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   BFH, 25.05.1979 - III R 41/78   

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https://dejure.org/1979,632
BFH, 25.05.1979 - III R 41/78 (https://dejure.org/1979,632)
BFH, Entscheidung vom 25.05.1979 - III R 41/78 (https://dejure.org/1979,632)
BFH, Entscheidung vom 25. Mai 1979 - III R 41/78 (https://dejure.org/1979,632)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wochenendhaus als Einfamilienhaus - Bebauungsplan - Artfeststellung als Einfamilienhaus - Ständige Bewohnung eines Wochenendhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 75 Abs. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ganzjährig bewohnbare Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 259
  • DB 1979, 1875
  • BStBl II 1979, 543
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.11.1978 - III R 81/76

    Zum Begriff der Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Auszug aus BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
    Wochenendhäuser sind als Einfamilienhäuser zu bewerten, wenn sie eine Wohnung enthalten (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255) und während des ganzen Jahres bewohnbar sind.

    b) Unter einer Wohnung ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76, BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255) die Zusammenfassung einer Mehrheit von Räumen zu verstehen, die in ihrer Gesamtheit so beschaffen sein müssen, daß sie die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen.

    Zwar können nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) III R 81/76 auch baurechtliche Vorschriften Ausdruck der Verkehrsauffassung im Sinne der bewertungsrechtlichen Beurteilung sein.

    Ebenso wie die baurechtlichen Vorschriften können die Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in der Regel nur soweit als Ausdruck der Verkehrsauffassung (vgl. BFH-Urteil III R 81/76) berücksichtigt werden, als sie die bauliche Gestaltung von Räumen regeln.

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
    e) Die Rechtsprechung des BVerwG, nach der Wochenendhäuser nicht als Wohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gelten (vgl. z. B. Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), kann auf den Streitfall nicht übertragen werden.

    Daher ist ein Wochenendhaus, das lediglich dem vorübergehenden Erholungsaufenthalt der Familien dienen soll, nicht förderungswürdig (BVerwG-Urteil VIII C 65.65).

  • BVerwG, 27.03.1974 - VIII C 21.73

    Bauaufsichtliche Nutzungsbeschränkungen als Grenzen wohnungsbaurechtlicher

    Auszug aus BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
    e) Die Rechtsprechung des BVerwG, nach der Wochenendhäuser nicht als Wohnung im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes gelten (vgl. z. B. Urteile vom 14. November 1968 VIII C 65.65, BVerwGE 31, 50, und vom 27. März 1974 VIII C 21.73, BVerwGE 45, 120), kann auf den Streitfall nicht übertragen werden.
  • BFH, 18.07.1978 - VIII R 94/77

    Ferienwohnung - Wochenendhaus - Dauernutzung - Steuerbegünstigung

    Auszug aus BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
    f) Auch die Urteile des VIII. Senats des BFH zu § 9 II. WoBauG, § 54 des Einkommensteuergesetzes-EStG- (Urteil vom 25. April 1972 VIII R 59/69, BFHE 106, 53, BStBl II 1972, 670) und zu § 7 b EStG (Urteil vom 18. Juli 1978 VIII R 94/77, BFHE 125, 454, BStBl II 1978, 593) können zur Auslegung des Wohnungsbegriffs nach dem Bewertungsgesetz nicht herangezogen werden.
  • BFH, 25.04.1972 - VIII R 59/69

    Eigentümer eines Ferienhauses - Ausgewiesenes Wochenendhausgebiet - Wohnraum -

    Auszug aus BFH, 25.05.1979 - III R 41/78
    f) Auch die Urteile des VIII. Senats des BFH zu § 9 II. WoBauG, § 54 des Einkommensteuergesetzes-EStG- (Urteil vom 25. April 1972 VIII R 59/69, BFHE 106, 53, BStBl II 1972, 670) und zu § 7 b EStG (Urteil vom 18. Juli 1978 VIII R 94/77, BFHE 125, 454, BStBl II 1978, 593) können zur Auslegung des Wohnungsbegriffs nach dem Bewertungsgesetz nicht herangezogen werden.
  • FG Münster, 26.07.2018 - 3 K 233/18

    Bewertung der Ferienhäuser einer Ferienhausanlage als Wohnungen hinsichtlich

    Es werde auf das Urteil des BFH vom 25.05.1979 (III R 41/78, BStBl II 1979, 543) Bezug genommen.

