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Rechtsprechung
   BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77   

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https://dejure.org/1979,327
BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
BFH, Entscheidung vom 29.05.1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
BFH, Entscheidung vom 29. Mai 1979 - VI R 21/77 (https://dejure.org/1979,327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - Feststellungsinteresse - Umstellungs des Klagantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41, § 100 Abs. 1 Satz 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 148
  • DB 1979, 2464
  • BStBl II 1979, 650
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71

    Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater;

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Das Rechtsschutzbedürfnis wäre für sie nicht entfallen, weil im Lohnsteuerverfahren ergangene Gerichtsurteile eine natürliche Autorität besäßen und es nicht vertretbar sei, den Kläger auf ein neues Verfahren zu verweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223).

    Ob nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein Interesse an der Eintragung eines Freibetrages bestehe, sei zweifelhaft; denn im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene Entscheidungen seien für das Veranlagungsverfahren nicht verbindlich (BFH-Urteil VI R 115/71).

    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).

  • BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76

    Rechtsschutzinteresse - Verpflichtungsklage - Eintragung eines Freibetrages -

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.

    Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).

  • FG Schleswig-Holstein, 20.11.1973 - III 118/73
    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Sollte dieser sich auf die anfangs erhobene Untätigkeitsklage stützen, folge dies aus der Unzulässigkeit dieser Klage (Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 20. November 1973 III 118/73, Entscheidungen der Finanzgerichte 1974 S. 156 - EFG 1974, 156 -).

    Die vor dem Ablauf der Sechs-Monats-Frist gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 FGO erhobene Untätigkeitsklage sei entgegen der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen FG III 118/73 nach Ablauf dieser Frist zulässig geworden.

  • BFH, 30.01.1976 - III R 61/74

    Untätigkeitsklage - Zurückweisung eines Einspruchs - Klage gegen Einspruch -

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Sollte Gegenstand des Hilfsantrages die ergangene Einspruchsentscheidung sein, sei das Klagebegehren ebenfalls unzulässig, weil die Einspruchsentscheidung Inhalt der Untätigkeitsklage geworden sei (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 61/74, BFHE 118, 288, BStBl II 1976, 428).
  • BFH, 16.12.1971 - IV R 221/67

    Feststellung der Rechtswidrigkeit - Berechtigtes Interesse - Geänderter Bescheid

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Für den ähnlich liegenden Fall der Erledigung eines angefochtenen Bescheides hat der BFH ebenfalls ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts bejaht (Urteil vom 16. Dezember 1971 IV R 221/67, BFHE 103, 555, BStBl II 1972, 182).
  • BFH, 12.05.1955 - IV 69/55 U

    Eintragung Steuerfreibeträge wegen erhöhter Werbungskosten, Sonderausgaben oder

    Auszug aus BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
    Eine rechtliche Bindung der Entscheidungen im Eintragungsverfahren für den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder das Veranlagungsverfahren besteht nicht (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 JAV 1971; BFH-Urteil vom 12. Mai 1955 IV 69/55 U, BFHE 61, 39, BStBl III 1955, 213).
  • BFH, 19.10.2006 - III R 4/05

    Kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn die Eltern zusammenleben

    Der BFH hat aber in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO ein berechtigtes Interesse an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen sei und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert habe oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stelle (BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und in BFH/NV 2005, 529; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • FG Saarland, 22.03.2007 - 2 K 2442/06

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung der Entfernungspauschale ab 2007 - Vorlage

    Das erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn in einem durch Zeitablauf erledigten Rechtsstreit um die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte die streitige Rechtsfrage auch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren für die Folgejahre (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BStBl. II 1979, 650) oder der auf das Streitjahr bezogenen Veranlagung von Bedeutung ist (st. Rspr., statt vieler: BFH vom 16. April 1980 VI R 7/77, BStBl. II 1980, 512).
  • FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08

    Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines

    Der Senat folgt insoweit der dahingehenden Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, und vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, unter II.2.a), die insbesondere im Verhältnis von Lohnsteuerermäßigungsverfahren und Lohnsteuerjahresausgleich Bedeutung entfaltete (vgl. Nachweise bei Lange a. a. O. § 100 FGO Rdnrn. 176, 177).
  • BFH, 21.12.1982 - VIII B 36/82

    Berechtigtes Interesse - Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts - Erhöhung des

    Der im Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) aufgestellte Rechtsgrundsatz, daß ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des ursprünglich vom FA erlassenen Verwaltungsakts bestehen kann, wenn der Antrag auf Erhöhung eines im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragenen Freibetrags deshalb keinen Erfolg mehr haben kann, weil sich die begehrte Eintragung wegen Zeitablaufs im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann, gilt nicht für das Verfahren der einstweiligen Anordnung.

