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   BFH, 11.04.1975 - III R 93/72   

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https://dejure.org/1975,669
BFH, 11.04.1975 - III R 93/72 (https://dejure.org/1975,669)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1975 - III R 93/72 (https://dejure.org/1975,669)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1975 - III R 93/72 (https://dejure.org/1975,669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abschlagszahlung - Molkerei - Finanzierungsbeihilfe - Strukturverbesserung der Molkereiwirtschaft - Grüner Plan - Einheitsbewertung - Betriebsvermögen - Betriebsschuld - Endgültiger Bewilligungsbescheid - Rückzahlungsverpflichtung - Ernsthafte wirtschaftliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abschlagszahlungen auf Finanzierungsbeihilfen des Grünen Plans sind nur dann Betriebsschulden, wenn die Rückzahlungsverpflichtung eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung darstellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 43
  • BStBl II 1975, 657
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.03.1971 - III R 130/68

    Erbbauvertrag - Erbbauberechtigter - Einseitige Erklärung einer Verlängerung -

    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Das Ausmaß der Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung ist nach der Rechtsprechung des Senats dabei ohne Bedeutung (vgl. Urteile vom 14. Juli 1967 III R 74/66, BFHE 89, 569, BStBl III 1967, 770, und vom 5. März 1971 III R 130/68, BFHE 102, 102, BStBl II 1971, 481).

    Es handelt sich um eine sogenannte Potestativbedingung, die nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil III R 130/68) eine echte Bedingung ist.

  • RFH, 07.11.1940 - III 264/39
    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Das Urteil des RFH vom 7. November 1940 III 264/39 (RStBl 1941, 78) könne für den vorliegenden Fall nicht herangezogen werden, weil es bei der dort in Betracht kommenden Rapsausgleichsvergütung keine Vorausbewilligung, sondern nur einen Antrag und dessen Genehmigung gegeben habe.

    Im übrigen weist der Senat darauf hin, daß das Urteil des RFH III 264/39 auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil nach dem damals entschiedenen Sachverhalt es sich um einen Anspruch auf Rapsausgleichsvergütung gehandelt hat, auf den noch keine Abschlagszahlungen geleistet waren.

  • BFH, 14.07.1967 - III R 74/66

    Entscheidungserheblichkeit des Maßes der Aussichten, die im

    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Das Ausmaß der Wahrscheinlichkeit des Eintritts oder Nichteintritts der Bedingung ist nach der Rechtsprechung des Senats dabei ohne Bedeutung (vgl. Urteile vom 14. Juli 1967 III R 74/66, BFHE 89, 569, BStBl III 1967, 770, und vom 5. März 1971 III R 130/68, BFHE 102, 102, BStBl II 1971, 481).
  • BFH, 16.05.1957 - IV 82/56 U

    Steuerliche Behandlung von Zuschüssen, die von Mineralölgesellschaften an

    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Ein Kapitalzuschuß wird zwar in der Steuerbilanz des Zuschußnehmers in der Regel nicht als Vermögenszufluß, sondern nur als durchlaufender Posten angesehen (vgl. Rössler-Troll, Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 9. Aufl., § 109 Anm. 28; BFH-Entscheidung vom 16. Mai 1957 IV 82/56 U. BFHE 65, 282, BStBl III 1957, 342).
  • BFH, 10.05.1972 - III R 83/71

    Betriebssteuern - Steuernachzahlungen - Maßgebender Feststellungszeitpunkt -

    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Das Erfordernis der wirtschaftlichen Belastung für den Schuldenabzug bei nur formalrechtlich bestehenden Schulden ergibt sich aus § 1 Abs. 2 und 3 StAnpG (BFH-Entscheidung vom 10. Mai 1972 III R 83/71, BFHE 106, 96, BStBl II 1972, 688).
  • BFH, 05.11.1954 - III 9/54 S

    Jahreswert einer abzugsfähigen Altenteilslast - Maßgeblichkeit der tatsächlichen

    Auszug aus BFH, 11.04.1975 - III R 93/72
    Zu 2. Die rechtlich als Schuld zu qualifizierende Rückzahlungsverpflichtung muß aber auch eine ernsthafte wirtschaftliche Last am Stichtag darstellen; denn die wirtschaftliche Betrachtung verbietet nach ständiger Rechtsprechung des RFH und BFH, solche Schulden und Lasten als abzugsfähig anzuerkennen, die zwar rechtsgültig übernommen sind, aber am Stichtag keine ernstzunehmende Belastung bedeuten (BFH-Entscheidung vom 5. November 1954 III 9/54 S, BFHE 59, 447, BStBl III 1954, 381).
  • FG Köln, 14.12.2004 - 13 K 6713/00

