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   BFH, 11.03.1977 - III R 11/75   

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https://dejure.org/1977,823
BFH, 11.03.1977 - III R 11/75 (https://dejure.org/1977,823)
BFH, Entscheidung vom 11.03.1977 - III R 11/75 (https://dejure.org/1977,823)
BFH, Entscheidung vom 11. März 1977 - III R 11/75 (https://dejure.org/1977,823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermäßigung des Gebäudewerts - Wirtschaftliche Überalterung - Nutzungsdauer des Gebäudes - Verkürzung der Nutzungsdauer - Gründe für Verkürzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 88 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wirtschaftliche Überalterung von Gebäuden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 360
  • BStBl II 1978, 3
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.06.1974 - III R 49/73

    Gleichheitssatz - Verfassungsmäßigkeit - Bebautes Grundstück -

    Auszug aus BFH, 11.03.1977 - III R 11/75
    Das Sachwertverfahren des Bewertungsgesetzes ist damit ein Verfahren, das in seinen Grundzügen auf die Bewertung mit dem typisierten gemeinen Wert ausgerichtet ist (vgl. auch BFH-Entscheidung vom 12. Juni 1974 III R 49/73, BFHE 112, 520, BStBl II 1974, 602).
  • BFH, 07.11.1975 - III R 120/74

    Bei der Entscheidung über die Bewertungsmethode ist die Zugehörigkeit eines

    Auszug aus BFH, 11.03.1977 - III R 11/75
    Insoweit geben die Richtlinien der Bundesregierung einen technischen Erfahrungssachverhalt wieder, den die Gerichte ihren Entscheidungen nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen können (vgl. BFH-Entscheidung vom 7. November 1975 III R 120/74, BFHE 118, 59, BStBl II 1976, 277).
  • BFH, 22.05.1970 - III R 80/67

    GmbH-Anteile - Schätzung des gemeinen Wertes - Stuttgarter Verfahren -

    Auszug aus BFH, 11.03.1977 - III R 11/75
    Davon ist der Senat schon in seiner Entscheidung vom 22. Mai 1970 III R 80/67 (BFHE 99, 225 [229], BStBl II 1970, 610) ausgegangen, die sich mit der Bewertung von Anteilen an einer GmbH befaßte, zu deren Betriebsvermögen Grundbesitz gehörte.
  • RFH, 16.11.1939 - III 236/39
    Auszug aus BFH, 11.03.1977 - III R 11/75
    b) Ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine wirtschaftliche Überalterung vorliegt, kann nicht aus der Sicht des gedachten Erwerbers des gewerblichen Betriebs beurteilt werden, zu dessen Betriebsvermögen das Gebäude gehört; es muß vielmehr darauf abgestellt werden, ob das Gebäude losgelöst von dem konkreten Betrieb bei jeder nach der Bauart möglichen Nutzung (z. B. Montagehalle als Lagerhalle, Hotel als Altenheim) wirtschaftlich als überaltert anzusehen ist (vgl. auch Urteile des RFH vom 16. November 1939 III 236/39, RStBl 1940, 492, und vom 25. Juli 1940 III 134/39, RStBl 1940, 852).
  • BFH, 23.05.1980 - III R 117/78

    Gegenstandswert bei Streit um die Rechtmäßigkeit einer richterlichen

    Die Auffassung des FG, daß sich die Wertminderung gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 BewG nach der technischen Lebensdauer des Gebäudes bemißt, entspricht der schon seither vom Senat vertretenen Rechtsansicht (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Mai 1970 III R 80/67, BFHE 99, 225, 229, BStBl II 1970, 610; vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3; und vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, 294, BStBl II 1978, 523).

    Wie der Senat in BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3 ausgeführt hat, geben diese Bewertungsrichtlinien einen technischen Erfahrungssachverhalt wieder, der nach den Grundsätzen des Beweises des ersten Anscheins ohne weitere Sachverhaltsaufklärung auch von den FG zugrunde gelegt werden darf.