    Mit Ablauf des Monats März des Jahres 1982 besteht hiernach kein Rechtsschutzinteresse mehr auf Eintragung des Freibetrags (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 13. Juni 1975 Vl B 22/75, BFHE 116, 106, BStBl II 1975, 717; vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76, BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159, und BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650, in welchem im Hauptverfahren allerdings die Möglichkeit eines Feststellungsinteresses nach § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO bejaht wird).

    Die vom VI. Senat des BFH im Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650 aufgestellten Rechtsgrundsätze, daß ein berechtigtes Interesse i. S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des ursprünglich vom FA erlassenen Verwaltungsakts bestehen kann, wenn der Antrag auf Erhöhung eines im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingetragenen Freibetrags deshalb keinen Erfolg mehr haben kann, weil sich die begehrte Eintragung wegen Zeitablaufs im Lohnsteuerabzugsverfahren nicht mehr auswirken kann, sind auf Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 114 Abs. 1 FGO nicht übertragbar.

  • BFH, 19.02.1982 - VI R 31/78

    Strafverteidigungskosten, die ausschließlich durch das berufliche Verhalten des

    Der erkennende Senat hat jedoch durch Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77 (BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650) seine bisherige Rechtsprechung hierzu dahin präzisiert, der Kläger könne bei Vorliegen eines berechtigten Interesses seinen auf eine Verpflichtung des FA gerichteten Klageantrag nach § 100 Abs. 1 Satz 4 der Finanzgerichtsordnung (FGO) auf einen Feststellungsantrag des Inhalts umstellen, daß der vom FA erlassene oder unterlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei.
  • BFH, 02.11.2000 - X R 156/97

    Fortsetzungsfeststellungsklage; LSt-Ermäßigungsverfahren

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z.B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).

    Auch wenn eine gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das nachfolgende Veranlagungsverfahren nicht verbindlich ist, wird davon ausgegangen, dass die Beteiligten bei unveränderter Sach- und Rechtslage der Auffassung des Gerichts folgen würden (BFH-Urteil in BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650).

  • BFH, 24.02.1988 - X R 67/82

    - Zum Begriff des Hilfsumsatzes - Berücksichtigung von

    Es ist davon auszugehen, daß das FA und die Gerichte bei einer erneuten Entscheidung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens für den gesamten Besteuerungszeitraum 1981 bei unveränderter Sachlage die Feststellungswirkung dieses Urteils beachten werden (vgl. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/71, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; in BFHE 148, 226, BStBl II 1987, 222).
  • BFH, 20.04.2004 - VIII R 88/00

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft: kein Kinderfreibetrag für Kind der

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse i.S. des § 100 Abs. 1 Satz 4 FGO an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 10.07.2008 - 6 K 56/06

    Steuerlicher Wohnsitz durch Innehabung einer sog. "Stand-by-Wohnung"

    Obwohl Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren für das Veranlagungsverfahren nicht bindend sind, hält die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse, die Rechtswidrigkeit von solchen an sich nur vorläufigen Entscheidungen gerichtlich festzustellen, für gegeben, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (z. B. BFH-Urteile vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; vom 13. Januar 1987 IX R 90/83, BFH/NV 1987, 445; vom 7. April 1987 IX R 41/86, BFH/NV 1987, 714; vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815; vom 13. Dezember 1995 X R 103/94, BFH/NV 1996, 536) oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren in gleicher Weise stellt (BFH-Urteil vom 7. Juni 1989 X R 12/84, BFHE 157, 370, BStBl II 1989, 976).
  • BFH, 05.10.2004 - VIII R 38/03

