Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.06.1983

Rechtsprechung
   BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80   

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https://dejure.org/1983,306
BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80 (https://dejure.org/1983,306)
BFH, Entscheidung vom 10.06.1983 - VI R 176/80 (https://dejure.org/1983,306)
BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - VI R 176/80 (https://dejure.org/1983,306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 456
  • BStBl II 1983, 642
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.07.1974 - VI R 116/72

    Anwendung des § 34 Abs. 3 EStG auf kapitalisierte Versorgungsbezüge

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80
    Die steuerliche Belastung soll möglichst nicht höher sein, als wenn dem Steuerpflichtigen die Geldleistung verteilt auf mehrere Jahre zugeflossen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 23. Juli 1974 VI R 116/72, BFHE 113, 40, BStBl II 1974, 680, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 30.07.1971 - VI R 258/68

    Anwendung der Vergünstigung - Nichtselbständige Arbeit - Zusammengeballte

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80
    Vielmehr sind als Entlohnung im vorgenannten Sinne auch freiwillige Leistungen zu verstehen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. Juli 1971 VI R 258/68, BFHE 103, 339, BStBl II 1971, 802).
  • BFH, 18.10.1974 - VI R 249/71

    Wirtschaftsgut - Überlassung eines Wirtschaftsguts - Verkehrswert - Geldwerter

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 176/80
    Für die Veranlassung eines Vorteils durch das Dienstverhältnis reicht es aus, wenn sich aufgrund der objektiven Betrachtung der gesamten Umstände ergibt, daß ein Grundstücksgeschäft mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis abgeschlossen worden ist (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1974 VI R 249/71, BFHE 114, 56, BStBl II 1975, 182).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.06.1983 - VI R 15/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1361
BFH, 10.06.1983 - VI R 15/80 (https://dejure.org/1983,1361)
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BFH, Entscheidung vom 10. Juni 1983 - VI R 15/80 (https://dejure.org/1983,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erbbaurecht - Unangemessen niedriger Erbbauzins - Erbbaurechtsbestellung eines Arbeitgebers

Papierfundstellen

  • BFHE 138, 453
  • BStBl II 1983, 642
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

    Auszug aus BFH, 10.06.1983 - VI R 15/80
    Dem steht nicht entgegen, daß in der Rechtsprechung das Erbbaurechtsverhältnis als fortwährender Leistungsaustausch im Sinne einer Vermietung oder Verpachtung beurteilt wird (vgl. z.B. das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20. Januar 1983 IV R 158/80 , BFHE 138, 53 ).
  • BFH, 19.08.2004 - VI R 33/97

    Unentgeltliches Wohnrecht an einer Luxuswohnung

    Im Hinblick darauf, dass ein Erbbauberechtigter das Erbbaurecht u.a. durch Veräußerung realisieren kann, ist ein Zufluss des sich hieraus ergebenden Vorteils beim Arbeitnehmer bereits im Jahre der Bestellung des Erbbaurechts in Höhe des kapitalisierten Wertes zu bejahen (BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 15/80, BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642).
  • BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84

    Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an

    Der Sachverhalt des Streitfalls ist insoweit anders gelagert als im Urteil des Senats vom 10. Juni 1983 VI R 15/80 (Leitsatz veröffentlicht in BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642).

    Wie der BFH in den Entscheidungsgründen seines Urteils VI R 15/80 hervorgehoben hat, fließt dem Erbbauberechtigten bei einer unentgeltlichen Erbbaurechtsbestellung im Zeitpunkt der Bestellung des Erbbaurechts dessen voller Wert zu.

  • BFH, 26.05.1993 - VI R 118/92

    Fortlaufender Zufluß des Nutzungswertes der Wohnung bei unentgeltlicher

    Soweit der BFH bei Einräumung eines Erbbaurechts durch den Arbeitgeber den Zufluß bereits mit der Einräumung des Rechts als bewirkt ansehe (vgl. Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 15/80, BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642), werde auf die Kritik an dieser Entscheidung hingewiesen (vgl. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, § 11 EStG Anm. 1000 "Erbbaurecht").

    Er hat den Unterschied zu einer (teil)unentgeltlichen Erbbaurechtsbestellung, bei der er in dem Urteil in BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642 einen Zufluß des Vorteils beim Arbeitnehmer bereits im Jahre der Bestellung des Erbbaurechts in Höhe des kapitalisierten Wertes angenommen hat, darin gesehen, daß der Erbbauberechtigte grundsätzlich das Erbbaurecht durch Beleihung oder Veräußerung realisieren könne.

  • BFH, 12.11.1987 - V B 52/86

    Leistungsaustausch bei Baulastübernahme; Bemessungsgrundlage bei tauschähnlichen

    Er hat seine Leistung durch die Abgabe der für die Baulastübernahme notwendigen öffentlich-rechtlichen Willenserklärung gegenüber der Baubehörde erfüllt (vgl. Urteil in BFHE 138, 443, BStBl II 1983, 572, unter 1b, aa; vgl. BFH-Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 15/80, BFHE 138, 453, BStBl II 1983, 642, zur Bestellung eines Erbbaurechts gegen unangemessen niedrigen Erbbauzins).
  • BFH, 26.07.1985 - VI R 200/81

    Differenzbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Einheitswert als geldwerter

    Er ist ferner im Urteil vom 10. Juni 1983 VI R 15/80 (nur Leitsatz veröffentlicht in BFHE 138, 43, BStBl II 1983, 642) für den Fall einer Bestellung eines Erbbaurechts zu einem unangemessen niedrigen Erbbauzins davon ausgegangen, daß die Vorteile aus dem unentgeltlichen Teil der Erbbaurechtsbestellung dem Arbeitnehmer im Jahr der Bestellung des Erbbaurechts zugeflossen sind.
  • FG Hamburg, 04.10.1999 - II 209/97

    Zuschuss zur Sicherstellung der von dem Bundeseisenbahnvermögen den ehemaligen

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  • FG Baden-Württemberg, 08.10.1997 - 2 K 173/95

    Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts als Sachbezug; Duldung eines

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