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   BFH, 12.04.1991 - III R 39/86   

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https://dejure.org/1991,1292
BFH, 12.04.1991 - III R 39/86 (https://dejure.org/1991,1292)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1991 - III R 39/86 (https://dejure.org/1991,1292)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1991 - III R 39/86 (https://dejure.org/1991,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1982 § 4b; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftsgüter - Einlage in Betriebsvermögen - Vergleichsvolumen - Unechte Betriebsaufspaltung - Beginn des gewerblichen Betriebs - Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; InvZulG (1982) § 4b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 125
  • BB 1991, 1409
  • BB 1991, 2507
  • DB 1991, 1966
  • BStBl II 1991, 773
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.08.1990 - VIII R 110/87

    Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
    Dabei ist unter Größe und Grundriß eine Baugestaltung zu verstehen, die auf die besonderen Belange des Betriebsunternehmens zugeschnitten ist (BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, und vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BFH/NV 1991, 93).

    Auch das spricht gegen den Einwand der Klägerin, das von B gemietete Grundstück hätte jederzeit durch ein anderes ersetzt werden können (s. hierzu auch das BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 93, Nr. 3 der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
    Dabei ist unter Größe und Grundriß eine Baugestaltung zu verstehen, die auf die besonderen Belange des Betriebsunternehmens zugeschnitten ist (BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014, und vom 7. August 1990 VIII R 110/87, BFH/NV 1991, 93).
  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
    Die vom FG angewandten Prüfungsmaßstäbe entsprechen der jüngsten Rechtsprechung des BFH zu den Anforderungen, die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung an die Qualifizierung eines Grundstücks als wesentliche Betriebsgrundlage zu stellen sind (vgl. hierzu aus neuester Zeit BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 47/87, BFHE 163, 460, BStBl II 1991, 405).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 116/86

    Vergleichsvolumen - Betriebseröffnung - Wirtschaftsgut - Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
    b) Daran ändert auch nichts der Umstand, daß der erkennende Senat mit Urteil vom 16. Dezember 1988 III R 116/86 (BFHE 156, 312, BStBl II 1989, 380) - in Anlehnung an den einkommensteuerrechtlich maßgebenden Beginn eines Gewerbebetriebs - entschieden hat, auch schon im Vorbereitungsstadium, noch vor der Eröffnung eines Betriebs (hier vor der Vermietung des an der E-Straße gelegenen Grundstücks an die Klägerin) angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter seien in das Vergleichsvolumen einzubeziehen.
  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 253/80

    Grundsätze über die Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen als Gewerbebetrieb -

    Auszug aus BFH, 12.04.1991 - III R 39/86
    Bei Vorliegen der für die Annahme einer "echten" Betriebsaufspaltung erforderlichen personellen und sachlichen Verflechtung führt auch eine sog. unechte Betriebsaufspaltung zur Bejahung einer gewerblichen Tätigkeit des Vermieters/Verpächters (s. hierzu aus jüngerer Zeit das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. November 1985 VIII R 253/80, BFH/NV 1986, 360, mit zahlreichen Nachweisen).
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    a) Zu Recht hat das FG die erforderliche personelle und sachliche Verflechtung zwischen dem Kläger als Alleingesellschafter der GmbH und Alleineigentümer des Grundstücks in R, C bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).

    Die Betriebsaufspaltung begann spätestens mit dem Abschluss des Mietvertrages (vgl. BFH-Urteil in BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).

  • BFH, 15.01.1998 - IV R 8/97

    Gewerbesteuerpflicht eines Besitzunternehmens

    Das zum Investitionszulagengesetz 1982 ergangene BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86 (BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773) steht dieser Betrachtung nicht entgegen.
  • BFH, 16.03.2000 - III R 21/99

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1991 III R 39/86 (BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773) beginnt im Rahmen der unechten Betriebsaufspaltung, wie sie im Streitfall vorliegt, investitionszulagenrechtlich der (gewerbliche) Betrieb des Besitzunternehmens in dem Zeitpunkt, in dem der spätere Besitzunternehmer mit Tätigkeiten beginnt, die eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die von ihm beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet sind.
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 18/90

    Verpachtung eines Ladenlokals durch Alleingesellschafter einer

    Gebäude (-teile) sind regelmäßig wesentliche Betriebsgrundlagen, wenn sie auf die Bedürfnisse des Betriebsunternehmens besonders zugeschnitten sind oder wenn der Betrieb seiner Art nach von der Lage des Gebäudes abhängig ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 245, BStBl II 1989, 1014; vom 10. April 1991 XI R 22/89, BFH/NV 1992, 312; vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773, und vom 5. September 1991 IV R 113/90, BFHE 165, 420, BStBl II 1992, 349).
  • FG Niedersachsen, 28.04.2005 - 16 K 10263/00

    Besteuerung von Einnahmen aus einem Lizenzvertrag; Erfassung des Verkaufs von

    Die Betriebsaufspaltung begann mit Tätigkeiten, die eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet waren (vgl. BFH, Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86, BStBl. II 1991, 773).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

    Denn im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung beginnt der gewerbliche Betrieb des Besitzunternehmens regelmäßig bereits in dem Zeitpunkt, in dem der spätere Besitzunternehmer mit Tätigkeiten beginnt, die - wie hier - eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die von ihm beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet sind (BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).
  • BFH, 07.08.1992 - III R 80/89

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei einer Betriebsaufspaltung

    Das von ihm errichtete und an die Klägerin vermietete Gebäude ist deshalb bei der Ermittlung des Vergleichsvolumens gemäß § 4b Abs. 6 Satz 1 InvZulG 1982 der Klägerin (und nicht ihm) zuzurechnen (s. auch Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).
  • BFH, 26.06.1992 - III R 91/88

    Initiator der Wirtschaftsgutsgestaltung für Qualifikation als Betriebsgrundlage

    Das FG hat zu Unrecht angenommen, A habe nicht in einem Betrieb - oder wenigstens im Hinblick auf die Eröffnung eines solchen (s. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773) - investiert.
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

    Denn im Rahmen einer unechten Betriebsaufspaltung beginnt der gewerbliche Betrieb des Besitzunternehmens regelmäßig bereits in dem Zeitpunkt, in dem der spätere Besitzunternehmer mit Tätigkeiten beginnt, die - wie hier - eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die von ihm beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet sind (BFH-Urteil vom 12. April 1991 III R 39/86, BFHE 165, 125, BStBl II 1991, 773).
  • FG Nürnberg, 11.02.2009 - V 316/06

    Investitionszulagenanspruch für vermietete Maschinen zur Herstellung von

    Im Rahmen der sog. unechten Betriebsaufspaltung beginnt der gewerbliche Betrieb in dem Zeitpunkt, in dem der spätere Besitzunternehmer mit Tätigkeiten beginnt, die eindeutig und objektiv erkennbar auf die Vorbereitung der endgültig beabsichtigten Überlassung von wesentlichen Betriebsgrundlagen an die beherrschte Betriebsgesellschaft gerichtet sind (BFH-Urteil vom 12.04.1991 III R 39/86, BStBl. II 1991, 773).
  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

  • BFH, 19.08.1992 - III R 80/91

    Grundstück als Betriebsgrundlage

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