Rechtsprechung
   BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,609
BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88 (https://dejure.org/1989,609)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1989 - VI R 66/88 (https://dejure.org/1989,609)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1989 - VI R 66/88 (https://dejure.org/1989,609)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,609) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 1353 ff.

Papierfundstellen

  • BFHE 159, 150
  • NJW 1990, 1319
  • FamRZ 1990, 621 (Ls.)
  • BB 1990, 484
  • BB 1990, 684
  • DB 1990, 610
  • BStBl II 1990, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Nach dem Urteil des Senats vom 22. September 1988 VI R 53/85 (BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) setzt eine doppelte Haushaltsführung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG u.a. einen "Familienhausstand" voraus.

    Aufgrund dieser Erwägungen hat der Senat im vorgenannten Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 und im Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86 (BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) entschieden, daß ein Familienhausstand im vorbezeichneten Sinne eine eheliche oder eine sonstige enge familiäre Verbindung des Steuerpflichtigen mit der in seinem Haushalt lebenden Person voraussetzt.

    An diesem Grundsatz hat der Senat in dem Urteil in BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293 festgehalten.

  • BFH, 25.03.1988 - VI R 32/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Führen von zwei

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Es muß mithin aus beruflichem Anlaß zu einer Aufsplitterung einer bisher einheitlichen Haushaltsführung auf zwei getrennte Haushalte kommen, nämlich auf einen Haushalt in der bisherigen Wohnung und einen "Hausstand" in der Wohnung bzw. Unterkunft am Beschäftigungsort (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582, und die dort erwähnte Rechtsprechung).

    Nach dem Urteil des Senats in 152, 533, BStBl II 1988, 582 ist in einem solchen Fall ein "Familienhaushalt" i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG gegeben, weil insoweit eine "sonstige familiäre Bindung" im Sinne der vorstehenden Rechtsprechung besteht.

  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Senat hat in dem Urteil vom 4. Oktober 1989 VI R 44/88 (BFHE 158, 527) an dieser Rechtsprechung festgehalten und darüber hinaus die berufliche Begründung einer doppelten Haushaltsführung auch dann bejaht, wenn die Ehegatten schon vor der Eheschließung zusammengelebt und die spätere Familienwohnung an einem der beiden Beschäftigungsorte gemeinsam bewohnt haben.

    Entsprechend anwendbar sind daher im Streitfall die Grundsätze des Urteils des Senats in BFHE 158, 527, wonach - wie dargelegt - die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung ab dem Zeitpunkt der Heirat von Eheleuten zu bejahen sind, wenn Ehegatten schon vor der Eheschließung zusammengelebt und die spätere Familienwohnung an einem der beiden Beschäftigungsorte gemeinsam bewohnt haben.

  • BFH, 22.09.1988 - VI R 184/85

    Voraussetzungen für die Begründung einer doppelten Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Senat hat von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn die Gründung eines doppelten Haushalts deshalb beruflich veranlaßt war, weil beide Ehegatten vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, und vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1989, 220).
  • BFH, 03.12.1974 - VI R 159/74

    Lehrgangskosten eines Finanzanwärters; Verpflegungsmehraufwendungen bei

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allerdings nichtverheiratete Arbeitnehmer u.a. bezüglich der Kosten für Heimfahrten und der Unterkunftskosten steuerrechtlich verheirateten Arbeitnehmern, die einen doppelten Haushalt führen, gleichgestellt, wenn sie bei einem vorübergehenden auswärtigen Aufenthalt ihre Wohnung und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen am bisherigen Wohnort beibehalten, nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit voraussichtlich wieder an diesen Ort zurückkehren und ihnen deshalb die Aufgabe ihrer Wohnung nicht zuzumuten ist (vgl. z.B. Urteile vom 3. Dezember 1974 VI R 159/74, BFHE 114, 428, BStBl II 1975, 356; vom 10. November 1978 VI R 13-14/76, BFHE 126, 420, BStBl II 1979, 157, und vom 20. Dezember 1982 VI R 123/81, BFHE 137, 474, BStBl II 1983, 269).
  • BFH, 09.11.1971 - VI R 285/70

    Doppelte Haushaltsführung bei Wohnsitz des Ehegatten in Ostblockstaaten

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Denn für die Frage des Unterhaltens eines eigenen Hausstandes ist entsprechend dem BFH-Urteil vom 9. November 1971 VI R 285/70 (BFHE 103, 498, BStBl II 1972, 148) nur darauf abzustellen, ob der Steuerpflichtige eine eigene Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht und in der hauswirtschaftliches Leben herrscht, an dem er sich sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligt.
  • BFH, 02.12.1981 - VI R 167/79

    Umbauaufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung sind nur dann Werbungskosten,

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Senat hat von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn die Gründung eines doppelten Haushalts deshalb beruflich veranlaßt war, weil beide Ehegatten vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, und vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1989, 220).
  • BFH, 13.07.1976 - VI R 172/74

    Mehraufwendungen - Doppelte Haushaltsführung - Werbungskosten - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Senat hat von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn die Gründung eines doppelten Haushalts deshalb beruflich veranlaßt war, weil beide Ehegatten vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, und vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1989, 220).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    In der Rechtsprechung des BVerfG ist ohnehin anerkannt, daß nicht nur die Gemeinschaft der Mutter zu ihrem nichtehelichen Kind, sondern nach Wegfall des § 1589 Abs. 2 BGB auch die des nichtehelichen Kindes zu seinem Vater jeweils als "Familie" i.S. des Art. 6 Abs. 1 GG zu werten ist (Beschluß vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75, BVerfGE 45, 105, 123).
  • BFH, 02.10.1987 - VI R 149/84

