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   BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60   

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BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60 (https://dejure.org/1961,92)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1961 - VI C 25.60 (https://dejure.org/1961,92)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1961 - VI C 25.60 (https://dejure.org/1961,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 107
  • NJW 1962, 266
  • MDR 1962, 78
  • DVBl 1962, 25
  • DÖV 1962, 110
  • JR 1962, 153
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1957 - IV C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Nicht anzuerkennen sei aber die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - IV C 235.56 - vertretene Auffassung, daß nur bei Luxusausgaben ein Wegfall der Bereicherung bejaht werden könne.

    Diese Auffassung vertrete auch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28. Juni 1957 - IV C 235.56 - (NJW 1958 S. 154 und 156).

    Die Revision kann sich zur Rechtfertigung ihrer Auffassung, daß ein Wegfall der Bereicherung nur bei sogenannten Luxusausgaben in Frage komme, nicht auf das von ihr angeführte Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - IV C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) stützen.

    Wenn sich das Berufungsgericht in diesen Zusammenhang mit des oben bereits erwähnten Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 1957 - IV C 235.56 - (BVerwGE 6, 1 [BVerwG 28.06.1957 - IV C 235/56]) zum Teil kritisch auseinandersetzt und meint, dieser Entscheidung eine andere Auffassung - Wegfall der Bereicherung nur bei Luxusausgaben - entnehmen zu können, so beruht dies auf einen Mißverständnis, wie bereits oben gegenüber dem Revisionsvorbringen dargelegt worden ist.

  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Das Berufungsgericht hat nicht näher erörtert, ob die Rückforderung der im Streit befindlichen Trennungsentschädigung in Höhe von 514, 69 DM den im Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; vgl. auch BVerwGE 9, 251) entwickelten Grundsätzen über den Vertrauensschutz entspricht.

    Hinsichtlich des Wegfalls der Bereicherung bei Überzahlungen im Beamtenrecht hat das Reichsgericht seit jeher in ständiger Rechtsprechung (vgl. hierzu die Nachweise in BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [270] und ir RGR-Kommentar, 10. Aufl., Erl. 2 zu § 818 BGB) den Standpunkt vertreten, daß nach des besonderen Zweck und Wesen des Beamtengehalts als einer Unterhaltsrente die Verwendung einer Überzahlung für eine bessere Lebenshaltung des Beamten und seiner Familie als Wegfall der Bereicherung angesehen werden muß.

    Diese Rechtsprechung stützt sich im wesentlichen auf den allgemeinen Erfahrungssatz, daß Beamte und Versorgungsempfänger ihre Bezüge regelmäßig zur Bestreitung des standesgemäßen Unterhalts für sich und ihre Familie verwenden und daher auch bei einer Überzahlung nicht mehr bereichert sind (vgl. hierzu auch BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] [270]).

  • BVerwG, 21.12.1960 - VIII C 84.59
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Unter den Begriff der Dienst- und Versorgungsbezüge im Sinne des § 98 Abs. 2 LBG fallen alle dem Beamten oder Versorgungsempfänger in bezug auf sein Amt oder seine Rechtsstellung geleisteten Zahlungen (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 -, DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Schütz, DÖD 1959 S. 81; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 5 zu § 87 BBG).

    Jedenfalls besteht Übereinstimmung darüber, daß die Frage des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Erwägungen zu beantworten ist und sich nach dem Vergleich des Vermögens Standes beim Empfang der Leistungen und im Zeitpunkt der Rückforderung richtet (vgl. RGZ 75, 361 und 141, 310; BGH, ZBR 1959 S. 18; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 - DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 22 zu § 87 BBG; vgl. ferner auch Erman, 2. Aufl., Erl.

