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BFH, 25.04.1974 - VIII R 166/73 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Freiberufliche erzieherische Tätigkeit - Fachliche Prüfung - Erforderliche Ablegung - Praktische Erfahrung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit kann ohne Ablegung einer fachlichen Prüfung ausgeübt werden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 112, 474
- DB 1974, 2383
- BStBl II 1974, 642
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.12.1973 - I R 138/71
Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit bei privaten …
Auszug aus BFH, 25.04.1974 - VIII R 166/73
Das ist z. B. auch dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige durch seine Mitwirkung an der Erziehungstätigkeit von ihm beschäftigter Hilfskräfte deren Tätigkeit den Stempel seiner Persönlichkeit aufdrückt (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1973 I R 138/71, BFHE 111, 105, BStBl II 1974, 213).
- FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14
Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu …
aa) Unabhängig davon, ob eine bestimmte Vorbildung oder eine staatlich vorgeschriebene Prüfung für eine erzieherische Tätigkeit vorauszusetzen sind (dagegen BFH-Urteil vom 25.04.1974 VIII R 166/73, BFHE 112, 474, BStBl II 1974, 642), würde die Klägerin als ausgebildete Diplom-Sozialpädagogin über die für die Erziehung von Kindern im Vorschulalter erforderlichen Fachkenntnisse jedenfalls verfügen. - BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96
Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur …
Der Ablegung einer besonderen Prüfung bedarf es zur Abnahme einer freiberuflich betriebenen erzieherischen Tätigkeit nicht (BFH-Urteil vom 25. April 1974 VIII R 166/73, BFHE 112, 474, BStBl II 1974, 642). - FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 69/14
Betrieb einer Blindenführhundeschule gewerblich
Eine Vorbildung und eine staatlich vorgeschriebene Prüfung sind für die erzieherische Tätigkeit nicht vorausgesetzt (BFH-Urteil vom 25.4.1974 VIII R 166/73, BStBl II 1974, 642).