Rechtsprechung
BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69, 1 BvL 8/69 |
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Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LVG Köln, 25.08.1959 - 2 K 149/57
- LVG Köln, 03.11.1959 - 2 K 124/57
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1968 - III A 1398/59
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1968 - III A 1676/59
- BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69, 1 BvL 8/69
Papierfundstellen
- BVerfGE 31, 119
- DÖV 1971, 814
Wird zitiert von ... (85) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die …
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Da der Erstanschaffungspreis für Musikapparate über 2000 DM liegt - nach den Angaben der Parteien des Ausgangsverfahrens sowie des Sachverständigen schwankt er zwischen ca. 2000 und 8000 DM (vgl. auch BVerwGE 27, 146 (148)) -, kam in der Regel nicht der Pauschsatz von 10 DM, sondern der primäre Steuersatz von 1/2 v. H. zur Anwendung.Das Bundesverwaltungsgericht hat mitgeteilt, es habe die im früheren hessischen Vergnügungssteuergesetz vorgesehene Pauschbesteuerung von Musikautomaten auf der Grundlage des "Neuanschaffungspreises" für zulässig erachtet (BVerwGE 27, 146 ) und ebenso die noch weitergehende Pauschalierung durch eine Stückzahlsteuer nach dem niedersächsischen Vergnügungssteuergesetz (Urteile vom 7. Juli 1970 - vgl. BVerwGE 36, 17).
Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 (90 ff.); vgl. auch 18, 186 (188 f.)) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 247 und 27, 146), der auch das vorlegende Gericht folgt, entspricht der Steuertatbestand des § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VgStG 1956 - nämlich das Bereithalten von Musikapparaten in Gast- und Schankstätten - den Merkmalen der herkömmlichen Vergnügungssteuer, für die gemäß Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis zustand.
Wenn das aber für Gewinnspielgeräte zulässig ist, dann läßt sich - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht betont hat (BVerwGE 27, 146 ) - eine entsprechende Regelung für Musikapparate jedenfalls nicht unter dem Gesichtspunkt der Gesetzgebungskompetenz beanstanden.
Daß für eine Pauschbesteuerung gewichtige Gründe der Praktikabilität sprechen und daß durch die Anknüpfung an den jeweiligen Erstanschaffungspreis den Unterschieden im Einsatz teuerer und billiger neuer Geräte Rechnung getragen wird, folgt bereits aus den bisherigen Erwägungen (vgl. auch BVerfGE 14, 76 (93 f., 102); BVerwGE 27, 146 (147 f.)).
Wenn nämlich ein technischer Fortschritt die Möglichkeit eröffnet, leistungsstärkere Geräte zu gleichen oder niedrigeren Preisen anzubieten, als ältere und unvollkommene Geräte früher gekostet haben, dann kann daraus - wie bereits das Bundesverwaltungsgericht dargelegt hat (BVerwGE 27, 146 (150 f.)) - schon deshalb nicht der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit hergeleitet werden, weil der Gesetzgeber eine derartig schnelle Entwicklung von Technik und Preisen jedenfalls für die durchschnittliche Lebensdauer der Apparate nicht voraussehen konnte.
Wenn also der Gesetzgeber bei der Besteuerung des Spielvergnügens das Schwergewicht auf den Umstand legt, daß für neue und gebrauchte Geräte die gleichen Musikplatten als Quelle des Vergnügens verwendbar sind, und wenn demgegenüber die möglichen Nachteile des Veraltens eines Apparates vernachlässigt werden, dann bleibt dies grundsätzlich im Rahmen des freien gesetzgeberischen Ermessens (so zutreffend BVerwGE 27, 146 (150)).
Diese Möglichkeit ist nicht schon deshalb unerheblich, weil die Aufsteller diese Summierung theoretisch dadurch vermeiden könnten, daß sie ältere Geräte an günstigeren Aufstellorten einsetzen könnten (so BVerwGE 27, 146 (149 f.)); denn ein solches Verhalten erschiene wirtschaftlich wenig sinnvoll und kann daher im Regelfall nicht erwartet werden.
- BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58
Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts konnten die Tatsacheninstanzen die Verfassungsmäßigkeit dieser Besteuerung unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Gewinnspielgeräten (insbesondere BVerfGE 14, 76 ) und Musikautomaten (BVerfGE 18, 186 ) ohne weitere Beweisaufnahmen bejahen.Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 14, 76 (90 ff.); vgl. auch 18, 186 (188 f.)) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 6, 247 und 27, 146), der auch das vorlegende Gericht folgt, entspricht der Steuertatbestand des § 21 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 VgStG 1956 - nämlich das Bereithalten von Musikapparaten in Gast- und Schankstätten - den Merkmalen der herkömmlichen Vergnügungssteuer, für die gemäß Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. den Ländern die Gesetzgebungsbefugnis zustand.
Nach herkömmlicher Ansicht darf der Gesetzgeber auf dem Gebiet des Vergnügungssteuerrechts nur einen solchen Ersatzmaßstab wählen, der einen bestimmten Vergnügungsaufwand wenigstens wahrscheinlich macht (BVerfGE 14, 76 (93)), weil ein anderer Maßstab dem Wesen der Vergnügungssteuer fremd wäre und diese in eine andersartige Steuer, beispielsweise eine Gewerbekapitalsteuer, verwandeln könnte.
Für Gewinnspielgeräte wurde auch eine Anknüpfung an den Erstanschaffungspreis oder an die Stückzahl für zulässig erachtet, da auch insoweit der herkömmliche lockere Bezug zwischen dem Steuermaßstab und dem Vergnügungsaufwand noch als gewahrt angesehen werden könne (BVerfGE 14, 76 (94 f.)).
Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot insbesondere nicht gehindert, an Stelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, daß die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 9, 3 (13); 14, 76 (101 f.); 21, 12 (27)).
Daß für eine Pauschbesteuerung gewichtige Gründe der Praktikabilität sprechen und daß durch die Anknüpfung an den jeweiligen Erstanschaffungspreis den Unterschieden im Einsatz teuerer und billiger neuer Geräte Rechnung getragen wird, folgt bereits aus den bisherigen Erwägungen (vgl. auch BVerfGE 14, 76 (93 f., 102); BVerwGE 27, 146 (147 f.)).
Der Gleichheitssatz wird auch nicht dadurch verletzt, daß die Ungleichmäßigkeiten, die sich aus der Verschiedenheit der Aufstellorte ergeben, unberücksichtigt bleiben; denn diese können sich - wie das Bundesverfassungsgericht bereits in bezug auf Gewinnspielgeräte ausgeführt hat (BVerfGE 14, 76 (103)) und wie auch das vorlegende Gericht nicht verkennt - im Einzelfall zu Lasten wie zugunsten der Steuerpflichtigen auswirken und werden weitgehend dadurch ausgeglichen, daß die meisten Geräte in den Händen verhältnismäßig weniger Aufsteller und über ein großes Gebiet verteilt waren.
- BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvL 12/60
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Die Vorlage wurde jedoch wegen unzureichender Sachaufklärung für unzulässig erklärt (BVerfGE 18, 186 ).Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichts konnten die Tatsacheninstanzen die Verfassungsmäßigkeit dieser Besteuerung unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besteuerung von Gewinnspielgeräten (insbesondere BVerfGE 14, 76 ) und Musikautomaten (BVerfGE 18, 186 ) ohne weitere Beweisaufnahmen bejahen.
Diese Unterschiede könnten für die verfassungsrechtliche Beurteilung überhaupt nur dann bedeutsam werden, wenn sie in der Wirklichkeit tatsächlich in einem ins Gewicht fallenden Umfang vorkämen (BVerfGE 18, 186 (191)).
Daß ein solcher Zusammenhang nicht ohne weiteres anzunehmen ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in seinem früheren Beschluß dargelegt (BVerfGE 18, 186 (190)).