  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Das Berufungsgericht hat nicht näher erörtert, ob die Rückforderung der im Streit befindlichen Trennungsentschädigung in Höhe von 514, 69 DM den im Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1959 (BVerwGE 8, 261 [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57]; vgl. auch BVerwGE 9, 251) entwickelten Grundsätzen über den Vertrauensschutz entspricht.
  • RG, 03.07.1933 - VIII 458/32

    Inwieweit sind bei Unwirksamkeit eines Pachtvertrages auf den

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Jedenfalls besteht Übereinstimmung darüber, daß die Frage des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Erwägungen zu beantworten ist und sich nach dem Vergleich des Vermögens Standes beim Empfang der Leistungen und im Zeitpunkt der Rückforderung richtet (vgl. RGZ 75, 361 und 141, 310; BGH, ZBR 1959 S. 18; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 - DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 22 zu § 87 BBG; vgl. ferner auch Erman, 2. Aufl., Erl.
  • RG, 06.03.1911 - IV 328/10

    Wegfall der Bereicherung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1961 - VI C 25.60
    Jedenfalls besteht Übereinstimmung darüber, daß die Frage des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Erwägungen zu beantworten ist und sich nach dem Vergleich des Vermögens Standes beim Empfang der Leistungen und im Zeitpunkt der Rückforderung richtet (vgl. RGZ 75, 361 und 141, 310; BGH, ZBR 1959 S. 18; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1960 - VIII C 84.59 - DVBl. 1961 S. 336 = ZBR 1961 S. 121; Plog-Wiedow, Rd.Nr. 22 zu § 87 BBG; vgl. ferner auch Erman, 2. Aufl., Erl.
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auch ohne besonderen Verwendungsnachweis spricht dann aufgrund der Lebenserfahrung - insbesondere bei unteren und mittleren Einkommen - zugunsten des Empfängers die Vermutung, daß er die Überzahlung zur Verbesserung seines Lebensstandards ausgegeben hat (RGZ 83, 161, 163; BGH Urteil vom 20. Oktober 1958 - III ZR 101/57 - MDR 1959, 109, 110; BVerwGE 13, 107, 110 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60]; MünchKomm/Lieb BGB 2. Aufl. § 818 Rdn. 83; BGB-RGRK/Heimann-Trosien a.a.O. Rdn. 40).
  • BAG, 18.01.1995 - 5 AZR 817/93

    Gehaltsüberzahlung - Entreicherung - Anscheinsbeweis

    Zwar haben öffentliche Dienstherren und Arbeitgeber im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast bei überzahlter Besoldung für Beamte (grundlegend: BVerwGE 13, 107) in Verwaltungsvorschriften bestimmt, daß für Beamte wie für Angestellte von einem Wegfall der Bereicherung auszugehen ist, wenn die Zuvielzahlung bei einmaligen Leistungen 10 % des zustehenden Betrages, höchstens 200, 00 DM, bei wiederkehrenden Leistungen 10 % aller für den Zeitraum zustehenden Bezüge, höchstens monatlich 200, 00 DM nicht übersteigt (Bundesminister des Innern, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BBesG vom 29. Mai 1980 (GMBl. S. 290)) für Beamte bzw. Rundschreiben des BMI vom 23. Oktober 1962 in der Fassung des Rundschreibens vom 4. Juli 1980 (GMBl. S. 412) für Arbeiter und Angestellte des Bundes.
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 517/83

    Rückzahlung von Bezügen - Ausschluß des Entreicherungseinwands - Leistung des

    b) Das Bundesverwaltungsgericht verlangt bei der Überzahlung von Beamten unter Berufung auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts die konkrete Darlegung über den ersatzlosen Wegfall des Erlangten nicht mehr (BVerwG Urteil vom 10. Oktober 1961 - VI C 25/60 - NJW 1962, 266, 267; BVerwG Urteil vom 30. August 1962 - II C 90/60 - NJW 1962, 2317, 2318).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 C 7.19

