 (BSGE 68, 24 - SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11) entschiedenen Fall, in dem nach den vertraglichen Vereinbarungen auch ein dauernder Verbleib im Ausland denkbar war und lediglich vorgetragen wurde, daß der deutsche Arbeitgeber seine Mitarbeiter regelmäßig nach dreijähriger Auslandsaufenthalt zurückgerufen habe, oder vom Sachverhalt des Urteils des 11. Senats vom 4. Mai 1994 - 11 RA 55/93 - (USK 9435), in dem ein Auslandsaufenthalt von "vorerst" 24 Monaten vorgesehen war, der sich vorbehaltlich einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien automatisch um jeweils ein Jahr verlängern sollte.
- BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R
Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …
Die Klägerin hatte also weder während der Erziehung in Chile noch unmittelbar vor der Geburt des Kindes P wegen einer in Chile ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit (auf Grund einer "Entsendung" im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses oder einer inländischen Erwerbstätigkeit - also kraft "Ausstrahlung") inländische Pflichtbeitragszeiten erlangt (§ 56 Abs. 3 Satz 2 SGB VI;… dazu stellvertretend BSGE 71, 227, 231 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 15; zur Vorschrift des § 1227a Abs. 5 Satz 1 RVO = § 2a Abs. 5 Satz 1 AVG: BSGE 68, 24, 25 = SozR 3-2200 § 1251a Nr. 11 S 25;… zur Gewährung von Kindererziehungsleistungen bei Auslandsgeburten nach Art. 2 § 62 ArVNG: BSGE 70, 62, 63 ff = SozR 3-5750 Art. 2 § 62 Nr. 6 S 23 ff). - BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95
Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld
Ein Arbeitsverhältnis zum NMZ hätte dagegen vorausgesetzt, daß der Arbeitnehmer in den inländischen Betrieb eingegliedert und seinem inländischen Arbeit9eber gegenüber in bezug auf die Hauptleistungspflicht weisungsgebunden ist (vgl. BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27).Eine in diesem Sinne wesentliche Weisungsgebundenheit des Klägers gegenüber dem NMZ ist für die verschiedenen Phasen seines zu dem NMZ bestandenen Rechtsverhältnisses zu verneinen.Seine betriebliche Eingliederung (vgl. BSG vom 28. November 1990, BSGE 68, 24, 27 mwN; BSG vom 4. Mai 1994 - 11 RAr 55/93 - USK 9435; Ziff. 3.3 der Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung [§ 4 SGB IV< und Einstrahlung [§ % SGB IV< vom 24. April 1989, abgedruckt in Komm. zu Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, Anl 1 zu § 4 SGB IV) stellt sich überhaupt nur als eine solche in das A. -Hospital dar und ist nicht auf eine faktische Integration beschränkt gewesen; denn nach den Feststellungen des LSG ist zwischen dem Kläger und der Regierung von PNG mit der zusätzlichen Vereinbarung vom 24. Mai 1987 (Schedule) ein Arbeitsvertrag geschlossen worden (so auch im Falle eines Arztes in der Entwicklungshilfe BAG vom 27. April 1977, AP Nr. 1 zu § 611 BGB - Entwicklungshelfer).
- BSG, 05.05.1994 - 2 RU 35/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LSG Hessen, 30.09.2011 - L 9 U 46/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Zugunstenverfahren gem § 44 SGB 10 - …
Vielmehr ist entscheidend die persönliche Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation und Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers, insbesondere in Bezug auf Zeit, Dauer und Art der Arbeitsausführung (…BSG, Urt. v. 29.01.1981 - 12 RK 63/79 - BSGE 51, 164, 167; BSG, Urt. v. 28.11.1990 - 5 RJ 87/89 - BSGE 68, 24, 27 = SozR 3-2200 § 1251 a Nr. 11;… BSG, Urt. v. 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R - BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48;… BSG, Urt. v. 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 - BSGE 87, 53, 55 = SozR 3-2400 § 7 Nr. 15). - BSG, 09.02.1993 - 12 RK 69/92
SGB IV § 28 f Abs. 3 S. 2; SGB V § 240
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 28.02.1991 - 1 RA 31/89
Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Ausland
- BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 55/93
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.07.1998 - L 5 B 5/98
Unfallversicherung
- BSG, 13.10.1992 - 5 RJ 38/92
- SG Speyer, 14.02.2007 - S 7 KR 401/05
Versicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers
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