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   BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83   

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https://dejure.org/1985,90
BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83 (https://dejure.org/1985,90)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1985 - 1 BvL 47/83 (https://dejure.org/1985,90)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1985 - 1 BvL 47/83 (https://dejure.org/1985,90)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 11 Abs. 2 a S. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit der Anrechnung des Einkommens eines dauernd getrennt lebenden Ehegatten bei der Ausbildungsförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedarfsbestimmung - Verheirateter - Unterhaltsforderung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 146
  • NJW 1986, 709
  • NVwZ 1986, 290 (Ls.)
  • FamRZ 1986, 143
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 (23) m. w. N.; 63, 119 (128); st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Zwar sind bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen allgemein als notwendig anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht im Grundsatz als verfassungsrechtlich unbedenklich behandelt worden (vgl. BVerfGE 17, 1 (23) m. w. N.; 63, 119 (128); st. Rspr.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvL 24/83

    Verfassungsmäßigkeit der Wartezeit für eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81

    Mutterschaftsgeld

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1985 - 1 BvL 47/83
    Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 (88); 64, 229 (239); 65, 104 (112 f.); 67, 231 (236)).
  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Allerdings ist eine Anrechnung auch dann nicht ausgeschlossen, wenn zivilrechtlich kein (vgl. BVerfGE 9, 20 ) oder nur ein geringerer Unterhaltsanspruch (vgl. BVerfGE 71, 146 ) besteht.

    Nicht angerechnet werden darf, was zu leisten die Verpflichteten außerstande sind (vgl. zum Unterhaltsrecht BVerfGE 28, 324 ) oder was sie ohne rechtliche Verpflichtungen erkennbar nicht zu leisten bereit sind (vgl. BVerfGE 71, 146 ; 87, 234 ).

  • BVerfG, 09.05.2016 - 1 BvR 2202/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der nachträglichen

    Grabstätten in Industriegebieten weichen bezogen auf die maßgeblichen bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkte in tatsächlicher Sicht von solchen in anderen Baugebieten, insbesondere in Kerngebieten, so erheblich ab, dass von einer Vergleichbarkeit der Sachverhalte in den wesentlichen Punkten (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 70, 230 ; 71, 146 ; 74, 9 ; 75, 108 ; 81, 156 ; 82, 60 ; 83, 395 ; stRspr) nicht mehr gesprochen werden kann.
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Wie in anderen Rechtsbereichen ist es auch hier Sache des Gesetzgebers, die von ihm verwendeten Begriffe zu definieren und gegebenenfalls auch anderweit eingeführten Begriffen einen der jeweiligen Regelungsmaterie angemessenen spezifischen Gehalt zu geben (vgl. BVerfGE 71, 146 [155]).
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