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   BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04   

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https://dejure.org/2005,3238
BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04 (https://dejure.org/2005,3238)
BFH, Entscheidung vom 11.01.2005 - IX R 27/04 (https://dejure.org/2005,3238)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 2005 - IX R 27/04 (https://dejure.org/2005,3238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 23 Abs. 3 Satz 5; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 23 Abs. 3 S. 5, 7
    Berücksichtigung der Freigrenze bei Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften durch einen Verlustrücktrag

  • datenbank.nwb.de

    Freigrenze bei Minderung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften durch einen Verlustrücktrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Private Veräußerungsgeschäfte: Berücksichtigung der Freigrenze nur vor Verlustrücktrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Spekulationsgeschäfte - Freigrenze bei Verlustrücktrag nicht anwendbar!

  • IWW (Kurzinformation)

    Freigrenze bei Verlustrcktrag nicht anwendbar!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerfreiheit von Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften bei Erzielung eines Gesamtgewinnes im Kalenderjahr von weniger als 1.000 DM; Möglichkeit des Ausgleichs von Verlusten mit von aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielten Gewinnen im gleichen Kalenderjahr; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bundesfinanzhof auf Seite der Finanzverwaltung - 512 Euro-Freigrenze für Spekulationsgewinne bei Verlustrücktrag nicht anwendbar!

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 3
    Freigrenze; Spekulationsgewinn; Verlustrücktrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 565
  • BB 2005, 705
  • DB 2005, 643
  • BStBl II 2005, 433
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04
    Dem steht jedoch entgegen, dass im Rahmen der Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften schon seit langen Jahren (zumindest) der Ausgleich von Gewinnen und Verlusten innerhalb des Kalenderjahres zulässig ist (vgl. zur Entwicklung der Besteuerung im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Juni 2004 IX R 35/01, BFHE 206, 273, BStBl II 2005, 26, unter II. 2. c aa (1)) und bei der Prüfung der Freigrenze berücksichtigt wird (so zur entsprechenden Regelung in § 42 Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925 --EStG 1925--, RGBl 1, 189, z.B. Becker, Handkommentar der Reichssteuergesetze, II, 3. Teil, Bem. 11 zu § 42 EStG 1925; zur Regelung in § 23 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 --EStG 1934--, RGBl 1, 1005, z.B. Blümich, Das Einkommensteuergesetz, Anm. 8 zu § 23 EStG 1934; zu § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG n.F., z.B. Jansen in HHR, § 23 EStG Anm. 316).
  • FG München, 14.05.2004 - 8 K 1811/02

    Vornahme desVerlustrücktrags vor oder nach Berücksichtigung der Freigrenze bei

    Auszug aus BFH, 11.01.2005 - IX R 27/04
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1529 veröffentlicht.
  • FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2011 - 2 K 1832/08

    Abzug eines Spekulationsverlustes aus dem Vorjahr entsprechend § 10d EStG vom

    In diesem Zusammenhang verwiesen die Kläger auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) jeweils vom 11.1.2005 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 und IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433.

    Wie bei dem "normalen" Verlustabzug nach § 10 d EStG werden daher Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (einen Verlustabzug vom Gesamtbetrag der Einkünfte ebenfalls bejahend: Wernsmann in Kirchhof/Söhn, EStG, § 23 EStG Rn. F 9; Herzig/Lutterbach, DStR 1999, 521 sowie Glenk in Blümich, EStG, § 23 EStG Rn. 228; Schultze/Janssen, FR 2002, 568; Wernsmann/Dechant, FR 2004, 1272; BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 27/04, BStBl. II 2005, 433 u. BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 13/03 IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254 jeweils im Zusammenhang mit der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6).

  • FG München, 13.08.2008 - 1 K 2045/06

    Verlustverrechnung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG: Berücksichtigung eines

    Allerdings geht er dabei implizit von einer Verrechnung unmittelbar nach Ermittlung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften des Vortragsjahres aus (BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 27/04, BStBl II 2005, 433; Parallelentscheidung vom gleichen Tag: IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254).

    Soweit sich die Klägerin auf den vermeintlichen Rechtssatz beruft, dass bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften im Vortragsjahr unterhalb der Freigrenze kein Verlust im Wege des Vortrags verbraucht würde, so ist dies eine notwendige Folge des Prinzips der Freigrenze (bei der vom Gesetzgeber gewählten Verrechnungssystematik; vgl. zum Rücktrag: BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 27/04, BStBl II 2005, 433) und als notwendiger Ausfluss dieser Vereinfachung hinzunehmen.

  • FG Köln, 11.06.2010 - 15 K 914/08

    Ausbildungskosten eines Verkehrsflugzeugführers nicht abziehbar

    Insoweit verwies der Beklagte auf die Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12.06.2002 (XI R 26/01, BStBl II 2002, 681) und vom 06.07.2005 (IX R 27/04, BFH/NV 2006, 16).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 13/03

    Freigrenze bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Der Senat hat in seinem zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Urteil vom heutigen Tage IX R 27/04 --auf dessen Gründe er zur Vermeidung von Wiederholungen verweist-- entschieden, dass die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG a.F. (nur) vor der Durchführung eines Verlustrücktrages i.S. von § 23 Abs. 3 Satz 7 EStG a.F. zu berücksichtigen ist.
  • FG Köln, 24.03.2015 - 12 K 1964/12

    Verlustabzug bei privaten Veräußerungsgeschäften auf Einkunftsebene

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass die Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 6 EStG, wie vom Kläger angeführt, vor der Durchführung eines Verlustrücktrages i.S.d. § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG zu berücksichtigen ist und ein Verlustverbrauch insoweit nicht erfolgt (vgl. BFH-Urteile vom 11.01.2005, IX R 27/04, BStBl II 2005, 433 und IX R 13/03, BFH/NV 2005, 1254).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.06.2011 - 7 K 7303/08

    Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag gem. § 24a EStG

    Davon geht offenbar auch der Bundesfinanzhof -BFH- aus, da er in seinem Urteil vom 11.1.2005 IX R 27/04 (Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFHE- 208, 565, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2005, 433) intensiv die Auswirkungen des Verlustrücktrags auf die Anwendung der Freigrenze des § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG 1999 erörtert, was außer Betracht bleiben müsste, wenn es sich - wie die Kläger vortragen - bei einem Verlustabzug für Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften um einen Posten bei der Einkommensermittlung handeln würde.
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