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   BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89   

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https://dejure.org/1991,1290
BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89 (https://dejure.org/1991,1290)
BFH, Entscheidung vom 20.12.1991 - VI R 32/89 (https://dejure.org/1991,1290)
BFH, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - VI R 32/89 (https://dejure.org/1991,1290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 42; EStG § 40 a

  • Wolters Kluwer

    Übergang vom Lohnsteuerabzug - Grundlage einer Lohnsteuerkarte - Lohnsteuerpauschalierung - Gestaltungsmißbrauch - Wechsel in der Besteuerungsart - Ausnutzung der Freibeträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 42; EStG § 40a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 49
  • BB 1992, 1056
  • BB 1992, 1834
  • DB 1992, 1863
  • BStBl II 1992, 695
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.07.1989 - VI R 157/87

    Das an einen Teilzeitbeschäftigten gezahlte Weihnachtsgeld ist für die Prüfung

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89
    Wenn aber - wie im Streitfall - nicht Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses Anlaß für einen Wechsel der Steuererhebungsart geben, sondern allein die Steuervermeidung durch Ausnutzung von Freibeträgen, die im Rahmen einer Pauschalierung nicht zur Anwendung kommen dürfen (BFH-Urteil vom 21. Juli 1989 VI R 157/87, BFHE 157, 431, BStBl II 1989, 1032), den Ausschlag für den Wechsel gegeben hat, so fehlen nicht nur wirtschaftliche oder sonst beachtliche außersteuerliche Gründe für den Wechsel, vielmehr läuft ein solcher Wechsel der Zielrichtung des § 40 a EStG entgegen.
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89
    Ein solcher Mißbrauch liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem angestrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BFH-Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904).
  • BFH, 27.07.1990 - VI R 20/89

    Betriebliche Versorgungsbezüge sind für die Pauschalierung der Lohnsteuer für den

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89
    So kann z. B. ein Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer, der im Laufe des Kalenderjahres in den Ruhestand tritt, vereinbaren, daß das Arbeitsverhältnis als Pauschalierungsarbeitsverhältnis i. S. des § 40 a EStG weitergeführt wird (s. auch BFH-Urteil vom 27. Juli 1990 VI R 20/89, BFHE 161, 149, BStBl II 1990, 931).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 70/89

    Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei Veräußerung eines Grundstücks

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89
    Dies gilt auch, wenn eine unangemessene Gestaltung für die Verwirklichung des Tatbestandes einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird (BFH-Urteil vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866).
  • FG Baden-Württemberg, 13.04.1989 - II K 55/87

    Abgabenordnung; Gestaltungsmißbrauch beim Lohnsteuerabzug

    Auszug aus BFH, 20.12.1991 - VI R 32/89
    Während Giloy (StVj 1991, 44, 56) und Hartz/Meeßen/Wolf (ABC-Führer Lohnsteuer, Stichwort "Pauschalierung der Lohnsteuer" C III, S. 897 f., Lieferung 27 zur 4. Auflage, Juni 1990) einen solchen Übergang für zulässig halten, da § 40 a EStG keine Mißbrauchsklausel enthält und der Arbeitgeber ohne Zustimmung des FA von den Möglichkeiten der Lohnsteuerpauschalierung Gebrauch machen kann, sehen z. B. das FG Baden-Württemberg (Urteil vom 13. April 1989 II K 55/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1989, 540, mit weiteren Nachweisen auf gleichlautende Urteile anderer FG) und andere Autoren einen solchen Wechsel in der Besteuerungsart als rechtsmißbräuchlich an (Trzaskalik in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, Kommentar, § 40 a A 4, B 6; Altehoefer in Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 40 a Rz. 4; Thomas in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, § 40 a EStG Rn. 12).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Hingegen ist für § 42 AO 1977 grundsätzlich kein Raum, wenn der Steuerpflichtige einen vom Steuergesetz vorgezeichneten Weg wählt (BFH-Urteile vom 6. Juni 1991 V R 70/89, BFHE 165, 1, BStBl II 1991, 866; vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700; vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89, BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695; vom 19. Mai 1993 I R 124/91, BFHE 172, 37, BStBl II 1993, 889, 890).
  • BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99

    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

    Das Finanzgericht (FG) entschied unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89 (BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695), ein Wechsel zwischen Pauschalbesteuerung und normalem Lohnsteuerabzug laufe der Zielrichtung des § 40a EStG zuwider --sofern nicht das Arbeitsverhältnis dazu Veranlassung gebe--, weil er zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand des Arbeitgebers führe.

