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   BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59   

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https://dejure.org/1960,9
BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59 (https://dejure.org/1960,9)
BVerfG, Entscheidung vom 12.01.1960 - 1 BvL 17/59 (https://dejure.org/1960,9)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Januar 1960 - 1 BvL 17/59 (https://dejure.org/1960,9)
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Gerichtskostenvorschuß

Art. 19 Abs. 4, 3 GG, Prozeßkostenhilfe

Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Gerichtskostenvorschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 10, 264
  • NJW 1960, 331
  • NJW 1960, 667 (Ls.)
  • MDR 1960, 199
  • DVBl 1960, 203
  • DÖV 1960, 185
 
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Wird zitiert von ... (361)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
    So ist es nach wie vor selbstverständlich zulässig, daß der Staat für die Inanspruchnahme seiner Gerichte Kosten erhebt; ebensowenig sind gegen die herkömmliche Form des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben, namentlich auch insoweit nicht, als seine Bewilligung von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]).
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
    Deshalb ist nie bezweifelt worden, daß Art. 19 Abs. 4 GG den Rechtsweg nur im Rahmen der jeweils geltenden Prozeßordnungen gewährleistet, daß mithin die Anrufung der Gerichte von der Erfüllung der hier bestimmten formalen Voraussetzungen abhängig gemacht werden darf, wie etwa die Einhaltung bestimmter Fristen, der ordnungsmäßigen Vertretung usw. (BVerfGE 9, 194 [199 f.]).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
    Diese Grundsätze verlangen eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes (BVerfGE 9, 124 [130 f.]).
  • BVerwG, 06.10.1959 - V C 414.57

    Anspruch auf Gewährung des Armenrechts - Rechtmäßigkeit eines Beschlusses i.R.d.

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
    Nach dem Vorlagebeschluß des VII. Senats hat der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Urteil vom 6. Oktober 1959 -- BVerwG V C 414.57 -- ausgesprochen, daß Art. 24 KG nicht gegen Bundesrecht verstoße.
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
    So ist es nach wie vor selbstverständlich zulässig, daß der Staat für die Inanspruchnahme seiner Gerichte Kosten erhebt; ebensowenig sind gegen die herkömmliche Form des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben, namentlich auch insoweit nicht, als seine Bewilligung von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Dem ist das Bundesverfassungsgericht gefolgt und hat betont, die Bedeutung der Gewährleistung bestehe vornehmlich darin, die "Selbstherrlichkeit" der vollziehenden Gewalt im Verhältnis zum Bürger zu beseitigen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 35, 263 ).
  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf immer der Ausgestaltung durch eine Verfahrensordnung, die auch Regelungen enthalten kann, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für die Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Die angegriffenen Regelungen müssen mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein, dürfen die einzelnen Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 ; 88, 118 ) und müssen Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit ermöglichen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Die gesetzliche Ausgestaltung des Rechtsschutzes darf auch hier den Zugang zum Gericht nicht in unverhältnismäßiger, durch Sachgründe nicht gerechtfertigter Weise erschweren (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 88, 118 , m.w.N.) und muss daher auf die typische Situation und die davon abhängigen Möglichkeiten der Rechtsschutzsuchenden Rücksicht nehmen.
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