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   BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95   

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https://dejure.org/1996,836
BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95 (https://dejure.org/1996,836)
BFH, Entscheidung vom 13.08.1996 - IX R 9/95 (https://dejure.org/1996,836)
BFH, Entscheidung vom 13. August 1996 - IX R 9/95 (https://dejure.org/1996,836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 21 Abs. 2 Satz 1, § 52 Abs. 21 Sätze 1 bis 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21 Abs. 2 S. 1, § 52 Abs. 21 S. 1 bis 3

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Große Übergangsregelung nicht bei Umwandlung zweier Wohnungen in eine Wohnung im Ende 1986 erworbenen Zweifamilienhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuer - Nutzungswert - Umbau von Wohnungen - Vermietung während des Veranlagungszeitraums - Umfunktionierung zu eigengenutzter Wohnung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 21, FGO § 76 Abs 1
    Nutzungswertbesteuerung; Übergangsregelung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 173
  • NJW 1997, 152 (Ls.)
  • BB 1996, 2398
  • DB 1996, 2367
  • BStBl II 1997, 43
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95
    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbstgenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschußrechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswerts als Überschuß des Mietwerts über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. z. B. Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, m. w. N.).

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden (vgl. Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, m. w. N.; ferner Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums, BTDrucks 10/3633, S. 11).

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 65/93

    Bei Wechsel selbstgenutzter Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus entfällt

    Auszug aus BFH, 13.08.1996 - IX R 9/95
    a) Dem Wortlaut des § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG ist zu entnehmen, daß die Übergangsregelung nur jeweils die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches betrifft (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535).
  • FG Sachsen, 30.06.1999 - 2 K 151/97

    Getrennte oder zusammen mit dem übrigen Lohn nach der Lohnsteuertabelle

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  • BFH, 22.09.2005 - IX R 21/03

    Sog. große Übergangslösung: Anbauten an eigengenutzte Wohnung

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbst genutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).

    b) Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).

  • BFH, 15.02.2005 - IX R 40/04

    VuV; sog. Übergangslösung; DG-Ausbau

    Allerdings kann nach der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG a.F. bei einer Wohnung im eigenen Haus der Nutzungswert für die selbstgenutzte Wohnung weiter im Wege der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelt werden, wenn bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen für die Ermittlung des Nutzungswertes als Überschuss des Mietwertes über die Werbungskosten vorgelegen haben (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412; vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, jeweils m.w.N.).

    Jedoch begünstigt die sog. große Übergangsregelung nicht das Haus als solches, sondern nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus (BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43).

  • BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00

    Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten

    b) Die sog. große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber aus Gründen des Vertrauensschutzes nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (BFH-Urteil vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, m.w.N.).

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu BFH-Urteile vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313, und in BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43, m.w.N.).

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 73/94

    Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung

    Diese Voraussetzungen müssen danach sowohl im Jahr 1986 als auch im jeweiligen Folgejahr erfüllt sein, und zwar jeweils in bezug auf dieselbe Wohnung (Senatsurteil vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BFHE 177, 373, BStBl II 1995, 535; vgl. auch Senatsurteile vom 14. Februar 1995 IX R 66/94, BFHE 177, 99 [BFH 14.02.1995 - IX R 66/94], BStBl II 1995, 412, und vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43).

    Die Inhaber von Wohnungen im eigenen Haus sollten nicht übergangslos den für sie nachteiligen Folgen der Konsumgutlösung unterworfen werden, aber auch nicht bessergestellt werden als nach altem Recht (vgl. Senatsurteile vom 25. Januar 1994 IX R 143/90, BFHE 174, 133, BStBl II 1994, 457; in BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43).

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 58/96

    Große Übergangsregelung: Übertragung des Miteigentumsanteils und Umbau

    Die sog. große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43, m. w. N.).

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb, wenn der Steuerpflichtige seine selbstgenutzten Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, daß sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (vgl. dazu Senatsurteil in BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43, m. w. N.).

  • FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 257/96

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung, wenn die im Veranlagungszeitraum und die

    Die sogenannte große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (vgl. BFH-Urteil vom 13.08.1996 IX R 9/95, BStBl II 1997, 43).

