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   BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74   

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https://dejure.org/1978,251
BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74 (https://dejure.org/1978,251)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1978 - IV R 187/74 (https://dejure.org/1978,251)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1978 - IV R 187/74 (https://dejure.org/1978,251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall behaupteter Ausgleichsansprüche - Kommanditgesellschaft - Gewinnfeststellungsverfahren - Fehlerhafter Gewinnfeststellungsbescheid - Erklärungswert - Nichtigkeit eines Bescheids - Adressierung eines Bescheids - Erloschene Personengesellschaft - Rechtsbehelfsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO (a.F.) § 215, § 91; EStG § 15 Nr. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 114
  • DB 1979, 58
  • BStBl II 1979, 89
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.06.1972 - IV R 129/66

    Allgemeine Buchführungspflichten - Handelsrechtliche Grundsätze - Vollkaufmann -

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    Die KG bleibt trotz ihrer Auflösung Handelsgesellschaft und damit z. B. auch buchführungs- und bilanzierungspflichtig (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Juni 1972 IV R 129/66, BFHE 106, 305, BStBl II 1972, 784; ferner z. B. Klasmeyer/Kübler, Der Betriebs-Berater S. 369 (370] - BB 1978, 369 [370] -).

    Entsprechendes muß für Personengesellschaften des Handelsrechts gelten (z. B. BFH-Urteil IV R 129/66).

  • BFH, 27.09.1973 - IV R 212/70

    Vorläufige Veranlagung - Betriebsprüfung - Bescheide nach Betriebsprüfung -

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den gemeinsam erwirtschafteten laufenden Einkünften aus dem Gewerbebetrieb der Personengesellschaft in die einheitliche Gewinnfeststellung Sondervergütungen z. B. für die Überlassung von Wirtschaftsgütern i. S. von § 15 Nr. 2 EStG, Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter und insbesondere auch Veräußerungsgewinne i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG einzubeziehen sind, die einzelne Gesellschafter z. B. beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gesellschaft erzielen (z. B. BFH-Beschluß vom 28. März 1974 IV B 58/73, BFHE 112, 171, BStBl II 1974, 459; BFH-Urteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 29. August 1973 I R 26/71, BFHE 110, 315, BStBl II 1974, 62; siehe auch Tipke/Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 215 AO Rdnr. 6 am Ende).

    bb) daß das FA die im Zusammenhang mit der Abwicklung der KG von den Kommanditisten erlittenen Verluste und den vom Kläger angeblich erzielten Gewinn addierte und im Gewinnfeststellungsbescheid demgemäß einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von insgesamt null DM feststellte (vgl. insoweit auch das BFH-Urteil IV R 212/70).

  • BFH, 12.08.1976 - IV R 105/75

    Einheitlicher Gewinnfeststellungsbescheid - Anschriftenfeld - Nicht mehr

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 12. August 1976 IV R 105/75 (BFHE 120, 129, BStBl II 1977, 221) mit eingehender Begründung entschieden hat, richtet sich ein Bescheid, mit dem für die Gesellschafter einer Personengesellschaft der Gewinn einheitlich und gesondert festgestellt wird, seinem Inhalt nach - gleichgültig, ob im Zeitpunkt seines Erlasses die Personengesellschaft noch besteht oder bereits erloschen ist - stets gegen die Gesellschafter (Mitunternehmer), weil er für die Gesellschafter die Besteuerungsgrundlagen für deren Einkommensteuerveranlagung feststellt.
  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    Da im Revisionsverfahren sowohl eine Klageänderung (§§ 123, 67 FGO) als auch eine Klageerweiterung nicht mehr zulässig sind (BFH-Urteil vom 4. April 1974 IV R 7/71, BFHE 112, 331, BStBl II 1974, 522), kann der Senat nicht entscheiden, ob die Voraussetzungen einer derjenigen Vorschriften erfüllt sind, die es zulassen, einen bestandskräftigen Bescheid zugunsten des Steuerpflichtigen zu ändern.
  • BFH, 07.11.1963 - IV 210/62 S

