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   BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90   

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BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 (https://dejure.org/1992,73)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Papenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 90
  • NJW 1993, 1319 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 866
  • NVwZ 1993, 262
  • DVBl 1992, 960
 
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Wird zitiert von ... (250)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Durch Urteil vom 10. Juli 1990 (BVerfGE 82, 310) hat das Bundesverfassungsgericht indes auf Antrag der Beschwerdeführerinnen im Wege der einstweiligen Anordnung entschieden, daß die §§ 1, 2, 3 und 7 Abs. 3 des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht in Kraft treten.

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Papenburg (2 BvR 707/90).

    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen § 10 des Gesetzes richtet, ist sie durch die einstweilige Anordnung vom 10. Juli 1990 (BVerfGE 82, 310) gegenstandslos geworden.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich historisch entwickelt hat (vgl. zur Bedeutung der geschichtlichen Entwicklung und der verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung BVerfGE 50, 195 [201]; 59, 216 [226 f.]), gehört jedoch, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. den Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats, BVerfGE 50, 50; BVerfGE 50, 195 [202]).

    Diese Information muß den wesentlichen Inhalt des Neugliederungsvor habens und der dafür gegebenen Begründung umfassen (vgl. BVerfGE 50, 195 [203]).

  • BVerfG, 12.01.1982 - 2 BvR 113/81

    Söhlde

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Die Beschwerdeführerinnen können nach Art. 42 der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung und § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Staatsgerichtshof keine Beschwerde wegen Verletzung ihres Rechts auf Selbstverwaltung beim Staatsgerichtshof erheben (vgl. BVerfGE 59, 216 [225]).

    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung, so wie diese sich historisch entwickelt hat (vgl. zur Bedeutung der geschichtlichen Entwicklung und der verschiedenen historischen Erscheinungsformen der Selbstverwaltung BVerfGE 50, 195 [201]; 59, 216 [226 f.]), gehört jedoch, daß Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (vgl. den Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats, BVerfGE 50, 50; BVerfGE 50, 195 [202]).

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Rechtssicherheit bedeutet hier auch Bestands- und Vertrauensschutz (vgl. BVerfGE 30, 392 [403 f.]).
  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Da der als unzulässig verworfene Teil der Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin zu 3. von untergeordneter Bedeutung ist, sind auch ihr die notwendigen Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 [39]).
  • VerfGH Saarland, 27.11.1985 - Lv 2/85

    Voraussetzungen für die Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde; Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Stellt der Gesetzgeber in noch fortbestehendem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer früheren umfassenden Neugliederung, ohne deren Ziele und Leitvorstellungen aufzugeben, lediglich in einzelnen Fällen den ursprünglichen Gebietszuschnitt oder Gemeindebestand wieder her, um damit einem von ihm nicht vorausgesehenen Mangel in der Verwirklichung seines Neugliederungsziels abzuhelfen oder auf eine unvorhergesehene Entwicklung zu reagieren, so kann dies als "Rück-Neugliederung" bezeichnet werden, während in Fällen erneuter Gebietsreform im übrigen, insbesondere solchen aufgrund eines veränderten Konzepts, von "Mehrfachneugliederung" gesprochen wird (vgl. Saar ländischer Verfassungsgerichtshof, NVwZ 1986, S. 1008 [1009]; Stüer, DVBl. 1977, S. 1 [5 ff.]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Ob wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs mit der Selbstverwaltungsgarantie die Beschwerdeführerin zu 3. auch § 7 Abs. 3 des Gesetzes mit der Rüge der Verletzung des im Demokratieprinzip wurzelnden Parlamentsvorbehalts sowie des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgrundsatzes angreifen könnte (vgl. BVerfGE 71, 25 [37]; 79, 127 [149]), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Im Hinblick darauf steht den Beschwerdeführerinnen übrigens auch zweifelsfrei das erforderliche allgemeine Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerfGE 74, 163 [172 f.]) zur Seite.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Für die Feinabstimmung des Grenzverlaufs, der einseitig übrigens lediglich zugunsten der Beschwerdeführerin zu 3. erfolgen darf, sieht das Gesetz noch den Erlaß einer besonderen Rechtsverordnung vor (vgl. BVerfGE 76, 107 [113]).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90
    Ob wegen eines engen sachlichen Zusammenhangs mit der Selbstverwaltungsgarantie die Beschwerdeführerin zu 3. auch § 7 Abs. 3 des Gesetzes mit der Rüge der Verletzung des im Demokratieprinzip wurzelnden Parlamentsvorbehalts sowie des aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Bestimmtheitsgrundsatzes angreifen könnte (vgl. BVerfGE 71, 25 [37]; 79, 127 [149]), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • StGH Niedersachsen, 13.12.1989 - StGH 1/89

    Verfassungsrechtliche Fragen zur Änderung von Neugliederungsmaßnahmen der

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