    Das Fortführen der Nutzungswertbesteuerung nach § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG entfällt deshalb auch, wenn der Steuerpflichtige seine selbst genutzte Wohnung in einem Veranlagungszeitraum nach 1986 so verändert, dass sie nicht mehr als die durch die Übergangsregelung im Veranlagungszeitraum 1986 begünstigte Wohnung anzusehen ist (BFH-Urteile vom 30.09.1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313; vom 13.08.1996 a.a.O.).

  • FG Köln, 17.06.2004 - 3 K 3390/98

    Große Übergangsregelung bei Ehegatten

    Diese Voraussetzungen müssen danach sowohl in 1986 (Grundlagenjahr) als auch im jeweiligen Übergangsjahr (hier 1994 und 1995) erfüllt sein, und zwar in Bezug auf dieselbe Wohnung (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 65/93, BStBl. II 1995, 535, vom 13. August 1996 IX R 9/95, BStBl. II 1997, 43, und vom 22. April 1997 IX R 73/94, BFH/NV 1997, 653), wobei der Miteigentumsanteil an einer vom Miteigentümer selbst genutzten Wohnung der "Wohnung im eigenen Haus" (§ 21 Abs. 2 EStG) grundsätzlich gleichsteht (vgl. BFH-Urteile vom 01. Februar 1983 VIII R 184/79, BStBl. II 1984, 128, und vom 21. Februar 1989 IX R 246/84, BFH/NV 1990, 25 m. w. N.).
  • BFH, 01.04.2004 - IX B 31/03

    Nutzungswertbesteuerung: Übergang auf Einzelrechtsnachfolger?

    Abgesehen davon entspricht die Entscheidung den Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung, nach der eine wesentliche Erweiterung der bisherigen Wohnfläche (hier nach den Feststellungen des FG um 86 v.H.) wie auch der Umbau von zwei Wohnungen zu einer Wohneinheit erhebliche Gesichtspunkte für eine Verneinung der Identität sind (BFH-Urteile vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173, BStBl II 1997, 43; vom 30. September 1997 IX R 58/96, BFH/NV 1998, 313; vom 14. Mai 2002 IX R 80/00, BFH/NV 2002, 1427); inwieweit die Art der Modernisierungsmaßnahmen eine andere Beurteilung erfordern könnte und deshalb eine weitere gerichtliche Sachaufklärung geboten hätte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BFH, 03.02.1998 - IX R 44/96

    Anwendung der sog. großen Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2

    Die sog. große Übergangsregelung in § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG betrifft aber nur die bereits im Veranlagungszeitraum 1986 vorhandene "Wohnung" im eigenen Haus und nicht das Haus als solches (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 13. August 1996 IX R 9/95, BFHE 181, 173 [BFH 13.08.1996 - IX R 9/95], BStBl II 1997, 43).
  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 3462/01

    Vermietung und Verpachtung; Große Übergangsregelung; Nutzungswert; Eigenes Haus;

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2004 - 11 K 13/04

    Keine Fortführung der Nutzungswertbesteuerung bei wesentlicher Veränderung der

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2005 - 2 K 111/01

    Anwendbarkeit der Nutzungswertbesteuerung bei Aufteilung einer Wohnung

  • FG Hessen, 15.05.2002 - 13 K 4232/00

    Steuerbevollmächtigter; Widerruf; Bestellung; Vermögensverfall; Sozietät -

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1998 - 6 K 239/95

    Ermittlung des Nutzwertes einer Wohnung im eigenen Haus für die eigengenutzte

  • FG Baden-Württemberg, 27.04.2004 - 2 K 67/01

    Fortführung der Nutzungswertbesteuerung im Rahmen der großen Übergangslösung bei

  • FG Baden-Württemberg, 28.09.1998 - 1 K 89/97

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei nachträglicher Bewertung als

  • FG Köln, 17.06.1998 - 10 K 1256/98

    Nutzungswertbesteuerung für den Miteigentumsanteil an dem eigenen Haus, der vom

  • FG München, 04.12.1996 - 1 K 3385/93

    Steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses unter nahen Angehörigen;

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