    Deshalb ist z.B. unerheblich, ob das betreffende bebaute Grundstück zu einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet gehört (vgl. BFH-Urteile vom 24.04.1991 II R 2/89, BStBl II 1991, 683; vom 25.05.1979 III R 41/78, BStBl II 1979, 543, vom 27.09.1985 III R 68/84, BStBl II 1985, 706).

    Jedoch setzt auch der Wohnungsbegriff im bewertungsrechtlichen Sinne voraus, dass die betreffenden Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind, selbst wenn sie --wie z.B. die Räume eines Wochenendhauses-- rechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt bestimmt sind (vgl. BFH-Urteil vom 24.04.1991 II R 2/89, BStBl II 1991, 683 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 25.05.1979 III R 41/78, BStBl II 1979, 543).

    Dieser Auffassung entspricht Abschnitt 15 Abs. 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr), in dem für die Beurteilung eines Wochenendhauses als Einfamilienhaus ebenfalls eine rechtliche Dauernutzung nicht verlangt wird." Vgl. BFH-Urteil vom 25.05.1979 III R 41/79, BStBl II 1979, 543.

  • BFH, 24.04.1991 - II R 2/89

    Eine Wohnung muß in der Regel baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen

    Deshalb ist z. B. unerheblich, ob das betreffende bebaute Grundstück zu einem durch Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet gehört oder die zweite Wohnung des Hauses eine Einliegerwohnung i. S. des § 11 des II. Wohnungsbaugesetzes (II. WoBauG) ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Mai 1979 III R 41/78, BFHE 128, 259, BStBl II 1979, 543, und vom 27. September 1985 III R 68/84, BFHE 144, 458, BStBl II 1985, 706).

    Darauf hat der früher für die Bewertung zuständig gewesene III. Senat in seinem vorgenannten Urteil in BFHE 128, 259, unter 1. b) letzter Absatz der Gründe hingewiesen.

    Dementsprechend hat der III. Senat in seinem vorgenannten Urteil BFHE 128, 259, unter Hinweis auf das Urteil vom 24. November 1978 III R 81/76 (BFHE 126, 565, BStBl II 1979, 255) erwähnt, daß auch baurechtliche Vorschriften den bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriff beeinflussen können.

  • BFH, 15.10.1987 - IV R 91/85

    Betriebsaufgabe eines Forstbetriebes im Falle der Umgestaltung wesentlicher

    Infolge der Investitionen der Pächter und der Dauer der abgeschlossenen Pachtverträge (Laufdauer bis zum Jahre 2.009) war klar, daß die eingezäunten und mit Wochenendhäusern bebauten Teilflächen auf Dauer zu betriebsfremden Zwecken genutzt werden würden (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1979 III R 41/78, BFHE 128, 259, BStBl II 1979, 543).
  • BFH, 29.10.1980 - II R 5/79

    Steuerbefreiung nach dem GrEStEigWoG trotz Belegenheit des Grundstücks in einem

    Im Hinblick auf die erforderliche mindestens einjährige Nutzungsdauer zu überwiegenden Wohnzwecken ist dabei grunderwerbsteuerrechtlich dieselbe Forderung aufzustellen, die auch bewertungsrechtlich erhoben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1979 III R 41/78, BFHE 128, 259, BStBl II 1979, 543), nämlich daß die Räume zur Führung eines selbständigen Haushalts zu jeder Jahreszeit, insbesondere auch während des Winters, geeignet sein müssen.

    b) Ebensowenig wie bewertungsrechtlich die Belegenheit des Grundstücks in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet der Artfeststellung als Einfamilienhaus entgegensteht (vgl. BFHE 128, 259 und 263, BStBl II 1979, 543), steht dieser Umstand der Annahme entgegen, daß ein derartig gelegenes Grundstück mit aufstehendem Gebäude als Einfamilienhaus i. S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG anzusprechen ist.