    Kürzung und Rückforderung von Dienstbezügen wegen der Anrechnung anderweitiger

    Im Fall der behaupteten Entreicherung durch Verbrauch für die allgemeine Lebensführung greift nach ständiger Rechtsprechung eine Beweiserleichterung ein, wenn aus der Überzahlung in der fraglichen Zeit keine besonderen Rücklagen oder Vermögenswerte gebildet worden sind; bei Beziehern unterer und mittlerer Einkommen spricht dann regelmäßig nach der Lebenserfahrung eine Vermutung dafür, dass das Erhaltene tatsächlich für die allgemeinen Lebenshaltungskosten ausgegeben wurde, ohne dass der Bereicherte einen besonderen Verwendungsnachweis erbringen müsste (stRspr, vgl. grundlegend BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 1961 - 6 C 25.60 - BVerwGE 13, 107 und vom 30. August 1962 - 2 C 90.60 - BVerwGE 15, 15 für Beamte der unteren und mittleren Besoldungsgruppen; vgl. auch BAG, Urteil vom 12. Januar 1994 - 5 AZR 597/92 - NJW 1994, 2636 ; BGH, Urteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 177/06 - BGHZ 177, 356 Rn. 70; Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 818 Rn. 40, 55 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1984 - IVb ZR 7/83

    Rückzahlungsanspruch von Unterhaltsbeträgen bei Verbrauch dieser Beträge für den

    Da somit die Voraussetzungen des § 818 Abs. 3 BGB feststehen, braucht nicht auf die Grundsätze zurückgegriffen zu werden, die in der obergerichtlichen Rechtsprechung - insbesondere auch zur Beweiserleichterung - zur Frage der Entreicherung bei der Überzahlung von Dienst- und Versorgungsbezügen der Beamten entwickelt worden sind (vgl. RGZ 83, 159, 163; RG JW 1911, 323; BGH MDR 1959, 109; BVerwGE 8, 261, 270 f [BVerwG 24.04.1959 - VI C 91/57] ; 13, 107, 110 f [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60] ; 15, 17 f [BVerwG 30.08.1962 - II C 90/60] ).
  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob sie - wie das Berufungsgericht meint - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BVerwGE 13, 107 [BVerwG 10.10.1961 - VI C 25/60]) noch bereichert war, weil sie gegen ihren Ehemann aus dem mit diesem durch die Mitbenutzung des Kontos begründeten Innenverhältnis einen Anspruch auf Erstattung der von ihm verbrauchten Beträge hatte.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2018 - 2 S 1177/17

    Nachweis des Beihilfeanspruchs durch Belege; Anforderungen an die Rücknahme eines

    Zwar ist im Rahmen der zum Begriff der Entreicherung entwickelten Grundsätze anerkannt, dass der Begriff des Wegfalls der Bereicherung nicht nach rechtlichen, sondern nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch einen saldenmäßigen Vergleich des Aktiv- und des Passivvermögens zu beurteilen ist (BVerwG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 C 15.91 -, juris), weshalb der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass sich der zur Herausgabe verpflichtete Empfänger einer Leistung dann nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann, wenn er mit dem erlangten Betrag ganz oder teilweise Schulden getilgt hat (BGH, Urteil vom 09.05.1984 - IV B ZR 7/93 -, juris; für den Fall überzahlter Versorgung/überzahlter Dienstbezüge auch BVerwG, Urteil vom 10.10.1961 - VI C 25.60 -, juris und BVerwG, Urteil vom 28.01.1993 - 2 C 15.91 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2015 - 5 LB 149/14

    Überprüfungspflicht eines Beamten hinsichtlich der Rechtmäßigkeit seiner

    Diese Art des Wegfalls der Bereicherung kommt nicht nur bei Aufwendungen, die außerhalb des Rahmens der sonstigen Lebensgewohnheiten liegen (sog. Luxusausgaben), sondern auch dann in Betracht, wenn die zu viel gezahlten Bezüge zu einer verhältnismäßig geringfügigen Verbesserung der allgemeinen Lebenshaltung aufgewendet worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1961 - BVerwG VI C 25.60 -, DVBl. 1962, 25 f.).
  • BVerwG, 25.07.1968 - II B 6.67

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erlöschen eins Schuldverrhältnisses

    Daß es sich bei den diese Rechtswirkung auslösenden Zahlungen des Beklagten um die Zahlung von Dienstbezügen auf Grund des damals noch zwischen den Parteien bestehenden Beamtenverhältnisses gehandelt hat, folgt nicht nur - wie das Berufungsgericht ausgeführt hat - aus einer "natürlichen Betrachtungsweise", sondern ist bereits der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu entnehmen, nach der unter den Begriff der Dienstbezüge alle dem Beamten in bezug auf sein Amt oder auf seine Rechtsstellung von dem Dienstherrn geleisteten Zahlungen fallen (vgl. BVerwGE 13, 107 [108]; 16, 235 [237 ff.]).