    Haushaltsfreibetrag; Verfassungswidrigkeit für 2003

    Der BFH hat in gefestigter Rechtsprechung angenommen, es bestehe ein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift an der Feststellung, dass der ursprünglich vom FA erlassene Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen sei, wenn die Veranlagung für das betreffende Jahr noch nicht abgeschlossen ist und sich die zu beurteilende Sach- und Rechtslage nicht geändert hat oder wenn sich die Streitfrage für die künftigen Lohnsteuerverfahren in gleicher Weise stellt (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1979 VI R 21/77, BFHE 128, 148, BStBl II 1979, 650; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X R 156/97, BFH/NV 2001, 476, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.1986 - V R 127/80

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Revision -

  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

  • BFH, 13.01.1987 - IX R 90/83

    Gewährung eines dem Miteigentumsanteil des Steuerpflichtigen entsprechenden

  • BFH, 02.09.1985 - IX R 120/82

    Eintragung eines Betrags der negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 01.12.1993 - X R 99/91

    Trägt das FA aufgrund eines finanzgerichtlichen Urteils den begehrten Freibetrag

  • BFH, 12.04.2006 - VI B 66/05

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 54/81

    Zulässigkeit einer Revision - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 7 K 761/96

    Abzug notwendiger Mehraufwendungen für eine aus beruflichem Anlass begründete

  • FG Sachsen, 15.11.2012 - 1 K 712/11

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Anwendung des Splittingverfahrens für

  • FG Sachsen, 04.05.2007 - 1 K 1676/05

    Höhe des verbleibenden Ausbildungsfreibetrages für ein Kind nach Berücksichtigung

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 175/82

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft -

  • BFH, 28.09.1984 - VI R 6/83

    Lohnsteuer - Jahresausgleichsbescheid - Bestandskraft -

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 7/77

    Mehraufwendung wegen doppelter Haushaltsführung - Doppelte Haushaltsführung -

  • BFH, 07.10.1987 - X R 21/80

    Verwehrung der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines

  • BFH, 13.03.1985 - I R 86/80

    Keine Steuerfreiheit für Lehrtätigkeit während eines zwei Jahre übersteigenden

  • BFH, 08.06.1988 - X R 53/81

    Rechtswidrigkeit eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids - Unterschiedlicher

  • BFH, 25.06.1987 - V R 43/78

    Rechtliche Bindungswirkung eines Umsatzsteuervorauszahlungsbescheids im Verfahren

  • FG Düsseldorf, 26.10.2001 - 18 K 4187/00

    Lohnsteuerklassen-Änderung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Getrennt lebender

  • FG München, 05.09.1995 - 8 K 3991/94
  • BFH, 10.06.1983 - VI R 186/82
  • FG München, 07.11.1997 - 8 K 3866/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung; Geltendmachung von

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.05.1997 - 2 K 2604/96

    Lohnsteuer; Beschäftigungsort i. S. der doppelten Haushaltsführung

  • BFH, 12.11.1982 - VI R 194/79
  • BFH, 19.07.1982 - VIII B 130/81
  • BFH, 09.07.1982 - VI R 66/79
  • BFH, 08.03.1983 - VIII R 167/81
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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1979 - I R 59/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,667
BFH, 28.03.1979 - I R 59/78 (https://dejure.org/1979,667)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1979 - I R 59/78 (https://dejure.org/1979,667)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1979 - I R 59/78 (https://dejure.org/1979,667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 135
  • DB 1979, 1828
  • BStBl II 1979, 650
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.07.1969 - VII B 36/68

    Beschwerde - Zulassung

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 59/78
    Durch die in § 120 Abs. 1 (iVm § 115 Abs. 5 letzter Satz) FGO getroffene Regelung soll lediglich verhindert werden, daß die Revision nach Fristablauf (nicht aber, daß sie vor Fristbeginn) eingelegt wird (vgl zB Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juli 1969 VII B 36/68 , BFHE 96, 264, BStBl II 1969, 623 mit weiteren Nachweisen; von Wallis in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 120 FGO Anm 8).