  • OLG Hamm, 28.01.1980 - 15 W 206/79

    Geschäftswert für die Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Im Hinblick auf die erforderliche mindestens einjährige Nutzungsdauer zü überwiegenden Wohnzwecken ist dabei grunderwerbsteuerlich dieselbe Forderung aufzustellen, die auch bewertungsrechtlich erhoben wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 1979, BFHE 128, 259 , BStBl 11 1979, 543), nämlich daß die Räume zur Führung eines selbständigen Haushalts zu jeder Jahreszeit, insbesondere auch während des Winters, geeignet sein müssen.

    b) Ebensowenig wie bewertungsrechtlich die Belegenheit des Grundstücks in einem im Bebauungsplan ausgewiesenen Wochenendhausgebiet der Artfeststellung als Einfamilienhaus entgegensteht (vgl. BFHE 128, 259 und 263, BStBI II 1979, 543), steht dieser Umstand der Annahme entgegen, daß ein derart belegenes Grundstück mit aufstehendem Gebäude als Einfamilienhaus i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrEStEigWoG anzusprechen ist.

  • BFH, 25.05.1979 - III R 101/77

    Zur Mindestgröße einer Wohnung i. S. des Bewertungsrechts

    Nach der Entscheidung des Senatsvom 25. Mai 1979 III R 41/78 (BStBl II 1979, 543), sind daher auch Wochenendhäuser als Einfamilienhäuser zu bewerten, wenn sie eine Wohnung enthalten und während des ganzen Jahres bewohnbar sind.

    Wie der Senat in dem Urteil III R 41/78 ausgeführt hat, hängt die Frage, ob eine Wohnung im Sinne des Bewertungsrechts vorliegt, allein davon ab, ob die Räume nach der Verkehrsauffassung in tatsächlicher Hinsicht zur Führung eines Haushalts geeignet sind.

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 101.83

    Wohnungsrecht - Andere Wohnung - Steuerbegünstigung - Mindestausstattung

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 25. Mai 1979 - III R 41/78 - (BFHE 128, 259 ) auf die "unterschiedliche Zielsetzung" der Vorschriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und des Bewertungsgesetzes hingewiesen: Während nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz nur solche Wohnungen steuerlich begünstigt werden sollen, die sowohl nach objektiven Merkmalen zur Führung eines selbständigen Haushalts geeignet als auch dazu bestimmt sind, dem dauernden Aufenthalt einer Familie zu dienen, setzt der Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts gerade nicht die tatsächliche Eignung der Räume zur Dauernutzung voraus.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 84.83

    Zweitwohnung - Steuerbegünstigung - Fremdnutzung

    Der Hinweis des Klägers auf das zur Einfamilienhausverordnung ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1977 - VIII R 194/73 - (BStBl. 1977 II, 723 ), wonach durch eine vorübergehende entgeltliche Überlassung, der Wohnung an dritte Personen die Eigennutzung nur vorübergehend eingeschränkt, aber nicht aufgegeben werde, verfängt demgegenüber nicht, weil es für die Förderungsfähigkeit einer Wohnung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Zweckbestimmung zur Dauernutzung ankommt (vgl. auch BFH, Urteil vom 25. Mai 1979 - III R 41/78 - BFHE 128, 259 ).
  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 111/81

    AfA - Einkommensteuer

    Die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Mai 1979 III R 41/78 (BFHE 128, 259, BStBl II 1979, 543) und III R 101/77 (BFHE 128, 263, BStBl II 1979, 542) zum Bewertungsrecht berührten und berühren nicht die Auslegung des § 7 b EStG in den vor dem 1. Januar 1977 und nach dem 31. Dezember 1976 geltenden Fassungen.
  • BVerwG, 11.10.1985 - 8 C 85.83
    Der Hinweis des Klägers auf das zur Einfamilienhausverordnung ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juli 1977 - VIII R 194/73 - (BStBl. 1977 II, 723 ), wonach durch eine vorübergehende entgeltliche Überlassung der Wohnung an dritte Personen die Eigennutzung nur vorübergehend eingeschränkt, aber nicht aufgegeben werde, verfängt demgegenüber nicht, weil es für die Förderungsfähigkeit einer Wohnung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz auf die Zweckbestimmung zur Dauernutzung ankommt (vgl. auch BFH, Urteil vom 25. Mai 1979 - III R 41/78 - BFHE 128, 259 ).
  • FG München, 30.03.1979 - IV 38/79

    GrESt-Befreiung auch für Erwerb von Wochenendhäusern und Zweitwohnungen?

  • BVerwG, 25.05.1984 - 8 B 140.83

    Dauernutzung als Voraussetzung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz für die

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