    Die von der Beschwerde in diesem Zusammenhang erwähnten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 25.60 - (BVerwGE 13, 107) und vom 28. März 1963 - BVerwG II C 98.60 - (BVerwGE 16, 37 [BVerwG 28.03.1963 - II C 98/60]) betrafen ausschließlich Rückforderungsansprüche von Dienstherren gegen ihre Beamten, nicht hingegen - wie der vorliegende Rechtsstreit - Besoldungsnachforderungen von Beamten gegen ihre Dienstherren, so daß schon aus diesem Grunde eine Abweichung des hier angefochtenen Urteils von den vorerwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts auszuschließen ist.

    Bei ihrem Hinweis auf die Darlegungen des erstgenannten Urteils (vgl. BVerwGE 13, 107 [108 bis 111]) zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Wegfall der Bereicherung im Sinne des § 98 Abs. 2 LBG in Verbindung mit § 818 Abs. 3 BGB anzunehmen ist, mit dem Ergebnis, daß in jenem Falle der von dem dortigen Kläger erhobene Einwand des Wegfalls der Bereicherung als gerechtfertigt anzusehen sei, verkennt die Beschwerde insbesondere, daß durch diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich der von dem Beklagten jenes Rechtsstreits geltend gemachte Rückforderungsanspruch verneint, nicht hingegen die hier von der Beschwerde aufgeworfene - aus den oben angeführten Gründen mit dem Berufungsgericht zu bejahende - Frage erörtert wurde, ob ein infolge Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens kraft besoldungsrechtlicher Regelung ruhender Besoldungsanspruch eines Beamten vor der Beendigung des Ruhens durch die Einstellung des Disziplinarverfahrens seitens des Dienstherrn mit für diesen schuldbefreiender Wirkung erfüllt werden kann.

  • ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07

    Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der

    Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast bei überzahlter Besoldung für Beamte (vergl. insoweit die grundlegende Entscheidung BVerwG 13, 107; näher hierzu insbesondere BAG vom 18.01.1995, a.a.O., Ziff. 2 c der Urteilsgründe) können die im öffentlichen Dienst geltenden diesbezüglichen Richtlinien zur Beurteilung herangezogen werden.
  • BVerwG, 12.10.1967 - II C 71.67

    Auszahlung eines als Bruttoleistung geschuldeten Betrags ohne Abzug der

  • BVerwG, 23.03.2021 - 2 C 17.19

    Gewährung einer Strukturzulage nach Laufbahngruppenzugehörigkeit

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 90.60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2019 - 4 B 14.17

    Beamteter Lehrer; Rückforderung überzahlter Bezüge; Wegfall der Bereicherung;

  • BVerwG, 19.12.1995 - 10 A 1.94

    Auswärtiger Dienst - Heimaturlaub - Fahrtkosten - Zuschuß - Aufenthaltsdauer -

  • BVerwG, 13.12.1999 - 10 B 2.99

    Anforderungen für die Erstattung von Umzugskosten für Beamte - Zulässigkeit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - 1 A 2580/14

    Rückforderung der Besoldung wegen Fehlerhaftigkeit der festgesetzten

  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 62.72

    Formelle Anforderungen an eine Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis der

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 8.61

    Anwendung des Bereicherungsrechts auf die Rückforderung von Bezügen eines Beamten

  • VG Gera, 04.07.2007 - 1 K 704/05

    Besoldung und Versorgung; Dienstwagen; unentgeltlich; Rückforderung; Bezüge;

