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   BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93   

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https://dejure.org/1995,1791
BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93 (https://dejure.org/1995,1791)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1995 - IX R 70/93 (https://dejure.org/1995,1791)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - IX R 70/93 (https://dejure.org/1995,1791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 176, 424
  • BB 1995, 1274
  • BB 1995, 865
  • DB 1995, 905
  • BStBl II 1995, 460
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93

    Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93
    Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und in den Beschlüssen vom 14. September 1994 IX B 97/93 (BFHE 175, 541) und IX B 142/93 (BFHE 175, 421) entschieden hat, kann bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, daß der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

  • BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93

    Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93
    Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und in den Beschlüssen vom 14. September 1994 IX B 97/93 (BFHE 175, 541) und IX B 142/93 (BFHE 175, 421) entschieden hat, kann bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, daß der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

  • BFH, 14.09.1994 - IX B 142/93

    Steuerbegünstigte Kapitalanlagen; Rückkaufsangebote und Verkaufsgarantien bei

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93
    Wird im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie abgegeben, muß das FA im Zweifel darlegen und beweisen, daß der Anleger das Angebot bzw. die Garantie bei Abschluß der Verträge gekannt hat (Anschluß an die Entscheidungen vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; IX B 97/93, BFHE 175, 541, und IX B 142/93, BFHE 175, 421).

    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93 (BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116) und in den Beschlüssen vom 14. September 1994 IX B 97/93 (BFHE 175, 541) und IX B 142/93 (BFHE 175, 421) entschieden hat, kann bei der Beteiligung an einem Bauherrenmodell ein Rückkaufangebot oder eine Verkaufsgarantie ein Anzeichen dafür sein, daß der Anleger sich noch nicht endgültig entschlossen hat, mit dem erworbenen bebauten Grundstück langfristig einen Überschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen.

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten

    Auszug aus BFH, 24.01.1995 - IX R 70/93
    Das FG wird bei seiner Schlußentscheidung die Grundsätze zur Abziehbarkeit vorab entstandener Werbungskosten bei Bauherrengemeinschaften, die der erkennende Senat im Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84 (BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299) entwickelt hat, zu beachten haben.
  • BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist aber Voraussetzung für die Indizwirkung einer Verkaufsgarantie, daß der Steuerpflichtige sie beim Abschluß der Verträge kannte (BFH-Beschluß vom 14. September 1994 IX B 142/93, BFHE 175, 421, BStBl II 1995, 778, und BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

    Es genügt, wenn das FA nachweist (zur objektiven Beweislast des FA in diesem Fall BFH-Urteil in BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460), daß die Garantie dem Steuerpflichtigen zu diesem Zeitpunkt vom Garantiegeber mit allen wesentlichen Einzelheiten verbindlich zugesichert worden ist.

  • FG Düsseldorf, 17.04.1996 - 5 K 84/90

    Erfassung der positiven und negativen Einkünfte bei der Ermittlung des

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  • FG Berlin, 16.08.1995 - II 429/92

    Rückkaufangebot der Initiatorengruppe spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Im übrigen habe der BFH mit Urteil vom 24. Januar 1995 (BFHE 176, 424 = Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 460) auch entschieden, daß das Finanzamt dafür darlegungs- und beweispflichtig sei, daß der Anleger die Rückkaufgarantie auch gekannt habe.

    Die zur Zeit der Klageerhebung noch ungewisse Rechtslage ist nunmehr im Grundsatz durch das BFH-Urteil vom 14. September 1994 (BFHE 175, 416 = BStBl II 1995, 116), die am selben Tage ergangenen Beschlüsse des BFH (BFHE 175, 421, 541) und das BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 (BFHE 176 424 = BStBl II 1995, 460) geklärt.

    Nach dem Urteil vom 24. Januar 1995 (a. a. O.) und dem Beschluß in BFH 175, 421 setzt diese Beurteilung aber weiter voraus, daß der Anleger die Garantie bei Abschluß der Verträge kannte; die Kenntnis des Vertriebsvermittlers genügt nicht.

  • BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99

    Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie

    Daraus folgt auch, dass der Steuerpflichtige die Garantie bei Abschluss der Verträge gekannt haben muss (BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

    Die Feststellungslast liegt insoweit beim FA (BFH-Urteil in BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

  • BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98

    Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie

    Aus den Urteilsgründen ist auch nicht ersichtlich, ob der Antragsteller beim Abschluß des Vertrages vom 24. März 1983 die Weitervermittlungsgarantie kannte (zu diesem Erfordernis vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1995 IX R 70/93, BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

    Für den Nachweis, daß der Steuerpflichtige das Angebot bei Abschluß der Verträge kannte, liegt die Feststellungslast beim FA (BFH-Urteil in BFHE 176, 424, BStBl II 1995, 460).

  • FG Düsseldorf, 16.12.1999 - 13 K 556/95

    Einkunftserzielung als Absicht, auf Dauer gesehen ein positives Ergebnis

    Der Senat ist nicht gehindert, die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BStBl II 1990, 299 auf den Streitfall anzuwenden (vgl. auch BFH-Urteil vom 24.01.1995 IX R 70/93, BStBl II 1995, 160 am Ende).
  • FG Berlin, 25.08.1995 - II 482/92

    Rückkaufangebot spricht gegen Einkünfteerzielungsabsicht

    Der Kläger hat sich in den Streitjahren noch nicht endgültig entschlossen, langfristig einen Gesamtüberschuß der Mieteinnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteile vom 14. September 1994, IX R 71/93, und 24. Januar 1995, IX R 70/93, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1995, 116 und 460).
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