    Steuerbegünstigung bzgl. aus einer Konkursmasse erzielten Veräußerungsgewinnen

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    Es ist gesicherte Rechtserkenntnis, daß die Eröffnung des Konkursverfahrens einkommensteuerrechtlich die Rechtsstellung eines Einzelkaufmanns nicht ändert, insbesondere keine Trennung des Vermögens des Gemeinschuldners und der Konkursmasse bewirkt, und daß deshalb die während des Konkursverfahrens z. B. durch die Tätigkeit des Konkursverwalters erzielten Einkünfte einkommensteuerrechtlich dem Gemeinschuldner und nicht etwa dem Konkursverwalter zuzurechnen sind (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BFHE 78, 172, BStBl III 1964, 70).
  • BFH, 29.08.1973 - I R 26/71

    Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters grundsätzlich

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den gemeinsam erwirtschafteten laufenden Einkünften aus dem Gewerbebetrieb der Personengesellschaft in die einheitliche Gewinnfeststellung Sondervergütungen z. B. für die Überlassung von Wirtschaftsgütern i. S. von § 15 Nr. 2 EStG, Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter und insbesondere auch Veräußerungsgewinne i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG einzubeziehen sind, die einzelne Gesellschafter z. B. beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gesellschaft erzielen (z. B. BFH-Beschluß vom 28. März 1974 IV B 58/73, BFHE 112, 171, BStBl II 1974, 459; BFH-Urteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 29. August 1973 I R 26/71, BFHE 110, 315, BStBl II 1974, 62; siehe auch Tipke/Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 215 AO Rdnr. 6 am Ende).
  • BFH, 28.03.1974 - IV B 58/73

    Einheitliche Gewinnfeststellung - Veranlagungsverfahren der Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den gemeinsam erwirtschafteten laufenden Einkünften aus dem Gewerbebetrieb der Personengesellschaft in die einheitliche Gewinnfeststellung Sondervergütungen z. B. für die Überlassung von Wirtschaftsgütern i. S. von § 15 Nr. 2 EStG, Sonderbetriebsausgaben einzelner Gesellschafter und insbesondere auch Veräußerungsgewinne i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG einzubeziehen sind, die einzelne Gesellschafter z. B. beim Ausscheiden aus der Gesellschaft oder im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gesellschaft erzielen (z. B. BFH-Beschluß vom 28. März 1974 IV B 58/73, BFHE 112, 171, BStBl II 1974, 459; BFH-Urteile vom 27. September 1973 IV R 212/70, BFHE 110, 453, BStBl II 1974, 121; vom 29. August 1973 I R 26/71, BFHE 110, 315, BStBl II 1974, 62; siehe auch Tipke/Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 215 AO Rdnr. 6 am Ende).
  • BFH, 15.07.1960 - VI 228/57 U

    Anspruch auf Gewährung von Nachsicht bei einem bereits einmal eingelegten und

    Auszug aus BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74
    Es bedarf solcher Vorschriften aber auch nicht (und demgemäß scheidet auch eine sinngemäße Anwendung der Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Wiederaufnahmeverfahren aus - BFH-Urteil vom 15. Juli 1960 VI 228/57 U, BFHE 71, 381, BStBl III 1960, 392 -), weil die AO im einzelnen in besonderen Vorschriften regelt, unter welchen Voraussetzungen ein bestandskräftiger Steuerverwaltungsakt zuungunsten oder zugunsten des Steuerpflichtigen geändert werden kann.
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auch wenn die Erben das Unternehmen alsbald nach dem Erbfall abwickeln und einstellen oder es auf einen anderen übertragen, haben sie zunächst doch die Eigenschaft von Mitunternehmern erlangt und diese Eigenschaft wie bei der Abwicklung einer Personengesellschaft auch während des Zeitraums der Erbauseinandersetzung behalten (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1978 IV R 187/74, BFHE 126, 114, BStBl II 1979, 89, betreffend Abwicklung einer Personengesellschaft).
  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84

    Gewerbebetrieb - Absprachen - Schlußbilanz

    Im Rahmen der einheitlichen Gewinnfeststellung ist ferner darüber zu entscheiden, ob einem der Gesellschafter ein Verlust aus dem Wertloswerden seiner Ausgleichsforderung gegen einen anderen Gesellschafter entstanden ist (BFH-Urteil vom 27. April 1978 IV R 187/74, BFHE 126, 114, BStBl II 1979, 89).
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 36/02

    Ausgleichsanspruch eines Kommanditisten

    Das gilt auch dann, wenn sie jede werbende Tätigkeit eingestellt hat (Senatsurteile vom 27. April 1978 IV R 187/74, BFHE 126, 114, BStBl II 1979, 89, und vom 11. Februar 1988 IV R 19/87, BFHE 153, 26, BStBl II 1988, 825).
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