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

  • VG Aachen, 30.11.2017 - 1 K 2216/15

    Rückforderung; kinderbezogener Familienzuschlag

  • VG Stuttgart, 09.07.2007 - 7 K 1471/06

    Rücknahme der Bewilligung von erhöhtem Sitzungsgeld für die Teilnahme an

  • OLG Braunschweig, 22.04.1998 - 1 UF 123/97

    Ungerechtfertigte Bereicherung durch zuviel geleistete

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2012 - 2 S 1117/12

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes und Vertrauensschutz durch

  • BVerwG, 26.06.1963 - VI C 177.60

    Anspruch eines Berufsoffiziers der früheren Wehrmacht auf Übergangsgehalt -

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2013 - 2 S 2314/12

    Postbeamtenkrankenkasse; Liquidation einer privatärztlichen Leistung

  • BVerwG, 21.07.2000 - 2 B 22.00

    Zulassung der Revision wegen notwendiger "bundeseinheitlicher Auslegung" von

  • VG Karlsruhe, 14.06.2018 - 12 K 103/17

    Rückforderung von Ruhegehalt von einem wegen Schwerbehinderung in den Ruhestand

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • VG Gera, 16.01.2017 - 1 K 84/15

    Rückforderung der Zulage für Beamte im Einsatzdienst der Feuerwehr

  • VG Würzburg, 22.09.2016 - W 1 K 15.1236

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge wegen fehlerhafter Stufenzuordnung

  • VG München, 29.06.2009 - M 21 K 07.3813

    Eine nicht mehr allgemein übliche Unterbrechung der Beschäftigung eines Beamten

  • BFH, 21.03.1973 - II R 177/72

    Gleichheitswidrigkeit - Nichtigkeit - Grundstückserwerb - Besteuerungsgrundlage -

  • BVerwG, 18.04.1962 - IV C 130.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.1986 - 2 B 5.86

    Berücksichtigung des Ortszuschlags im Rahmen einer Unterhaltsrückzahlung -

  • BVerwG, 29.12.1969 - VI B 39.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anrechnung eines

  • BVerwG, 13.05.1969 - VI C 44.67
  • VG Ansbach, 13.06.2017 - AN 1 K 16.02529

    Fehlerhafte Gewährung einer Ausgleichszulage

  • LAG Hessen, 29.09.1988 - 9 Sa 375/88

    Geltendmachung eines Wegfalls der Bereicherung; Voraussetzungen für einen

  • LAG Hessen, 18.01.1988 - 14 Sa 1364/86

    Grundlage einer einzelvertraglichen Eingruppierungsregelung

  • LAG Hamburg, 09.11.1987 - 4 Sa 31/87

    Arbeitsvertrag; Arbeitsverhältnis; Ruhegeld; Rente; Rentenanspruch; Kürzung;

  • BVerwG, 20.01.1984 - 2 B 6.83

    Klage gegen die Rückzahlung einer gewährten Aufwandsentschädigung - Wegfall der

  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen

  • BVerwG, 23.11.1965 - VI C 14.63

    Rechtsmittel

  • VG Köln, 06.04.2020 - 23 K 1109/18
  • VG Osnabrück, 22.04.2002 - 3 A 36/00

    Bereicherungsrecht; Bezügerückforderung; Polizeizulage; Suspendierung; Wegfall

  • LAG Köln, 18.09.1995 - 6 Sa 517/95

    Ruhestandsbezüge: Kürzung - Verwendung im öffentlichen Dienst

  • BVerwG, 13.05.1981 - 6 B 143.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 1 K 1000/14

    Bezügerückforderung; Überzahlung; Bezügemitteilung; Entreicherung; Vermutung;

  • BVerwG, 11.09.1970 - VIII B 231.67

    Haftung eines Soldaten gegenüber seinem Dienstherrn - Rückforderung zuviel

  • VG Dessau, 28.04.2004 - 1 A 71/04
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1992 - 2 A 11642/91
  • OLG Frankfurt, 07.04.1983 - 1 U 157/82
  • VG Augsburg, 17.07.2008 - Au 7 K 08.17

    Rücknahme eines rechtswidrigen Beihilfebescheids gegenüber Versorgungsempfänger

  • VG Magdeburg, 21.05.2003 - 8 A 127/02
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