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   BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97   

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BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97 (https://dejure.org/1998,1845)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1998 - VI B 222/97 (https://dejure.org/1998,1845)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - VI B 222/97 (https://dejure.org/1998,1845)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, § 63 Abs. 1 Satz 2; FGO § 69 Abs. 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kindbedingte Steuervergünstigung bei Unterhaltsbeitrag des Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer

    Familienleistungsausgleich - Unterhalt eines behinderten Kindes - Eingliederungshilfe - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld bei Unterbringung im Pflegeheim

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 266
  • BB 1998, 2624
  • BB 1999, 143
  • DB 1998, 2573
  • BStBl II 1999, 136
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 14.06.1996 - III R 13/94

    Für die Beurteilung, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Das FG begründete seine ablehnende Entscheidung --abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 113-- unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 1996 III R 13/94 (BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173) damit, der notwendige Lebensunterhalt des Sohnes sei durch die Eingliederungshilfe sichergestellt.

    Er weist darauf hin, daß das BFH-Urteil in BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173 zwar noch zu § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 EStG 1990/1992 ergangen sei, der im Streitfall maßgebende § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1996 jedoch den gleichen Wortlaut habe und nach § 63 Abs. 1 Satz 2 EStG auf das Kindergeld entsprechend anzuwenden sei.

    Das FG und der Antragsgegner weisen zutreffend darauf hin, daß der BFH in dem erwähnten Urteil in BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173 und in einem weiteren Urteil vom 12. November 1996 III R 53/95 (BFH/NV 1997, 343) zu § 32 Abs. 4 Nr. 7 EStG 1990/1992 entschieden hat, bei der Frage, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb den Eltern kindbedingte Steuervergünstigungen zustehen, seien Unterhaltsbeiträge eines Sozialhilfeträgers als eigene Bezüge des Kindes anzusetzen, soweit --wie im Streitfall-- der Sozialhilfeträger von einer Rückforderung seiner Leistungen bei dem Unterhaltspflichtigen absieht.

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1997 - 5 V 21/97

    Anspruch auf Kindergeld für ein schwerbehindertes Kind im Falle der Leistung

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg (EFG 1998, 113).

    Das FG begründete seine ablehnende Entscheidung --abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 113-- unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Juni 1996 III R 13/94 (BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173) damit, der notwendige Lebensunterhalt des Sohnes sei durch die Eingliederungshilfe sichergestellt.

  • BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Die Frage, ob trotz Eingliederungshilfe Kindergeld zu gewähren ist, wurde zwischenzeitlich von einigen Finanzgerichten abweichend von der Rechtsprechung des BFH entschieden (z.B. FG Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 1998 5 K 1827/97 KG, EFG 1998, 887, Revision anhängig unter dem Az. VI R 48/98; FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1998 9 K 59/97, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Az. VI R 40/98).
  • BFH, 15.10.1999 - VI R 183/97

    Volljährige behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Auch zu der Frage, ob § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf behinderte Kinder anzuwenden ist und ob dann Erwerbsunfähigkeitsrenten oder andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als eigene Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind, wenn der Sozialhilfeträger sie auf sich übergeleitet hat, sind mehrere Revisionsverfahren anhängig (Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111, Az. des BFH VI R 183/97; FG Bremen, Urteil vom 26. März 1998 498010 K 1, Az. des BFH VI R 52/98 betreffend Unfallrente).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Auch zu der Frage, ob § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf behinderte Kinder anzuwenden ist und ob dann Erwerbsunfähigkeitsrenten oder andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als eigene Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind, wenn der Sozialhilfeträger sie auf sich übergeleitet hat, sind mehrere Revisionsverfahren anhängig (Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111, Az. des BFH VI R 183/97; FG Bremen, Urteil vom 26. März 1998 498010 K 1, Az. des BFH VI R 52/98 betreffend Unfallrente).
  • BFH, 13.03.1998 - VI R 181/97

    Kindergeld bei erwerbsunfähigen Kindern

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Der jetzt für den Familienleistungsausgleich zuständige VI. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 13. März 1998 VI R 181/97 (BFHE 185, 440) das Bundesministerium der Finanzen aufgefordert, u.a. zu der Frage Stellung zu nehmen, ob ein in einer Pflegeeinrichtung untergebrachtes erwerbsunfähiges Kind unberücksichtigt bleibt, wenn der Sozialleistungsträger den gesamten Lebensunterhalt des Kindes bestreitet.
  • BFH, 12.11.1996 - III R 53/95

    Kinderfreibetrag für volljähriges behindertes Kind

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Das FG und der Antragsgegner weisen zutreffend darauf hin, daß der BFH in dem erwähnten Urteil in BFHE 181, 128, BStBl II 1997, 173 und in einem weiteren Urteil vom 12. November 1996 III R 53/95 (BFH/NV 1997, 343) zu § 32 Abs. 4 Nr. 7 EStG 1990/1992 entschieden hat, bei der Frage, ob ein behindertes Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten und deshalb den Eltern kindbedingte Steuervergünstigungen zustehen, seien Unterhaltsbeiträge eines Sozialhilfeträgers als eigene Bezüge des Kindes anzusetzen, soweit --wie im Streitfall-- der Sozialhilfeträger von einer Rückforderung seiner Leistungen bei dem Unterhaltspflichtigen absieht.
  • BFH, 20.02.1998 - VI B 205/97

    Geltendmachung von Kindergeld durch einen Ausländer - Vom Auswärtigen Amt

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Zur Begründung im einzelnen wird auf den Beschluß des Senats vom 20. Februar 1998 VI B 205/97 (BFH/NV 1998, 963) verwiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 59/97

    Kindergeld für behindertes Kind; Eigene Bezüge des Kindes durch Zahlung von

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Die Frage, ob trotz Eingliederungshilfe Kindergeld zu gewähren ist, wurde zwischenzeitlich von einigen Finanzgerichten abweichend von der Rechtsprechung des BFH entschieden (z.B. FG Brandenburg, Urteil vom 12. Februar 1998 5 K 1827/97 KG, EFG 1998, 887, Revision anhängig unter dem Az. VI R 48/98; FG Baden-Württemberg vom 30. Januar 1998 9 K 59/97, nicht veröffentlicht, Revision anhängig unter dem Az. VI R 40/98).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.1997 - 1 K 164/96

    Einkommensgrenze für Kindergeld bei behinderten Kindern

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - VI B 222/97
    Auch zu der Frage, ob § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG auf behinderte Kinder anzuwenden ist und ob dann Erwerbsunfähigkeitsrenten oder andere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung als eigene Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sind, wenn der Sozialhilfeträger sie auf sich übergeleitet hat, sind mehrere Revisionsverfahren anhängig (Revision gegen das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 27. August 1997 1 K 164/96, EFG 1998, 111, Az. des BFH VI R 183/97; FG Bremen, Urteil vom 26. März 1998 498010 K 1, Az. des BFH VI R 52/98 betreffend Unfallrente).
  • FG Brandenburg, 12.02.1998 - 5 K 1827/97

    Fahrtkosten der Eltern für die Behandlung ihres behinderten Kindes - steuerliche

  • BFH, 30.05.2001 - VI R 48/98
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