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   BFH, 29.09.2016 - III R 42/13   

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https://dejure.org/2016,55642
BFH, 29.09.2016 - III R 42/13 (https://dejure.org/2016,55642)
BFH, Entscheidung vom 29.09.2016 - III R 42/13 (https://dejure.org/2016,55642)
BFH, Entscheidung vom 29. September 2016 - III R 42/13 (https://dejure.org/2016,55642)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, EStG § 16, UmwStG § 20, AktG § 68 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4
    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • Bundesfinanzhof

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 EStG 1997, § 16 EStG 1997, § 20 UmwStG 1995, § 68 Abs 2 AktG
    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • IWW

    § 20 des Umw... andlungssteuergesetzes (UmwStG), § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 3 Abs. 1 des Börsengesetzes, § 68 Abs. 2 des Aktiengesetzes, § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 20 UmwStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • Betriebs-Berater

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • rewis.io

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler - Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 16; UmwStG 1995 § 20
    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 16 ; UmwStG 1995 § 20
    Zeitpunkt der Einlage einem selbstständigen Kursmakler übertragener Anteile an einer Aktiengesellschaft in das Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Börsenmakler - und seine Aktien vom Börsenbetreiber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entnahme - Entnahmewillen und Entnahmehandlung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vom Einzelunternehmen zur GmbH - und die aus dem Betriebsvermögen entnommenen Aktien

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aktien eines Börsenbetreibers bei einem Börsenmakler

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen

  • steuern-recht-wirtschaft.de (Kurzinformation)

    Betriebsvermögen oder Privatvermögen?

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 2, EStG § 15 Abs 1 Nr 1, BörsG
    Notwendiges Betriebsvermögen, Börse, Entnahme, Buchführung

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 256, 20
  • BB 2017, 1264
  • DB 2017, 588
  • BStBl II 2017, 339
  • NZG 2017, 640
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.08.1989 - X R 20/86

    1. Anschaffung eines Wirtschaftsgutes als betrieblicher Vorgang - 2.

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Sie seien nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1989 IV R 106/87 (BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641) und vom 9. August 1989 X R 20/86 (BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128) im Betriebsvermögen verblieben, da sie nicht nur für private Zwecke hätten genutzt werden können.

    Dieser Zusammenhang wird nicht nur durch die Widmung des angeschafften Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken begründet; er wird auch unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung des Wirtschaftsguts dadurch hergestellt, dass die Anschaffung als solche ein betrieblicher Vorgang ist (BFH-Urteile in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128, und in BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546).

    b) Die Aktien waren auch nicht dauerhaft dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen, weil der Kläger sie --wie das FA unter Bezug auf die BFH-Urteile in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641 und in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128 meint (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622)-- anstelle seiner Courtage erhalten hat und sie daher zu den betrieblichen Einnahmen gehörten.

    Denn ihre spätere Entnahme wurde dadurch nicht ausgeschlossen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. November 1987 I R 7/84, BFHE 152, 84, BStBl II 1988, 424; in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).

    Der Steuerpflichtige muss darüber hinaus auch die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus der Entnahme ziehen und einen Entnahmegewinn erklären (BFH-Urteil in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128); es genügt nicht, künftig statt betrieblicher Einkünfte Überschusseinkünfte zu erklären (z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).

    Es wird insbesondere zu prüfen sein, ob nach außen erkennbar die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus einer Entnahme (Gewinnrealisierung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) innerhalb oder außerhalb des Buchführungswerks gezogen wurden (BFH-Urteil in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128).

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Es hat seine Würdigung der Entnahmefähigkeit der Aktien im Wesentlichen darauf gestützt, dass die Aktien nicht dazu dienten, die geschäftliche Beziehung des Einzelunternehmens des Klägers zur Beteiligungsgesellschaft, der AG, zu fördern oder zu sichern (dazu BFH-Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 19/02, BFHE 204, 213, BStBl II 2004, 280).