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung beim Ehemann bei Verlegung

    Auszug aus BFH, 24.11.1989 - VI R 66/88
    Der Senat hat von diesem Grundsatz jedoch eine Ausnahme gemacht, wenn die Gründung eines doppelten Haushalts deshalb beruflich veranlaßt war, weil beide Ehegatten vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, an ihren Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung gemacht haben (vgl. Urteile des Senats vom 13. Juli 1976 VI R 172/74, BFHE 119, 281, BStBl II 1976, 654; vom 2. Dezember 1981 VI R 167/79, BFHE 135, 37, BStBl II 1982, 297; vom 2. Oktober 1987 VI R 149/84, BFHE 151, 78, BStBl II 1987, 852, und vom 22. September 1988 VI R 184/85, BFH/NV 1989, 220).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 147/86

    Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer

  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

  • BFH, 20.12.1982 - VI R 123/81

    Auch ledige Arbeitnehmer können bei einer Auswärtstätigkeit die Kosten für eine

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    In neueren Entscheidungen wurden als zulässige Zurechnungspersonen in rechtsgültiger Ehe (BFH-Urteil vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293) verbundene Steuerpflichtige oder Partner mit einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), nicht aber Partner mit dem Kind eines Dritten (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561) angesehen.
  • BFH, 15.03.2007 - VI R 31/05

    Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    "Familie" in diesem Sinn ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BFH-Urteile vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312; vom 19. Mai 1999 XI R 120/96, BFHE 189, 357, BStBl II 1999, 764; in BFH/NV 2001, 1384; Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, 8. Aufl., Art. 6 Rz 4).

    In diesem Fall wird eine Wohnung nicht durch Eheschließung zu einer Familienwohnung, sondern durch die Aufnahme des gemeinsamen Kindes in die gemeinsame Wohnung (BFH-Urteil in BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312).

  • BFH, 20.12.1991 - VI R 42/89

    Zur Höhe der Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei

    Da eine solche nicht schon gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, an dem er seiner Beschäftigung nachgeht und auch wohnt, mit einem Partner eine eheähnliche Wirtschaftsgemeinschaft führt (BFH-Urteile vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582; vom 22. September 1988 VI R 53/85, BFHE 155, 77, BStBl II 1989, 293; vom 21. Oktober 1988 VI R 147/86, BFHE 155, 518, BStBl II 1989, 561, und vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312), erübrigt es sich, Erwägungen darüber anzustellen, ob unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten die Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhalten neu zu überdenken sei.
  • FG Niedersachsen, 17.09.2004 - 11 K 579/00

    Abzugsfähigkeit von Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung;

    Ist aber das Verhältnis des nichtehelichen Kindes zu seiner Mutter und zu seinem Vater jeweils als "Familie" im Sinne des Art. 6 Abs. 1 GG anzusehen, so ist auch das Verhältnis dieser drei Personen insgesamt beim ständigen Zusammenleben eine "Familie" im Sinne dieser Vorschrift (BFH Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88, BStBl II 1990, 312; vgl. auch BFH Urteil vom 18. Mai 1990 VI R 63/86, BFH/NV 1991, 149 und FG Rheinland-Pfalz Urteil vom 14. Oktober 1991 5 K 1666/91, EFG 1992, 325).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2008 - 11 K 1160/07

    Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Einkünften

    "Familie" in diesem Sinn ist die Lebensgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern (BFH-Urteile vom 24. November 1989 VI R 66/88, BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312; vom 19. Mai 1999 XI R 120/96, BFHE 189, 357, BStBl II 1999, 764; in BFH/NV 2001, 1384).
  • FG Niedersachsen, 25.01.2000 - 7 K (III) 430/96

    Grundstücksübertragung zwischen Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft;

    Auch ist dieser Rechtsgedanke entsprechend der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung in die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung, damit in Teile des Steuerrechts, vorgedrungen; so hat der Bundesfinanzhof (BStBl. II 1999, 764) die eheähnliche Lebensgemeinschaft mit Kindern den Ehen mit Kindern bei einer einkommensteuerlichen Rechtsfrage gleichgestellt (ähnlich auch BFH BStBl. II 1990, 312, 315).
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    a) Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. November 1989 (- VI R 66/88 - NJW 1990, 1319) war in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, in der ein Partner am gemeinsamen Wohnort und der andere Partner auswärts beschäftigt war, im Hinblick auf den in Art. 6 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Familie ein Familienhaushalt und damit eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung erst ab dem Zeitpunkt zu bejahen, in dem ein gemeinsames Kind geboren und in die gemeinschaftliche Wohnung aufgenommen war.
  • BFH, 18.05.1990 - VI R 63/86

    Verpflegungsmehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung als Werbungskosten

    Eine Ausnahme von diesen Grundsätzen läßt der Senat entsprechend seinem Urteil vom 24. November 1989 VI R 66/88 (BFHE 159, 150, BStBl II 1990, 312) erst ab dem Zeitpunkt gelten, in dem einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein gemeinsames Kind geboren wird, das in die gemeinschaftliche Wohnung aufgenommen wird.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.05.1998 - 1 Sa 126/97

    Anspruch auf volle Verpflegungspauschale; Auslegung der Begriffe "doppelte

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht