Rechtsprechung
BFH, 08.08.1991 - V R 106/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; UStG 1980 § 15 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Nachträglich steuerpflichtige Umsätze - Nachträglich steuerpflichtige Vorsteuerbeträge - Grobes Verschulden - Nachträgliches Bekanntwerden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- Nachträglich bekannt gewordene neue Tatsachen oder Beweismittel nach § 173 Abs. 1 AO
- Grobes Verschulden
Papierfundstellen
- BFHE 165, 424
- BB 1991, 2436
- BB 1992, 122
- DB 1992, 255
- BStBl II 1992, 12
- BStBl II 1992, 13
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82
Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Ein grobes Verschulden kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, …und vom 9. März 1990 VI R 19/85, BFH/NV 1990, 619).Hier kommt es darauf an, ob sich aus einer Gesamtwürdigung der Tatsachen eine höhere oder niedrigere Steuer ergibt (BFH-Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
Ein rein zeitliches Zusammentreffen von steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen reicht nicht aus (BFH-Urteil in BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120).
- BFH, 21.04.1988 - IV R 215/85
Steuerbescheid - Änderung wegen neuer Tatsachen - Änderung wegen neuer …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Das FG hat grobes Verschulden bejaht, ohne daß dies revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. zum Begriff des groben Verschuldens und zum Umfang der Überprüfung im revisionsgerichtlichen Verfahren etwa Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1988 IV R 215/85, BFHE 153, 485, BStBl II 1988, 863, und vom 13. September 1990 V R 110/85, BFHE 162, 488, BStBl II 1991, 124). - BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80
Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
§ 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 ist darüber hinaus auch insoweit anwendbar, als die steuermindernden Tatsachen oder Beweismittel über die steuerliche Auswirkung der steuererhöhenden Tatsachen oder Beweismittel hinausgehen (BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80, BFHE 139, 123, BStBl II 1984, 4).
- BFH, 13.09.1990 - V R 110/85
Änderung der USt-Festsetzung - Unberücksichtigter Vorsteuerbetrag - Neue …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Das FG hat grobes Verschulden bejaht, ohne daß dies revisionsrechtlich zu beanstanden wäre (vgl. zum Begriff des groben Verschuldens und zum Umfang der Überprüfung im revisionsgerichtlichen Verfahren etwa Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. April 1988 IV R 215/85, BFHE 153, 485, BStBl II 1988, 863, und vom 13. September 1990 V R 110/85, BFHE 162, 488, BStBl II 1991, 124). - BFH, 21.02.1991 - V R 25/87
Antrag auf schlichte Änderung - Einspruch - Grobes Verschulden - Steuermindernde …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Ein Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen i. S. dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 25/87, BFHE 164, 1, BStBl II 1991, 496, m. w. N.). - BFH, 09.03.1990 - VI R 19/85
Unbilligkeit erhöhter Nachforderungen aufgrund geänderter Anrechnungsbeträge in …
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Ein grobes Verschulden kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht überhaupt nicht nachkommt (BFH-Urteile vom 28. März 1985 IV R 159/82, BFHE 144, 521, BStBl II 1986, 120, und vom 9. März 1990 VI R 19/85, BFH/NV 1990, 619). - BFH, 22.01.1988 - V B 95/86
Umsatzsteuerfestsetzung einer inzwischen im Handelsregister gelöschten GmbH
Auszug aus BFH, 08.08.1991 - V R 106/88
Unberührt blieb auch die erteilte Prozeßvollmacht (Senatsbeschluß vom 22. Januar 1988 V B 95/86, BFH/NV 1988, 648).
- FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/93
Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung ; Drei-Objekt-Grenze ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Baden-Württemberg, 09.05.2003 - 9 K 250/03
Gewerblicher Grundstückshandel durch Ankauf und Verkauf unbebauter Grundstücke; …
Gleiches gilt für die Veräußerung von mehreren Eigentumswohnungen durch nur einen Vertrag (…BFH-Urteil vom 13. Juli 1993 XI R 38.39/91, BFH/NV 1994, 20), es sei denn der Veräußerer hat sich zuvor erfolglos um Einzelverkäufe bemüht (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 13).Die nach § 15 Abs. 2 EStG für die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels notwendige Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird (BFH-Urteil vom 12. Juli 1991 III R 97/88, BStBl II 1992, 13).
Es genügt, dass die Verkaufsabsicht nur einen kleinen Kreis von Personen - unter Umständen auch nur einer einzigen Person - bekannt wird und der Verkäufer damit rechnet, die Verkaufsabsicht werde sich herumsprechen (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 13).
Denn entscheidend ist, dass sich der Verkäufer insofern an den allgemeinen Markt wendet, als er an jeden verkaufen will, der die Kaufbedingungen erfüllt (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 13;… BFH-Beschluss vom 23. Februar 1998 X B 136/97, BFH/NV 1998, 1084).
Erforderlich ist also die grundsätzliche Offenheit, auch mit anderen, die es angeht, Verträge abzuschließen, wenn sich das Geschäft mit dem angesprochen Kreis oder mit der bestimmten Einzelperson nicht verwirklichen lässt (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 13; BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BStBl II 2003, 50).
- BFH, 01.10.1993 - III R 58/92
Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus …
Entgegen der Auffassung des Klägers folgt auch aus der Entscheidung des BFH vom 8. August 1991 V R 106/88 (BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12) nichts anderes.
- BFH, 19.10.1995 - V R 60/92
Umsätze und Vorsteuerbeträge als neue Tatsache nach Schätzungsbescheid: Im …
Ein Zusammenhang zwischen steuererhöhenden und steuermindernden Tatsachen im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. August 1991 V R 106/88, unter II. 2. b, 7. Absatz, BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, und vom 21. Februar 1991 V R 25/87, unter 3., letzter Absatz, BFHE 164, 1, BStBl II 1991, 496).Zwischen nachträglich bekanntgewordenen steuerpflichtigen Umsätzen und den vorsteuerbelasteten Leistungen an den Unternehmer besteht der danach erforderliche Zusammenhang nur insoweit, als die Leistungen zur Ausführung der nachträglich bekanntgewordenen Umsätze verwendet wurden (BFH-Urteil in BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12 unter II. 2. b, 6. Absatz).
Für derartige Umstände hält der erkennende Senat es nicht für gerechtfertigt, darauf zu bestehen, daß ein Zusammenhang i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO 1977 lediglich dann vorliege, wenn die nachträglich bekanntgewordenen Leistungsbezüge zur Ausführung der nachträglich bekanntgewordenen Ausgangsumsätze verwendet wurden (vgl. Senatsurteil in BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, unter II. 2. b; siehe auch oben II. 1. a. E.).
- BFH, 10.04.2003 - V R 26/02
Rechtsfehlerberichtigung bei neuen Tatsachen
a) Die nachträglich bekannt gewordenen Vorsteuerbeträge können grundsätzlich nicht nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 zugunsten der Klägerin berücksichtigt werden, weil sie im Sinne des Satzes 1 dieser Vorschrift ein grobes Verschulden daran trifft, dass die zugrunde liegenden Tatsachen erst nachträglich bekannt geworden sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1991 V R 106/88, BFHE 165, 424, BStBl II 1992, 12, unter II. 2. a). - FG Baden-Württemberg, 21.04.2010 - 2 K 977/08
Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung - Änderung aufgrund …
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 19. Oktober 1995 V R 60/72, BStBl. II 1996, 149; vom 8. August 1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 und vom 28. März 1985 IV R 159/82, BStBl. II 1996, 120).Ein lediglich steuerlicher oder zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 m. w. N.).
- FG Köln, 10.06.2009 - 7 K 3999/08
Anspruch auf Änderung eines auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen …
Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteile vom 19.10.1995 V R 60/72, BStBl. II 1996, 149; vom 8.8.1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 und vom 28.3.1985 IV R 159/82, BStBl. II 1996, 120;… Loose, in: Tipke/Kruse, AO/FGO, § 173 Rn 86;… von Wedelstädt, in: Beermann/Gosch, AO/FGO, § 173 Rn 107;… von Groll, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 173 Rn 301).Ein lediglich steuerlicher oder zeitlicher Zusammenhang reicht nicht aus (vgl. BFH-Urteil vom 8.8.1991 V R 106/88, BStBl. II 1992, 12 m.w.N.;… Klein/Rüsken, AO-Kommentar, 8. Auflage 2003, § 173 Rn 136).
- FG Nürnberg, 12.02.2015 - 4 K 1239/12
Verfahren einer gestuften Selbstanzeige zur Nachbesteuerung bisher nicht …
Eine solche Verknüpfung ist gegeben, wenn der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (BFH-Urteile vom 08.08.1991 V R 106/88, BStBl II 1992, 86 und vom 19.10.1995 V R 60/92, BStBl II 1996, 149). - FG Niedersachsen, 26.03.2013 - 2 K 23/13
Nichtigkeit von Steuerbescheiden aufgrund überhöhter Schätzungen bei …
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2001 - 6 K 121/97
Änderung eines Vermögensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 …
Entscheidend ist der Sachzusammenhang (BFH-Urteil vom 08.08.1991 V R 106/88 BFHE 165, 424 , Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 12). - FG Köln, 29.04.1997 - 7 K 2156/94
Abgabenordnung; Unterlassen eines Einspruchs kein grobes Verschulden
- FG Niedersachsen, 04.05.2022 - 9 K 146/21
Besteuerung von Altersrenten aus den Niederlanden als andere Leistung
- FG München, 28.08.2001 - 13 K 4612/99
Zur Änderung eines bestandskräftigen Schätzungsbescheids bei nachträglicher …
- FG Nürnberg, 21.04.2004 - V 438/01
Änderungsmöglichkeit eines Steuerbescheids, wenn sowohl Tatsachen bekannt werden, …
- FG Niedersachsen, 08.11.1995 - XI 268/93
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; …
- FG Hamburg, 12.07.2004 - VI 68/03
Grobes Verschulden bei nachträglich erklärten Einkünften
- FG München, 16.06.1995 - 1 K 1101/93
Erhebung von Zinsen für hinterzogene Steuern; Hinterziehung von Steuern wegen …