Rechtsprechung
BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Unterschiedliche Ausgestaltung der Beteiligungsrechte des Personalrats bei Kündigungen von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit mit Gleichheitssatz vereinbar
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unterschiedlichen Beteiligung des Personalrats bei Kündigung von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit - Unterschiedliche tarifliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes als ...
- Wolters Kluwer
Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unterschiedlichen Beteiligung des Personalrats bei Kündigung von Arbeitern und Angestellten während der Probezeit - Unterschiedliche tarifliche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 79 BPersVG a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 26.06.1985 - 9 Ca 483/84
- ArbG Wilhelmshaven, 23.01.1992 - 2 Ca 762/86
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85, 1 BvL 4/92
- BVerfG - 1 BvL 4/92 (anhängig)
Papierfundstellen
- BVerfGE 90, 46
- NZA 1994, 661
Wird zitiert von ... (39) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Deshalb unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ).Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72 ).
Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BVerfGE 55, 72 ).
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ).Dagegen prüft das Bundesverfassungsgericht bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126 ).
Die unterschiedlichen Rechtsfolgen der Regelung trafen mithin verschiedene Personengruppen (vgl. BVerfGE 82, 126 ).
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ).
- BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81
Junge Transsexuelle
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 82, 126 ; 88, 87 ). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Sie war deshalb in diesem Sinne anzuwenden (vgl. BVerfGE 83, 201 mit weiteren Hinweisen). - BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Die Auszubildenden sind auch keine so kleine Gruppe, daß der Gesetzgeber sie aus Gründen der Typisierung vernachlässigen konnte (vgl. BVerfGE 84, 348 mit weiteren Hinweisen). - BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung ist sie deshalb vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (BVerfGE 7, 171 ; st. Rspr.). - ArbG Wilhelmshaven, 23.01.1992 - 2 Ca 762/86
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven vom 23. Januar 1992 (2 Ca 762/86) - - 1 BvL 4/92 -. - ArbG Frankfurt/Main, 26.06.1985 - 9 Ca 483/84
Auszug aus BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juni 1985 (9 Ca 483/84) - 1 BvL 21/85 -,.
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
TKÜ-Neuregelung
Dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers sind dabei umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 90, 46 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 103, 172 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 121, 317 ; stRspr). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03
Gleichheit im Vergaberecht
Ein strenger Prüfungsmaßstab ist insbesondere angezeigt, wenn eine gesetzliche Regelung zu einer Differenzierung zwischen Personengruppen und nicht lediglich zwischen Sachverhalten führt (vgl. BVerfGE 90, 46 [56]; - 91, 346 [362 f.]; - 99, 367 [388]; - 100, 195 [205]; - 103, 310 [318 f.]).Weiter ergeben sich aus dem Gleichheitssatz umso engere Grenzen für den Gesetzgeber, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 89, 15 [22 f.]; - 90, 46 [56]; - 97, 271 [290 f.]; - 99, 341 [355 f.]; - 103, 242 [258]; - 105, 73 [110 f.]).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Dafür kommt es wesentlich auch darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 88, 87 ; 89, 15 ; 89, 69 ; 90, 46 ; 91, 346 ; 95, 267 ; 97, 271 ; 98, 365 ; 99, 367 ; vgl. auch BVerfGE 99, 341 ).
- BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 127/04
Berufsausbildung - Kündigung während der Probezeit
Hierfür stellt das Bundesverfassungsgericht unterschiedliche Anforderungen (BVerfG 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 - BVerfGE 90, 46, 56; vgl. auch BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, zu B II 3 c cc der Gründe mwN).Der strengere Prüfungsmaßstab gilt bei der hier gegebenen Ungleichbehandlung von Personengruppen (st. Rspr., vgl. BVerfG 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 - BVerfGE 90, 46, 56; 30. Mai 1990 - 1 BvL 2/83 ua. - BVerfGE 82, 126, 146).
Bei einer personenbezogenen Ungleichbehandlung ist der Gleichheitssatz verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG 22. Februar 1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 - BVerfGE 90, 46, 56 mwN).
- BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung durch Spitzenverbände der …
Dabei ergeben sich aus dem Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl für das Verhältnis zum Gesetzgeber BVerfGE 89, 15, 22 f; 90, 46, 56; 97, 271, 290 f; 99, 341, 355 f; 103, 242, 258; 105, 73, 110f; 116, 135, 161). - FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
Neben Ansätzen zu einer tatbestandlichen Trennung des Anwendungsbereichs der beiden Formeln mit Hilfe des Begriffs der Personengruppe (etwa BVerfGE 55, 72, 89; 60, 329, 346; 90, 46, 57) sind in anderen Entscheidungen die Formeln miteinander verbunden worden. - BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 518/02
Festsetzung des Wertes des Gegenstands einer anwaltlichen Tätigkeit
Ein strenger Prüfungsmaßstab ist insbesondere angezeigt, wenn eine gesetzliche Regelung zu einer Differenzierung zwischen Personengruppen und nicht lediglich zwischen Sachverhalten führt (vgl. BVerfGE 90, 46 ; 91, 346 ; 99, 367 ; 100, 195 ; 103, 310 ).Weiter ergeben sich aus dem Gleichheitssatz umso engere Grenzen für den Gesetzgeber, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 89, 15 ; 90, 46 ; 97, 271 ; 99, 341 ; 103, 242 ; 105, 73 ).
