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   BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,2
BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 (https://dejure.org/1951,2)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.1951 - 1 BvR 220/51 (https://dejure.org/1951,2)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 1951 - 1 BvR 220/51 (https://dejure.org/1951,2)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • opinioiuris.de

    Hinterbliebenenrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen - Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 97
  • NJW 1952, 297
  • MDR 1952, 213
  • DVBl 1952, 173
  • DÖV 1952, 215
 
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Wird zitiert von ... (376)

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Die Verfassungsbeschwerden rügen eine unmittelbare und gegenwärtige Grundrechtsverletzung durch Gesetz (vgl. BVerfGE 1, 97 [103]).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 115, 118 ).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    a) Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 109, 279 ; stRspr).

    Art. 1 Abs. 1 GG schützt den einzelnen Menschen nicht nur vor Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und ähnlichen Handlungen durch Dritte oder durch den Staat selbst (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 107, 275 ; 109, 279 ).

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