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats in BFHE 123, 360, 362, BStBl II 1978, 3 und in BFHE 125, 290, 293, BStBl II 1978, 523 gegeben, wenn mit Rücksicht auf die bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretene Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, daß der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des gesamten Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt ist und damit zu rechnen ist, daß das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird.

  • FG Niedersachsen, 28.04.2003 - 1 K 1037/97

    Bewertung eines Musterhausgrundstücks als bebautes Grundstück; Erfordernis eines

    Dies ist der Fall, wenn die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen technischen Lebensdauer verkürzt ist (BFH, Urteil vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl. II 1978, 3; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl. II 1978, 523).

    Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer im Feststellungszeitpunkt ist zu schätzen (BFH, Urteil vom 11. März 1977, a.a.O.).

  • BFH, 03.07.1981 - III R 108/78

    Voraussetzungen für die Ermäßigung des Gebäudesachwerts wegen wirtschaftlicher

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des Senats gegeben, wenn mit Rücksicht auf die bis zum Feststellungszeitpunkt eingetretene Entwicklung mit einiger Sicherheit angenommen werden kann, daß der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt und damit zu rechnen ist, daß das Gebäude aus wirtschaftlich zwingenden objektiven Gründen vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3; vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, 294, BStBl II 1978, 523).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes auf Grund wirtschaftlicher Überalterung im Wege der Schätzung zu ermitteln (BFHE 123, 360, 364, BStBl II 1978, 3).

  • BFH, 02.06.2004 - II R 51/01

    Gebäudesachwert: Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung

    Die Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung kommt nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes aus objektiven, wirtschaftlich zwingenden Gründen gegenüber der gewöhnlichen (technischen) Nutzungsdauer, d.h. der Zeitraum der tatsächlichen Verwendung des Gebäudes gegenüber der gewöhnlichen Lebensdauer für jeden Eigentümer verkürzt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3, und vom 27. April 1978 III R 6/77, BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523) und damit zu rechnen ist, dass das Gebäude vorzeitig abgebrochen oder dem Verfall preisgegeben wird (BFH-Urteil vom 3. Juli 1981 III R 108/78, BFHE 133, 443, BStBl II 1981, 646).
  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

    Die Ermäßigung wegen wirtschaftlicher Überalterung führt somit zu einer Korrektur der nach der gewöhnlichen Lebensdauer berechnenden Minderung wegen Alters in dem Fall, daß der wirtschaftliche Wertverzehr größer ist als die technische Abnutzung (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3).
  • BFH, 10.04.1991 - II B 66/89

    Aussetzung der Vollziehung bei begehrter Einheitswert-Fortschreibung;

    Wenngleich das Sachwertverfahren sich an dem gemeinen Wert als Bewertungsmaßstab orientiert, ist dieser jedoch nicht nach der Wertermittlungsmethode, die für § 9 BewG maßgebend ist - Wertermittlung in Ableitung aus tatsächlichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Veräußerungspreisen - zu ermitteln, sondern nach den besonderen Vorschriften der §§ 83 bis 90 BewG, die in ihren Grundzügen auf die Bewertung mit dem typisierenden gemeinen Wert ausgerichtet sind (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3).
  • BFH, 16.11.1979 - III R 76/77

    Abschlag wegen unorganischen Aufbaus nur, wenn sich bei jeder denkbaren Nutzung

    Aus der Bewertung von Fabrikgrundstücken mit dem gemeinen Wert folgt, daß das Grundstück der Klägerin losgelöst von dem konkreten Betrieb aus der Sicht seiner allgemeinen Tauglichkeit für Fabrikationszwecke zu bewerten ist (BFH-Entscheidung vom 11. März 1977 III R 11/75, BFHE 123, 360, BStBl II 1978, 3, für die Beurteilung der wirtschaftlichen Überalterung von Fabrikationsgebäuden).
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