    Er kann von der Pauschalierung zur Lohn-Regelbesteuerung übergehen, sofern kein Gestaltungsmissbrauch vorliegt (BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695) und die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).

    c) Ein Wechsel der Besteuerungsart ist als Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 AO 1977 anzusehen, wenn er während eines Kalenderjahres mit dem alleinigen Ziel erfolgt, die jeweiligen Vorteile der Besteuerungsarten zu kombinieren und durch Ausnutzung der mit den Lohneinkünften zusammenhängenden Freibeträge für einen Teil des Lohnes einer Besteuerung zu entgehen (BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695).

    d) Eine darüber hinausgehende Einschränkung der Änderungsmöglichkeiten lässt sich --entgegen der Auffassung von FA und FG-- nicht allein mit der Zielrichtung des § 40a EStG begründen, dem Arbeitgeber durch ein vereinfachtes Verfahren die Lohnsteuererhebung zu erleichtern (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695).

  • FG Hessen, 05.11.1998 - 11 K 969/98

    Pauschalversteuerung; Lohnsteuer; Nachforderung; Einkommensteuerveranlagung;

    In einem Bericht über die Lohnsteuer-Außenprüfung vom 17.9.1997 vertrat das Finanzamt die Ansicht, es seien von dem Kläger Steuerbeträge nachzufordern, da nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.12.1991 VI R 32/89 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 695) ein Arbeitgeber für ein Kalenderjahr an die zu Beginn des Jahres gewählte Art. der Lohnsteuererhebung gebunden sei, sofern nicht Besonderheiten des Arbeitsverhältnisses einen Wechsel in der Art. der Lohnsteuererhebung rechtfertigten.

    Zu Recht hat das Finanzamt einen Nachforderungsbescheid erlassen und sich insbesondere auf den letzten Absatz der BFH?Entscheidung vom 20.12.1991 VI R 32/89 (a.a.O.) berufen.

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei

    Sie ist kompliziert und gekünstelt (zum Begriff der Unangemessenheit vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17. Oktober 1991 - IV R 132/85, BStBl II 1991, 607, 610; BFH-Urteil vom 18. Januar 1972 - VIII R 125/69, BStBl II 1972, 344, 345) und wäre von verständigen Parteien in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung nicht gewählt worden (zu dem Begriff der Unangemessenheit insoweit BFH-Urteile vom 16. Januar 1992 V R 1/91, BStBl II 1992, 541, 542, vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89, BStBl II 1992, 695, 696; und vom 25. Januar 1994 IX R 97, 98/90, BStBl II 1994, 738, 740 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 16.09.1998 - VI B 155/98

    Lohnzufluß bei betrieblicher Altersversorgung

    Es kann offenbleiben, ob das FA entsprechend divergierende Rechtssätze im FG-Urteil und im zitierten BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89 (BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695) ordnungsgemäß gegenübergestellt hat.
  • BFH, 12.03.1993 - VI R 20/92

    Zur Steuerfreiheit eines Zinszuschusses des Arbeitgebers nach § 3 Nr. 68 EStG

    Zu Unrecht beruft sich das BMF in diesem Zusammenhang auf das Senatsurteil vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89 (BFHE 167, 49, BStBl II 1992, 695).
  • BFH, 10.11.1993 - I R 68/93

    Verfahrensrecht; Beiladung einer GmbH (§ 60 FGO )

    Die Prüfung eines Gestaltungsmißbrauchs erfolgt anhand der objektiven Tatbestandsmerkmale des § 42 AO 1977 (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89, BFHE 167, 49 [BFH 20.12.1991 - VI R 32/89], BStBl II 1992, 695; BFH in BFHE 170, 197 [BFH 03.02.1993 - I B 90/92], BStBl II 1993, 426).
  • FG Münster, 29.10.1997 - 2 K 6033/96

    Wahl der Lohnssteuerklasse III des vermögenslosen Ehegatten bei gleichzeitiger

    BFH-Urteil vom 20. Dezember 1991 VI R 32/89, BFHE 167, 49, BStBl. II 1992, 695, m.w.N.
  • FG Düsseldorf, 22.04.1997 - 17 K 321/89

    Darlehenszinsen als Betriebsausgaben; Darlehensschulden als notwendiges passives

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  • FG Rheinland-Pfalz, 24.01.1996 - 1 K 1961/95

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses; Werbungskosten

    Das Finanzamt gelangte daraufhin zu der Auffassung, daß die wechselseitigen Arbeitsverträge in entsprechender Anwendung des BFH-Urteils vom 20. Dezember 1991 (VI R 32/89; BStBl II 1992, 635) wegen Mißbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht anerkannt werden könnten und änderte dementsprechend - gestützt auf § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - mit Bescheid vom 28. März 1995 die Einkommensteuerveranlagung der Klägerin für 1992 (Bl. 30 ESt-Akte Teil 1992).
  • FG Brandenburg, 16.07.1998 - 4 K 1917/97

    Beurteilung des Übergangs vom Lohnsteuerabzug auf Grundlage einer Lohnsteuerkarte

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