    Verpflichtung aus Patronatserklärung als ungewisse Verbindlichkeit

    Nach dieser Vorschrift sind Verbindlichkeiten nur dann abzugsfähig, wenn am Stichtag zu ihrer Erfüllung eine rechtsverbindliche Verpflichtung besteht und darüber hinaus diese Verpflichtung auch eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung darstellt (BFH-Urteile vom 11.April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657; vom 4. Dezember 1991 II R 122/87, BFHE 166, 173, BStBl II 1992, 226).
  • BFH, 03.05.2005 - II B 113/04

    Einheitsbewertung BV vor 1993; Abzugsfähigkeit von Schulden

    Welchen Revisionszulassungsgrund die Klägerin mit ihrem Vorbringen, das angefochtene Urteil verstoße gegen das BFH-Urteil vom 11. April 1975 III R 93/72 (BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657), geltend machen will, ist nicht erkennbar.
  • BFH, 04.12.1991 - II R 122/87

    Rückstellungen für Teilzahlungsobligo sind bei der Einheitsbewertung des

    Nach dieser Vorschrift sind Verbindlichkeiten nur dann abzugsfähig, wenn am Stichtag zu ihrer Erfüllung eine rechtsverbindliche Verpflichtung besteht und darüber hinaus diese Verpflichtung auch eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung darstellt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657).
  • BFH, 27.06.1990 - II R 179/87

    Zum Abzug von Bonusverbindlichkeiten durch Banken

    Eine Schuld ist nur abzugsfähig, wenn sie am Feststellungszeitpunkt rechtlich entstanden und noch nicht erloschen war und wenn der Schuldner ernstlich damit rechnen muß, daß der Gläubiger die Erfüllung verlangen wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, 47 ff., BStBl II 1975, 657; und Gürsching/Stenger, Kommentar zum Bewertungsgesetz und Vermögensteuergesetz, 8. Aufl., § 103 BewG Anm. 13).
  • BFH, 14.02.1990 - II R 29/87

    Zum Ansatz einer Betriebsschuld für eine ggf. zurückzuzahlende Zuwendung aus

    Wäre die Schuld auflösend bedingt, so wäre weiter zu prüfen, ob sie nach den Verhältnissen des maßgebenden Feststellungszeitpunkts eine ernsthafte wirtschaftliche Belastung ist (vgl. hierzu Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, 48, BStBl II 1975, 657, 659, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.1986 - II R 201/83

    Umstellung des Klageantrags - Änderungsbescheid - Aufhebung des Vorbehalts der

    Dieser Grundsatz berücksichtigt letztlich, daß rechtliche Verpflichtungen nur dann abgezogen werden dürfen, wenn sie am Stichtag eine ernsthafte wirtschaftliche Last darstellen (vgl. das BFH-Urteil vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, 48, BStBl II 1975, 657).
  • BFH, 08.05.1981 - III R 109/76

    Seeschiffahrt - Schiffbauzuschuß - Kapitalzuschuß - Bewertung eines Seeschiffes -

    Der Staat tritt dabei nicht als Unternehmer etwa mit dem Ziel auf, das bezuschußte Schiff später selbst gegen ein geringeres Entgelt zu nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 24/94

    Rückerstattungspflicht auf Grund eines Darlehensvertrages im Sinne einer

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH), der sich der Bundesfinanzhof (BFH) angeschlossen hat, ist der Abzug von Schulden und Lasten jedoch nur zulässig, wenn und soweit diese in dem für die Ermittlung des Gesamtvermögens maßgeblichen Zeitpunkt (zivil-)rechtlich bestehen und außerdem den Leistungsverpflichteten tatsächlich wirtschaftlich belasten (vgl. BFH-Urteil vom 11. April 1975 III R 93/72, BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657, 659, m. w. N.).
  • FG München, 10.12.1996 - 13 K 3558/91

    Voraussetzungen für die Passivierung von Zuwendungen weder als Verbindlichkeiten

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  • BFH, 20.02.1995 - II B 76/94

    Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision

    Die vom FA geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO) von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11. April 1975 III R 93/72 (BFHE 116, 43, BStBl II 1975, 657) liegt nicht vor.
  • BFH, 08.10.1982 - III R 125/79

    Kein Abzug der nach dem Bewertungsstichtag in Rechnung gestellten Umsatzsteuer

  • BFH, 10.03.1993 - II R 9/93

    Zur Wirkung einer Zurechnungsfortschreibung

  • BFH, 08.05.1981 - III R 33/79

    Blockheizwerk - Fernheizwerk - Gewährung von Beihilfe - Kapitalzuschuß -

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