    Die Zulassung ist als sogenannte Rechtsbedingung zu beurteilen; sie gehört zu den gesetzlichen Erfordernissen, von denen im Streitfall die Zulässigkeit der Revisionen abhängt (vgl zB den BFH-Beschluß VII B 36/68 mit weiteren Nachweisen; Gräber, Finanzgerichtsordnung , Kommentar, § 115 Anm 8; Ziemer-Birkholz, aaO; Tipke-Kruse, aaO).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 59/78
    Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes erfordert es hier, keine nachteiligen Folgen an die gleichzeitige Einlegung beider Rechtsmittel zu knüpfen (vgl auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BStBl II 1976, 271 , BVerfGE 40, 272 ).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" -

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 59/78
    Diese Rechtsauffassung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (vgl insbesondere das Urteil vom 17. Oktober 1968 VIII C B 188/67 , Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969 S 634 - HFR 1969, 634 -).
  • BFH, 10.10.1973 - VIII R 219/72

    Revision - Zulassung - Bedingung - Zulässigkeit

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 59/78
    Der Beschluß des BFH vom 10. Oktober 1973 VIII R 219/72 (BFHE 110, 393 , BStBl II 1974, 34 ) ist nicht einschlägig.
  • BFH, 12.04.1991 - III R 181/90

    Unzulässige Revision wird nicht durch Erfolg gleichzeitig eingelegter

    Eine gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte unzulässige Revision wird nicht dadurch statthaft, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (Abgrenzung zum Urteil des BFH vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).

    Allerdings hat der I. Senat des BFH entschieden, daß eine ursprünglich nicht statthafte Revision rückwirkend zulässig wird, wenn eine neben der Revision eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hat (Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650; vgl. auch Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Oktober 1988 III B 184/86, BFHE 155, 12, BStBl II 1989, 107, und BFH-Urteil vom 5. April 1990 VII R 2/89, BFH/NV 1991, 105).

    Mit diesen Besonderheiten wird in dem Urteil in BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650 auch die Abweichung von einem Beschluß des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. April 1975 2 R U 63/75 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1976, 32) gerechtfertigt.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), auf das sich der I. Senat des BFH für seine Auffassung in dem Urteil in BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650 noch stützt, hat zwischenzeitlich entschieden, daß die Stattgabe einer Nichtzulassungsbeschwerde keine Auswirkungen auf eine zuvor in der Sache unzulässigerweise erhobene Revision hat (Beschluß vom 29. August 1985 3 CB 13/85, Buchholz, Sammlung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310 § 133 VwGO Nr. 57).

    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des I. Senats in BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650 ab, da diese Entscheidung ausschließlich zur Streitwertrevision ergangen und mit dem Wegfall der Streitwertrevision überholt ist (Beermann in Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 9875/5).

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 167/83

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und

    Die gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte Revision ist statthaft geworden, nachdem der erkennende Senat die Revision zugelassen hat (BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 28.10.1988 - III B 184/86

    Klage - Zurückgewiesener Einspruch - Fortsetzung des Klageverfahrens - Erneute

    Mit der Zulassung der Revision durch den Senat verwandelt sich die von den Klägern neben der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegte zulassungsfreie Verfahrensrevision nach § 116 Abs. 1 Nr. 2 FGO wegen der Mitwirkung eines nach Auffassung der Kläger ausgeschlossenen Richters an der Entscheidung des FG in eine zugelassene Revision (BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Tz. 6).
  • BFH, 26.11.2003 - VI R 10/99

    Rückgängigmachung einer Lohnsteuer-Pauschalierung

    Die Revision wurde mit ihrer Zulassung durch das FG nachträglich statthaft; es ist daher --entgegen der Auffassung des FA-- unschädlich, dass sie gleichzeitig mit der Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde (BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 26.01.1994 - IV R 47/93

    Voraussetzungen des Fehlens von Entscheidungsgründen als Revisionsgrund

    Wie der III.Senat des BFH mit Beschluß vom 12. April 1991 III R 181/90 (BFHE 164, 179, BStBl II 1991, 638) in Abgrenzung von älterer, zur Streitwertrevision ergangener Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650) entschieden hat, geht es bei einer ohne vorherige Zulassung durch das FG oder den BFH eingelegten Revision allein um die Frage, ob diese eingelegte Revision zulässig ist.
  • BFH, 08.03.1988 - VIII R 229/84

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Erzielung von

    Durch die Vorschriften über den Beginn der Revisionsfrist soll nur verhindert werden, daß die Revision nach Fristablauf (nicht aber, daß sie vor Fristbeginn) eingelegt wird (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 02.02.1988 - V S 21/87

    Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Da die Voraussetzungen einer zulassungsfreien Revision nach § 116 FGO nicht gegeben sind, die Revision vom FG nicht zugelassen worden ist und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision keinen Erfolg hatte, war das Rechtsmittel der Revision weder gegeben noch konnte die Revision (nachträglich) statthaft werden (vgl. BFH-Beschluß vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 27.06.1986 - III R 24/86

    Notwendigkeit der Vertretung durch Bevollmächtigte

    Auch ist das gleichzeitige Einlegen einer Revision zusammen mit der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich zulässig (BFH-Urteil vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 22.02.1991 - III R 116/90

    Begründetheit einer Revision bei Fehlen von Gründen in der Entscheidung

    Durch die mit Beschluß des erkennenden Senats vom heutigen Tage III B 312/90 erfolgte Zulassung der Revision verwandelt sich die von den Klägern eingelegte zulässige (s. unten) Verfahrensrevision i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO in eine zugelassene Revision, ohne daß es einer erneuten Revisionseinlegung bedarf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 12.07.1989 - X R 200/87

    Möglichkeit des Abzugs von Aufwendungen für Dienstleistungen zur Beaufsichtigung

    Dabei ist es unerheblich, daß zum Zeitpunkt der Einlegung die Revisionsfrist noch nicht zu laufen begonnen hatte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. März 1979 I R 58-59/78, BFHE 128, 135, BStBl II 1979, 650).
  • BFH, 23.06.1992 - VI R 103/90

    Rechtliche Folgen der Einlegung einer unbedingten Revision vor dem Zeitpunkt

  • BFH, 28.03.1979 - I R 58/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.1979 - I R 58 - 59/78, I R 58/78, I R 59/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6896
BFH, 28.03.1979 - I R 58 - 59/78, I R 58/78, I R 59/78 (https://dejure.org/1979,6896)
BFH, Entscheidung vom 28.03.1979 - I R 58 - 59/78, I R 58/78, I R 59/78 (https://dejure.org/1979,6896)
BFH, Entscheidung vom 28. März 1979 - I R 58 - 59/78, I R 58/78, I R 59/78 (https://dejure.org/1979,6896)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 135
  • NJW 1980, 472 (Ls.)
  • DB 1979, 1828
  • BStBl II 1979, 650
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.07.1969 - VII B 36/68

    Beschwerde - Zulassung

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 58/78
    Durch die in § 120 Abs. 1 (i. V. m. § 115 Abs. 5 letzter Satz) FGO getroffene Regelung soll lediglich verhindert werden, daß die Revision nach Fristablauf (nicht aber, daß sie vor Fristbeginn) eingelegt wird (vgl. z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. Juli 1969 VII B 36/68, BFHE 96, 264, BStBl II 1969, 623, mit weiteren Nachweisen; von Wallis in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 120 FGO Anm. 8).

    Die Zulassung ist als sogenannte Rechtsbedingung zu beurteilen; sie gehört zu den gesetzlichen Erfordernissen, von denen im Streitfall die Zulässigkeit der Revisionen abhängt (vgl. z. B. den BFH-Beschluß VII B 36/68 mit weiteren Nachweisen; Gräber, Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 115 Anm. 8; Ziemer-Birkholz, a. a. O.; Tipke-Kruse, a. a. O.).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 58/78
    Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes erfordert es hier, keine nachteiligen Folgen an die gleichzeitige Einlegung beider Rechtsmittel zu knüpfen (vgl. auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Oktober 1975 2 BvR 630/73, BStBl II 1976, 271, BVerfGE 40, 272).
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII CB 188.67

    Zurückstellung von der Wehrpflicht - Begriffs des "selbstständigen Handwerkers" -

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 58/78
    Diese Rechtsauffassung entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (vgl. insbesondere das Urteil vom 17. Oktober 1968 VIII C B 188/67, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1969 S. 634 - HFR 1969, 634 -).
  • BFH, 28.03.1979 - I R 59/78

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revision

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 58/78
    weitere Verbundverfahren: BFH - 28.03.1979 - AZ: I R 59/78.
  • BFH, 10.10.1973 - VIII R 219/72

    Revision - Zulassung - Bedingung - Zulässigkeit

    Auszug aus BFH, 28.03.1979 - I R 58/78
    Der Beschluß des BFH vom 10. Oktober 1973 VIII R 219/72 (BFHE 110, 393, BStBl II 1974, 34) ist nicht einschlägig.
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