    Namensaktien werden aus unterschiedlichen Gründen vinkuliert, z.B. um bei personenbezogenen und insbesondere Familiengesellschaften unerwünschte Aktionäre auszuschließen (Bezzenberger in: Schmidt, K./Lutter, AktG, 3. Aufl. 2015, § 68 Rz 15; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 204, 213, BStBl II 2004, 280, Rz 16, betreffend vinkulierte Aktien einer Zuckerfabrik als notwendiges Betriebsvermögen eines landwirtschaftlichen Betriebs) oder --wie z.B. bei Luftfahrtgesellschaften-- den Nachweis einer bestimmten Zusammensetzung des Kreises der Aktionäre zu erleichtern.

    Die Vinkulierung kann mithin --wie im Falle des BFH-Urteils in BFHE 204, 213, BStBl II 2004, 280-- nach den Umständen des Einzelfalles zusammen mit anderen Gesichtspunkten den betrieblichen Bezug von Aktien unterstreichen.

  • BFH, 01.02.2001 - IV R 57/99

    GmbH-Anteile als Honorar für Steuerberater

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Durch die Aktien habe die ursprüngliche Courtageforderung realisiert werden sollen, sie seien daher im Sinne des BFH-Urteils vom 1. Februar 2001 IV R 57/99 (BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546, betreffend GmbH-Beteiligung als Honorar eines Steuerberaters) zur Verstärkung des Betriebsvermögens geeignet gewesen.

    Dieser Zusammenhang wird nicht nur durch die Widmung des angeschafften Wirtschaftsguts zu betrieblichen Zwecken begründet; er wird auch unabhängig von der tatsächlichen oder beabsichtigten Nutzung des Wirtschaftsguts dadurch hergestellt, dass die Anschaffung als solche ein betrieblicher Vorgang ist (BFH-Urteile in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128, und in BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546).

    Die Anteile waren und blieben grundsätzlich auch Teil des notwendigen Betriebsvermögens, da sie nicht nur für private Zwecke genutzt werden konnten (BFH-Urteil in BFHE 195, 150, BStBl II 2001, 546).

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Für den Fall, dass die Aktien am 31. März 1997 nicht entnommen wurden, wird zu beachten sein, dass § 20 UmwStG 1995 die Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraussetzt (z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, Rz 15; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 2012 IV R 29/09, BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387, Rz 21).

    Im Streitfall kommt es damit entscheidend auf die funktionale Wesentlichkeit der Aktien für den Betrieb zum Ende des Jahres 2000 an; die Höhe der in den Aktien enthaltenen stillen Reserven ist nicht entscheidend (BFH-Urteil in BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471; Herlinghaus in: Rödder/ Herlinghaus/van Lishaut, UmwStG, 2. Aufl. 2013, § 20 UmwStG, Rz 26).

  • BFH, 20.04.1989 - IV R 106/87

    Betriebseinnahme - Gewerbebetrieb - Zuwendung einer Reise - Geschäftspartner

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Sie seien nach den Grundsätzen der Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. April 1989 IV R 106/87 (BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641) und vom 9. August 1989 X R 20/86 (BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128) im Betriebsvermögen verblieben, da sie nicht nur für private Zwecke hätten genutzt werden können.

    b) Die Aktien waren auch nicht dauerhaft dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen, weil der Kläger sie --wie das FA unter Bezug auf die BFH-Urteile in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641 und in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128 meint (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 39/01, BFH/NV 2004, 622)-- anstelle seiner Courtage erhalten hat und sie daher zu den betrieblichen Einnahmen gehörten.

  • FG Hessen, 29.07.2013 - 11 K 696/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögen hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29. Juli 2013  11 K 696/08 aufgehoben.

    Nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren entsprach das FG mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2013, 1822 veröffentlichten Urteil der Klage.

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 22/77

    Beteiligung eines Landwirtes an einer Genossenschaft, die landwirtschaftliche

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Die Aktien vermittelten somit keine zusätzlichen Rechte, was als Kriterium für die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen sprechen würde (z.B. BFH-Urteil vom 20. März 1980 IV R 22/77, BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439, betreffend Erwerb von mit Lieferrechten verbundenen Aktien einer Zuckerfabrik-AG durch einen Rüben anbauenden Landwirt).

    cc) Das FG-Urteil steht, soweit es die Gleichbehandlung der Aktionäre und der Nichtaktionäre unter den Kursmaklern durch die AG und die Wertpapierbörse und das Fehlen geschäftlicher Vorteile aus der Stellung als Aktionär als gegen die Zugehörigkeit der Aktien zum notwendigen Betriebsvermögen sprechende Kriterien wertet, auch im Einklang mit den BFH-Urteilen in BFHE 130, 312, BStBl II 1980, 439 (Rz 16) und vom 23. September 2009 IV R 14/07 (BFHE 226, 332, BStBl II 2010, 227, Rz 18 f.), wonach Genossenschaftsanteile nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, wenn die Genossenschaft Mitglieder und Nichtmitglieder gleichbehandelt und aus der Mitgliedschaft keine Vorteile für den Betrieb erwachsen.

  • BFH, 05.05.2011 - IV R 48/08

    Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb - Gewinnerzielungsabsicht - Abgrenzung zur

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Der Steuerpflichtige muss darüber hinaus auch die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus der Entnahme ziehen und einen Entnahmegewinn erklären (BFH-Urteil in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128); es genügt nicht, künftig statt betrieblicher Einkünfte Überschusseinkünfte zu erklären (z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
  • BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09

    Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Für den Fall, dass die Aktien am 31. März 1997 nicht entnommen wurden, wird zu beachten sein, dass § 20 UmwStG 1995 die Einbringung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraussetzt (z.B. BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471, Rz 15; vgl. aber auch BFH-Urteil vom 19. Dezember 2012 IV R 29/09, BFHE 240, 83, BStBl II 2013, 387, Rz 21).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 32/01

    Land- und Forstwirtschaft: Entnahme eines Mietwohngrundstücks aus dem

    Auszug aus BFH, 29.09.2016 - III R 42/13
    Der Steuerpflichtige muss darüber hinaus auch die naheliegenden steuerlichen Folgerungen aus der Entnahme ziehen und einen Entnahmegewinn erklären (BFH-Urteil in BFHE 158, 316, BStBl II 1990, 128); es genügt nicht, künftig statt betrieblicher Einkünfte Überschusseinkünfte zu erklären (z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; vom 5. Mai 2011 IV R 48/08, BFHE 234, 11, BStBl II 2011, 792).
  • BFH, 15.10.2003 - XI R 39/01

    GmbH-Beteiligung als notwendiges BV

  • BFH, 11.11.1987 - I R 7/84

    1. Ein zur Rettung einer betrieblichen Forderung ersteigertes Grundstück ist

  • BFH, 23.09.2009 - IV R 14/07

    Genossenschaftsanteile als gewillkürtes Betriebsvermögen eines

  • BFH, 04.02.1998 - XI R 45/97

    Genossenschaftsanteile als Betriebsvermögen

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03

    Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF

  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Dies ist beispielsweise für die 0, 14 %-Beteiligung eines Börsenmaklers an der Börsenbetreiber-AG entschieden worden, wenn die Beteiligung dem Einzelunternehmer keine besonderen Vorteile verschafft und er die Aktien nicht zwangsweise halten muss (BFH-Urteil vom 29. September 2016 III R 42/13, BFHE 256, 20, BStBl II 2017, 339, Rz 19 ff.).
  • FG Hessen, 29.07.2013 - 11 K 696/08

    Kein notwendiges Betriebsvermögen hinsichtlich vinkulierter Namensaktien eines

    BFH-Az.: III R 42/13.
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