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Diese sind aber gehalten, im Wege der verfassungskonformen Auslegung bei mehreren nach einfachem Recht möglichen Deutungen diejenige nicht anzuwenden, die verfassungswidrig ist (BVerfGE 2, 266 (282); 19, 1 (5) und 76 (84)). - BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59
Schankerlaubnissteuer
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Die rechtliche Beurteilung hat sich vielmehr von der Erwägung leiten zu lassen, daß die zu ordnenden Lebensverhältnisse nie in allen, sondern stets nur in einzelnen Elementen gleich sind und daß es daher nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen werden muß, diejenigen Merkmale zu bestimmen, nach denen Sachverhalte als hinreichend gleich anzusehen sind, um sie gleich zu regeln (BVerfGE 13, 181 (202); 225 (228)). - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Zudem handelt es sich bei diesen Unebenheiten in der Besteuerung um Nebenfolgen der Typisierung, die das Steuerrecht, das an vielgestaltige Massenvorgänge des Wirtschaftslebens einheitliche steuerliche Folgen knüpfen muß, vernachlässigen durfte (vgl. BVerfGE 13, 331 (341)), zumal an dieser Entwicklung jeder Aufsteller gleichermaßen teilnahm, der seinen Gerätebestand laufend ergänzte und erneuerte. - BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Diese sind aber gehalten, im Wege der verfassungskonformen Auslegung bei mehreren nach einfachem Recht möglichen Deutungen diejenige nicht anzuwenden, die verfassungswidrig ist (BVerfGE 2, 266 (282); 19, 1 (5) und 76 (84)). - BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Welcher Auslegung nach einfachem Recht der Vorzug gebührt, haben zwar regelmäßig die sachlich zuständigen Gerichte zu beurteilen (BVerfGE 21, 209 (216)). - BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot insbesondere nicht gehindert, an Stelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, daß die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 9, 3 (13); 14, 76 (101 f.); 21, 12 (27)). - BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65
Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG
Auszug aus BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69
Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 19, 354 (367); 26, 302 (310)). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
- BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57
Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer
- BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63
Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Der Zusatz des Art. 105 Abs. 2 a GG "solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind", begrenzt (BVerfGE 31, 119 [128]) und beschränkt über das Erfordernis der örtlichen Radizierung hinaus die Befugnisse des Landesgesetzgebers zusätzlich.Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot auch nicht gehindert, anstelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, daß die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 31, 119 [130 f.]).
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
Jedenfalls muss der Ersatzmaßstab einer Spielgerätesteuer einen zumindest lockeren Bezug zu dem Vergnügungsaufwand des Spielers aufweisen, der die Erfassung seines Vergnügungsaufwands wenigstens wahrscheinlich macht (vgl. BVerfGE 14, 76 ; ferner BVerfGE 31, 119 ; 49, 343 ; BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 1995 - BVerwG 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 28 S. 13 f.; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFHE 217, 280 ).Dem Recht der Spielgerätesteuer sind aber auch andere Ersatzmaßstäbe, etwa der Erstanschaffungspreis der Geräte (vgl. BVerfGE 14, 76 ; BVerwGE 6, 247 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 19) oder ihr gemeiner Wert (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 119 betreffend Musikapparate), nicht unbekannt.
Das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 31, 119 ) wie auch die ältere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. nur BVerwGE 6, 247 ; 27, 146 ; BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 1999 - BVerwG 8 B 104.98 - Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 33 S. 2) haben den Rückgriff des jeweiligen Normgebers auf einen Ersatzmaßstab wie die Stückzahl der Apparate regelmäßig unter anderem damit gerechtfertigt, dass der Vergnügungsaufwand der Nutzer mangels entsprechender Zähl- und Kontrolleinrichtungen an den Automaten nicht zuverlässig erfasst werden könne.
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von …
Dabei hat es sich auf die Erwägungen gestützt, mit denen das Bundesverfassungsgericht in BVerFGE 31, 119 ff. die Besteuerung von Musikautomaten auf der Grundlage des Erstanschaffungspreises nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über die Vergnügungssteuer vom 16. Oktober 1956 (GV NW S. 295), mit dem § 19 Abs. 1 VStG 65 gleich lautet, für verfassungsgemäß erklärt hat.Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.
Der Ersatzmaßstab des Anschaffungspreises ist sachgerecht und deshalb unbedenklich, weil er nach der Lebenserfahrung in einer gewissen Beziehung zur Benutzung des Apparates steht, von deren Häufigkeit wiederum das Einspielergebnis und damit der Vergnügungsaufwand abhängen (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [147 ff.]; BVerfGE 31, 119 [129]).
Die mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheiten der steuerlichen Belastung können vom Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität im Rahmen der ihm bei der Erschließung von Steuerquellen zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit vernachlässigt werden, es sei denn, daß diese Ungleichheiten die steuerlichen Vorteile der Typisierung unverhältnismäßig überwiegen (so BVerfGE 21, 12 [27]; 31, 119 [131]).
Die für die Musikautomaten bereits geäußerte Ansicht des Senats, daß die Nichtberücksichtigung der unterschiedlichen Einspielergebnisse, die sich aus dem jeweiligen Standort der Automaten ergeben können, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; ebenso BVerfGE 31, 119 [131]), trifft ebenso für die Unterhaltungsapparate zu; denn diese Ungleichheiten können sich hier wie dort im Einzelfall zu Lasten wie zugunsten des steuerpflichtigen Aufstellers auswirken.
Das Berufungsgericht hat seine von den Klägern angefochtenen Urteile auf die Erwägung gestützt, dem von der Rechtsprechung herausgestellten gleichbleibenden Anknüpfungsfaktor "Schallplatten", der bei den Musikautomaten den zu besteuernden Vergnügungsvorgang notwendig mit produziere und deshalb eine vom Alter des Geräts unabhängige Bemessung der Musikautomatensteuer rechtfertige (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; BVerfGE 31, 119 [134]), entspreche bei den Unterhaltungsapparaten die Tatsache, daß der Spieler auch diese Apparate nicht nur um des Gerätes willen, sondern dazu benutze, um aus den zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Spielvorgängen, die durch die zahlreichen vorhandenen Apparate angeboten werden, ein Spiel nach seinem Geschmack und nach seiner Wahl zu spielen; auch für Unterhaltungsapparate existiere somit ein unabhängig vom Alter der Apparate gleichbleibender Faktor in Gestalt der völlig unterschiedlichen Spielvorgänge der einzelnen Gerätetypen, an den die Besteuerung anknüpfen könne.
Entfällt wegen der gleichbleibenden Vergnügungssteuer im Falle eines neuen Apparates, weil er vor allein wegen seiner Neuheit viel bespielt wird, auf das einzelne Spiel ein verhältnismäßig geringerer Steuerbetrag als dies der Fall ist, wenn das Gerät älter ist und deshalb weniger häufig benutzt wird, so gleicht sich dieser Unterschied im Laufe der Benutzungsdauer des Geräts aus (so auch BVerfGE 31, 119 [135] für die Musikautomaten).
Das Berufungsgericht hatte deshalb - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 31, 119 ff. für die Fälle der Musikautomaten - keinen Anlaß, dieser Frage durch weitere Ermittlungen nachzugehen.
- BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04
Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab; …
An dieser Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht seither festgehalten (Beschluss vom 18. Mai 1971 1 BvL 7, 8/69 BVerfGE 31, 119 ; vgl. auch Beschluss vom 12. Oktober 1978 2 BvR 154/74 BVerfGE 49, 343 und Kammerbeschluss vom 3. Mai 2001 1 BvR 624/00 NVwZ 2001, 1264).Dies setze freilich voraus, dass sich die Unternehmen nicht wesentlich voneinander unterschieden (…vgl. BVerfG, Teilurteil vom 10. Mai 1962, a.a.O. S. 103; Beschluss vom 18. Mai 1971, a.a.O. S. 130; BVerwG…, Beschluss vom 25. Januar 1995, a.a.O. S. 13 f.;… Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 241).
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit nachprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 26, 302 (310); 31, 119 (130); 50, 57 (77)). - BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 1424/15
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Gegenstand der Gleichheitsprüfung sei die Einhaltung der äußersten Grenze der gesetzgeberischen Freiheit, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden habe (unter Verweis auf BVerfGE 26, 302 ; 31, 119 ; 50, 57 ; 71, 255 ). - BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77
Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer
Der Gesetzgeber wird durch Art. 3 Abs. 1 GG auch nicht gehindert, bei der Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität sich mit einer Typengerechtigkeit zu begnügen (vgl. BVerfGE 31, 119 [130 f.]). - FG Hamburg, 29.01.2013 - 4 K 270/11
Vorlage des KernbrStG an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit des KernbrStG …
Der vorlegende Senat verkennt nicht, dass es grundsätzlich von der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers umfasst ist, statt der naheliegenden und sachgerechtesten Bemessungsgrundlage die Besteuerung auf der Grundlage von Ersatzmaßstäben vorzunehmen (so BVerfG, Beschluss vom 18.05.1971, 1 Bvl 7/69, 1 BvL 8/69, BVerfGE 31, 119, 127 f.) - etwa in den Fällen, in denen sich mangels Zähl- und Kontrolleinrichtungen eine gleichmäßige Durchsetzung der Steuerpflicht nicht sicherstellen lässt. - BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86
Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für …
Läßt nämlich ein Berufungsgericht eine Norm des Landesrechts außer Anwendung, weil sie - angeblich - mit höherrangigem Recht unvereinbar ist, so verletzt seine auf Nichtanwendung der Norm beruhende Entscheidung Bundes-(Verfassungs-)Recht auch dann, wenn es bei der Feststellung des Inhalts der Norm die im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten, sie im Einklang mit der Verfassung auszulegen, nicht beachtet oder nicht ausgeschöpft hat: Das die Gerichte verpflichtende Gebot verfassungskonformer Auslegung von Gesetzen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 8, 28 ; 31, 119 ; 48, 40 ) wurzelt im Grundgesetz. - BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73
Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung …
Es hat in anderen Entscheidungen (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90]; 31, 119 [127]) im Einklang mit dem erkennenden Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [258]; ferner 27, 146) ausgesprochen, daß die traditionelle Vergnügungsteuer, wenn sie - wie das durch § 1 Nr. 2 der Satzung der Beklagten geschehen ist - gemäß der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes an die im Gemeindegebiet veranstaltete "Vorführung von Filmen", also an einen zeitlich und örtlich genau bestimmten und begrenzten Vorgang anknüpft, dieses entscheidende Merkmal aufweist, weil bei einer derartigen Steuer jene "örtliche Radizierung" des Steuertatbestandes im Sinne der Entscheidung in BVerfGE 16, 306 [BVerfG 23.07.1963 - 2 BvL 11/61] (317, 327) gegeben ist, die gleichzeitig die unmittelbaren Wirkungen der Steuer auf das Steuergebiet begrenzt.Die Vergnügungsteuer soll regelmäßig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erfassen, die sich in der Teilnahme an der entgeltlichen Vergnügungsveranstaltung äußert (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [79]; 31, 119 [129]).
Diese Auslegung wird durch den Vergnügungsteuerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 31, 119 (128) bestätigt, wonach die Neufassung des Art. 105 Abs. 2 a GG die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern "nunmehr ausdrücklich klarstellt", also gegenüber dem früheren Rechtszustand keine (konstitutive) Änderung bringt.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06
Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - 6 B 11579/06
Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
- BVerfG, 13.02.2003 - 1 BvR 1597/99
Gewährung von Betreuungsunterhalt gem § 1615l Abs 2 S 3 BGB idF vom 21.08.1995 …
- BVerfG, 24.11.2009 - 1 BvR 213/08
Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Neuregelung des Urheberrechts …
- BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74
Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73
Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender …
- BFH, 01.02.2007 - II B 51/06
Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß
- BVerwG, 26.11.2009 - 7 C 20.08
Abhol- und Bereitstellungspflicht; Verursacherprinzip; Herstellerverantwortung; …
- BVerfG, 02.04.2001 - 1 BvR 355/00
Gleichbehandlung beim vereinfachten Unterhaltfestsetzungsverfahren
- VG Würzburg, 10.02.2015 - W 4 K 13.1015
Rücknahme von Alttextilien gegen Rabattgewährung; Abfalleigenschaft; Begriff der …
- BFH, 01.08.2001 - II R 71/99
Zweitwohnungssteuer - Mietvertrag - Vermietung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 160/98
Voraussetzungen einer Zweitwohnungssteuer; Zweitwohnungssteuerpflichtigkeit für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16 U 6/15
Zahlung eines höheren Beitrags zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; …
- FG Bremen, 14.01.2004 - 2 K 223/03
Verfassungsmäßigkeit des besonderen Kirchgelds nach Bremischem …
- BGH, 08.07.2002 - NotZ 25/01
Erhebung von festen Beiträgen zur Notarkammer
- BFH, 19.02.1993 - VI R 74/91
Es ist fraglich, ob die Kumulation des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 2 000 DM …
- OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 64/99
- BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89
Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
Landwirtschaft - Beitragsbemessung
- BFH, 01.02.2007 - II B 58/06
Verfassungsmäßigkeit des Hamburgischen Spielvergnügungsteuergesetzes
- VGH Baden-Württemberg, 24.08.2006 - 2 S 1218/05
Vergnügungssteuer für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit nach dem …
- BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85
Abwasserabgabe - Gewässer-Vorbelastung - Vorabzug
- VG Leipzig, 05.05.2000 - 6 K 325/00
Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erhebung von …
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1998 - 2 S 3084/96
Abwasserabgabe: Berechnung aufgrund erklärter Überwachungswerte; Prognose
- BSG, 29.06.2000 - B 13 RJ 11/00 R
Einkommensanrechnung auf Witwerrente eines selbständigen Landwirts nicht …
- BFH, 04.06.1991 - X R 87/89
Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben - Vorsorgepauschalen …
- BVerwG, 07.02.1975 - VII C 34.74
Rechtsmittel
- VG Düsseldorf, 22.06.2005 - 25 L 909/05
Zahlung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte; Erhebung von …
- BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87
Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der …
- VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08
Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück
- BSG, 31.05.1996 - 2 RU 23/95
Vereinbarkeit einer Satzungsregelung mit höherrangigem Recht
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 16.73
Zulässigkeit der Erhebung einer Gemeindegetränkesteuer in Bayern
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 434/09
(Vorlagebeschluss zu der Frage, ob die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer …
- BVerwG, 26.04.1974 - VII C 30.72
Gerichtliche Nachprüfung - Umfang - Teilweise Anfechtung - Ablauf der …
- FG Hamburg, 28.07.2009 - 2 V 90/09
Hamburgische Spielvergnügungsteuer - Aussetzung der Vollziehung
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 189/06
Spielvergnügungssteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz …
- OVG Niedersachsen, 22.03.2012 - 9 LA 98/11
Vergnügungsteuer auf Pornovorführungen; verfassungsrechtliche Beurteilung der …
- BVerwG, 28.06.1974 - VII C 52.72
Begriff der "entgeltlichen Abgabe zum Verzehr an Ort und Stelle" - …
- LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 212/18
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Satzung - …
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 187/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 6/09
Spielvergnügungsteuer: Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz …
- BFH, 25.03.1986 - IX R 4/83
Verfassungsmäßigkeit - Sonderausgaben - Unterhalt - Scheidung - Dauernde Trennung
- VG Braunschweig, 21.06.2023 - 8 A 284/21
Aufwandsteuer; Belastungsgrund; Bodenrichtwert; Flächenmaßstab; …
- LSG Sachsen, 28.03.2018 - L 2 U 108/13
Höhe von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung
- VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
Stückzahlmaßstab bei Spielapparatesteuer wird nicht durch umsatzbezogene …
- LAG Berlin, 16.04.1997 - 18 Sa 79/96
Weiterzahlung und Dynamisierung einer berufsbezogenen Zuwendung für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 9 S 2226/93
Zahnärztliche Prüfung: Ermächtigungsgrundlage; Anzahl der Wiederholungsprüfungen; …
- BFH, 05.11.1987 - IV R 153/84
Verfassungsmäßigkeit - Gewerbesteuer - Zerlegung - Aufteilung von gewerblichen …
- FG Bremen, 09.07.2003 - 2 K 105/03
Vergnügungsteuer 2001 und 2002; Kein Verstoß des Vergnügungsteuergesetzes der …
- BGH, 16.02.1987 - NotZ 19/86
Notar - Notarkammer - Kammerbeitrag
- BFH, 24.01.1975 - III R 4/73
Zur Frage, wann Anteile an einer GmbH Einfluß auf die Geschäftsführung gewähren; …
- VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 11.01242
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der gesetzlichen Altersgrenze in Art. 62 …
- FG Hamburg, 16.11.2007 - 7 V 142/07
AdV der Spielvergnügungsteuer wegen zum Teil
- BVerwG, 13.06.1978 - 7 B 60.77
Jagdrecht - Besteuerung der Ausübung - Fischereirecht
- BVerfG, 23.03.1976 - 2 BvL 11/75
Verfassungsmäßigkeit des niedersächsischen Vergnügungssteuergesetzes
- LSG Thüringen, 09.07.2020 - L 1 U 131/18
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 191/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- FG Hamburg, 06.08.2008 - 7 K 190/06
Ist das Hamburgische Spielvergnügungssteuergesetz verfassungsgemäß?
- SG Lüneburg, 17.06.2008 - S 2 U 78/05
- VG Köln, 20.02.2008 - 21 K 452/07
Heranziehung zur Zahlung von Zweitwohnungssteuer für eine in Köln gelegene …
- BFH, 18.05.1973 - III R 81/72
Vereinbarkeit mit Gleichheitssatz - Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb - …
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 11/09
Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Spielvergnügungsteuer: Bemessungsgrundlage …
- OLG Köln, 14.02.1997 - 6 U 43/96
Wettbewerbswidrige Abgabe codeinhaltiger Arzneimittel als Ärztemuster
- BVerwG, 02.02.1979 - 7 B 30.78
Vergnügungssteuer für ein Bereithalten von Lochbillardgeräten - Berechnung der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.03.2023 - L 6 U 70/19
Gesetzliche Unfallversicherung - materiell rechtswidrige Beitragsfestsetzung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 16/3 U 69/15
- FG Hamburg, 17.01.2008 - 7 V 166/07
Anknüpfung der Spielvergnügungsteuer an den Spieleinsatz
- FG Hamburg, 13.04.2010 - 2 K 9/09
Einkommensteuergesetz: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen …
- FG Hamburg, 26.11.2007 - 7 V 180/07
Besteuerung des Spielvergnügens anhand des Spieleinsatzes als Bemessungsgrundlage
- VG München, 19.12.2005 - M 3 E L 05.20578
- VG Osnabrück, 11.06.2003 - 1 B 4/03
Abgaben; allgemeines Persönlichkeitsrecht; aufschiebende Wirkung; Bemessung; …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.12.2007 - 1 M 27/07
Definition des Einrichtungsbegriffs im Recht der leitungsgebundenen Einrichtungen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1974 - XIII A 1145/74
- VG Potsdam, 15.12.1993 - 2 K 756/93
Erhebung von Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse; …