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   BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72   

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https://dejure.org/1972,836
BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72 (https://dejure.org/1972,836)
BVerfG, Entscheidung vom 16.11.1972 - 2 BvR 280/72 (https://dejure.org/1972,836)
BVerfG, Entscheidung vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 (https://dejure.org/1972,836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 91a Abs. 2
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 157
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 19, 49 (51); 30, 406 (408)).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 19, 49 (51); 30, 406 (408)).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 363/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Kostenbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72
    Für das Verfahren nach § 91a Abs. 2 ZPO gilt nichts anderes (BVerfGE 17, 265 (268)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvR 465/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 16.11.1972 - 2 BvR 280/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 19, 49 (51); 30, 406 (408)).
  • BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16

    Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen

    Wenn ein Gericht eine Entscheidung abändern will und dadurch in die Rechtsstellung des durch diese Entscheidung Begünstigten eingreift, muss dieser Gelegenheit erhalten, sich in Kenntnis der dem Gericht vorliegenden Stellungnahme der Gegenseite zumindest einmal umfassend zur Sach- und Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 11, 29 ; 14, 54 ; 17, 188 ; 17, 262 ; 34, 157 ; 65, 227 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen

    Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel hat das Bundesverfassungsgericht bereits in zahlreichen Fällen betont, in denen Gerichte aufgrund einer Beschwerde in die Rechtsstellung des zuvor begünstigten Beschwerdegegners eingegriffen hatten, obwohl dieser nicht einmal wußte, daß ein Beschwerdegericht mit der Sache befaßt war (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 7, 95 (98 f.); 34, 157 (159)).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt ausgesprochen (vgl. BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]; 34, 157 [159]).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 1 BvR 1586/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in einem Verfahren

    Diese grundlegende, schon dem Rechtsstaatsgedanken zu entnehmende und auch ohne ausdrückliche Anordnung in den Verfahrensvorschriften von Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar geforderte Regel (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 34, 157 ; stRspr) hat das Bundesverfassungsgericht auch auf weitere Verfahren übertragen (vgl. BVerfGE 34, 1 ).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 71/99 R

    Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

    Ist das Anhörungsschreiben vom Gericht formlos, also unter Verzicht auf die Kontrollmöglichkeiten durch eine Zustellungsurkunde oder ein Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief, übermittelt worden, steht bei fehlender Erwiderung und unterbliebener mündlichen Verhandlung nicht fest, daß alle Verfahrensbeteiligten vor Ergehen der Endentscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatten (vgl zu rechtlich vergleichbaren Konstellationen: BVerfG, Beschluß vom 10. Februar 1995, 2 BvR 893/93, NJW 1995, 2095; Beschluß vom 9. Oktober 1973, BVerfGE 36, 85; Beschluß vom 16. November 1972, BVerfGE 34, 157).
  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Das gebietet auch Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfGE 17, 265 (268 f.); 34, 157 (159 f.)).
  • BVerwG, 23.05.1973 - IV C 56.71

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung für eine Schwimmhalle

    Das Berufungsgericht hat aber bei seiner Entscheidung gegen den für das Gerichtsverfahren wesentlichen Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, und zwar gegen diesen Grundsatz in der Ausprägung, daß im Beschwerdeverfahren der Beschwerdegegner zu hören ist, ehe eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - mit dem Hinweis auf die früheren Entscheidungen in BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).
  • BVerwG, 11.06.1974 - III C 7.73

    Vorliegen eines gesetzlichen Zulassungsgrundes - Hauptentschädigung wegen

    Das Verwaltungsgericht hat bei der nachträglichen Zulassung der Revision durch den auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beteiligten (Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds) ergangenen Abhilfebeschluß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verstoßen, aus dem für das Beschwerdeverfahren folgt, daß der Beschwerdegegner zu hören ist, bevor eine ihm nachteilige gerichtliche Entscheidung ergehen darf (BVerfG, Beschluß vom 16. November 1972 - 2 BvR 280/72 - [BVerfGE 34, 157] unter Hinweis auf BVerfGE 7, 95 [98 f.]; 17, 265 [268]; 19, 49 [51]; 30, 406 [408]).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 B 126.93

    Aufhebung eines Berufungsurteils gestützt auf einen Verfahrensfehler - Grundlagen

    Es gehört zur verfahrensrechtlichen Beweislast des Berufungsgerichts, daß seine Mitteilung den klägerischen Prozeßbevollmächtigten - ggf. auch den Kläger persönlich - tatsächlich erreicht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1981 - BVerwG 8 C 25.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 28; Urteil vom 21. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 86.87 - BayVBl 1988, 350; BVerfGE 34, 157 [BVerfG 16.11.1972 - 2 BvR 280/72]; 36, 85 ).
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