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 71, 39 m.w.N.; 82, 126 ; 88, 87 ; 90, 46 ). - BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 13/10 R
Festbeträge für Cholesterinsenker sind rechtmäßig
Dabei ergeben sich aus dem Gleichheitssatz umso engere Grenzen, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl für das Verhältnis zum Gesetzgeber BVerfGE 89, 15, 22 f; 90, 46, 56; 97, 271, 290 f; 99, 341, 355 f; 103, 242, 258; 105, 73, 110 f; 116, 135, 161). - FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
Neben Ansätzen zu einer tatbestandlichen Trennung des Anwendungsbereichs der beiden Formeln mit Hilfe des Begriffs der Personengruppe (etwa BVerfGE 55, 72, 89; 60, 329, 346; 90, 46, 57) sind in anderen Entscheidungen die Formeln miteinander verbunden worden. - BVerfG, 01.09.2009 - 1 BvR 1370/08
Keine Grundrechtsverletzung durch nachträgliche Auferlegung einer …
- LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09
Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehemals Selbstständiger - …
- SG Fulda, 11.09.2012 - S 4 U 156/10
Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Verletztenrente gem § 80a Abs 1 SGB 7 - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 1 KR 296/09
Krankenversicherung - Klagebefugnis - Arzneimittelhersteller - …
- FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz …
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung - …
- LAG Hamburg, 13.08.2008 - 5 Sa 12/08
Privatisierung - Krankenhausträger - Rückkehrrecht - Reinigungskraft - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 2 EG 7/12
Anspruch auf Elterngeld; Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung des Einkommens aus …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2011 - L 2 EG 12/10
Arbeitslosengeld; Elterngeld; Entgeltersatzleistung; Familie; Folgerichtigkeit; …
- VGH Hessen, 23.03.2017 - 6 A 414/15
Ein umgewandeltes Unternehmen kann unter der Geltung des EEG 2012 nicht auf die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 26/10
Berücksichtigung von steuerfreien Zuschlägen für Nacht- und Sonntagsarbeit bei …
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2015 - L 1 KR 218/12
Festbetrag - Festbetragsgruppenbildung - Bisphosphonate - Osteoporose
- VGH der UEK, 29.03.2005 - 29/01
- BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvL 4/00
Zur Zulässigkeit eines konkreten Normenkontrollantrag gem. Art.100 Abs. 1 GG; Zur …
- LAG Düsseldorf, 08.01.2003 - 4 Sa 678/02
Anspruch auf Altersteilzeit
- BVerwG, 17.12.1997 - 10 C 1.95
Berufsoffizier der NVA; Entlassung aus der NVA vor dem Beitritt der DDR zur …
- BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 774/94
Auswirkung eines Rechtsfehlers im arbeitsrechtlichen Grundverhältnis auf das …
- LAG Baden-Württemberg, 06.07.1999 - 8 Sa 77/98
Anteiliges 13. Monatseinkommen - Arbeiter/Angestellte
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 14 B 06.2477
Zuschlag zu den Dienstbezügen bei begrenzter Dienstfähigkeit; Feststellung, dass …
- LAG Hamburg, 06.05.2009 - 5 Sa 107/08
Tarifauslegung - Leistungsentgelt - Krankengeldzuschuss - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 350/05
Anspruch auf Zahlung eines monatlichen Mehrbedarfs wegen Behinderung zusätzlich …
- LAG Niedersachsen, 26.08.2008 - 13 Sa 138/08
Rechtmässigkeit einer Regelung über die Gewährung einer Bankzulage nur für Beamte …
- LSG Bayern, 12.04.2000 - L 12 KA 146/98
Gewährung einer Honorarausgleichszahlung nach der Härtefallregelung ; …
- SG Fulda, 15.07.2013 - S 8 U 56/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 EG 17/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2013 - L 2 EG 9/12
- VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 29.03.2005 - VGH 29/01
- OVG Bremen, 24.10.2000 - 1 A 137/00
Anerkennung als Facharzt für Allgemeinmedizin; Beginn und Ende des …
- VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Personalratswahl am 09.03.2016 - …