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   BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92   

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https://dejure.org/1993,1499
BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92 (https://dejure.org/1993,1499)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1993 - 5 RJ 60/92 (https://dejure.org/1993,1499)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1993 - 5 RJ 60/92 (https://dejure.org/1993,1499)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 77
  • NZS 1994, 229
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.12.1988 - 2 RU 21/88

    Nebenerwerbslandwirt - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Arbeitseinkommen

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92
    In der Rechtsprechung sind bisher als "steuerrechtliche Vergünstigungen" iS des § 15 SGB IV im allgemeinen nur besondere Abschreibungen, Absetzungen und Abzüge mit Subventionscharakter angesehen worden (BSG SozR 2100 § 15 Nr. 10 S 19).
  • BSG, 11.02.1993 - 5 RJ 8/92

    Arbeitseinkommen - Flexibles Altersruhegeld - Rentenschädlichkeit -

    Auszug aus BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 60/92
    Das bedeutet, daß neben den Einkünften aus einer Beschäftigung (Arbeitsentgelt) nur Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieben und aus selbständiger Arbeit iS des Einkommensteuerrechts, dh Arbeitseinkommen iS von § 15 SGB IV, rentenschädlich sind (vgl hierzu bereits Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1993 in SozR 3-2200 § 1248 Nr. 8).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/13 R

    Krankenversicherung der Rentner - Versicherungspflicht bzw -freiheit -

    Eine eigene Beurteilung der Einkünfte müssen die Sozialversicherungsträger und die Sozialgerichte bei möglicher falscher Einordnung der Einkünfte im Einkommensteuerbescheid nicht nur dann vornehmen, wenn der Versicherte/Steuerpflichtige gegen die Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen oder die steuerrechtliche Bewertung des Finanzamtes schlüssige und erhebliche Einwendungen erhebt (zu dieser Fallkonstellation vgl BSG SozR 3-2400 § 15 Nr. 4 S 6; BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 mwN) .
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) bestehe eine ungleiche Behandlung zwischen abhängig Beschäftigten und Selbständigen nicht, denn auch bei diesen werde ein Verlustvortrag bei der Einkommensermittlung nicht berücksichtigt.

    Der Senat präzisiert insoweit seine im Urteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - (BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) vertretene Rechtsauffassung.

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 56/02 R

    Einkommensanrechnung auf Rente wegen Todes - Arbeitseinkommen - Einkünfte eines

    Letztlich führten auch die beiden Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9 und vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4 zu keinem anderen Ergebnis.

    Indes ist dem Urteil des 4. Senats vom 27. Januar 1999 (aaO) nicht zu entnehmen, dass dieser entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Rechtsprechung anderer Senate des BSG (vgl BSG Urteil vom 22. April 1986 - 12 RK 53/84 - SozR 2200 § 180 Nr. 30, Senatsurteil vom 9. September 1993 - 5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9, Urteile vom 27. August 1998 - B 10 LW 8/97 R - veröffentlicht in JURIS, und vom 22. Mai 2003 - B 12 KR 13/02 R - BSGE 91, 83 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 2) die grundsätzliche Anlehnung des Begriffs des "Arbeitseinkommens aus selbständiger Tätigkeit" an die Systematik und Bewertung durch das Steuerrecht aufgegeben hätte, insbesondere nicht mit Blick auf die Tätigkeit eines Kommanditisten, der von der Finanzverwaltung als Mitunternehmer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG eingestuft wurde und dessen Gewinnanteile deshalb als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Einkommensteuer unterworfen wurden.

    Die vom Kläger weiter angeführten beiden Entscheidungen des erkennenden Senats vom 9. September 1993 (5 RJ 60/92 - BSGE 73, 77 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 9) und vom 16. Mai 2001 (B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4), die sich mit dem Abzug von Verlusten nach Maßgabe des § 10d EStG befassen, interpretieren § 15 SGB IV in keiner abweichenden Weise und sind deshalb nicht geeignet, die Rechtsansicht des Klägers zu stützen.

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